Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093385 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7800 am: 10.10.2023 21:08 »
@Swen

So sieht's aus... damit dürfte der weitere Weg ja (leider) auch klar sein. Als Regierung muss man wahrscheinlich fast schon hoffen, dass deren geballte Inkompetenz von Kriegen und anderen Katastrophen überschattet wird.

Ich persönlich glaube nicht, dass das Inkompetenz ist. Ich glaube hier wird ein Schadensmodell proklamiert welches eine gewisse Schadensbegrenzung zum Ziel hat. Mit diesem Entwurf wird so ziemlich jeder 2. Beamte den Stift (für den Klageweg) fallen lassen. Das nimmt nicht nur sehr viel Wind aus den Segeln potentieller Klagewellen, sondern schont auch mit sofortiger Wirkung die Staatskasse. Ihr dürft nicht vergessen, dass wir hier in diesem Forum nur einen ganz kleinen Teil der Beamtenschaft abbilden und die meisten weder das Thema gänzlich verstehen (man schaue sich hier die vielen Nachfragen zur Berechnung an) oder gar die Lust haben einen Klageweg einzuschlagen.

Inkompetenz war eher auf moralische und rechtliche Dinge sowie den Blick auf das große Ganze bezogen. An die kurzfristige Macht zum möglichst günstigen Preis klammern sie sich ohne Frage äußert clever, oder zumindest hartnäckig.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7801 am: 10.10.2023 21:21 »
Und hier wären wir wieder bei der Wirkmächtigkeit der Gewerkschaften. Würden die Gewerkschaften offensiv informieren und Mustertexte und ein HowTo zur Verfügung stellen, würde ein Großteil der Beamten klagen. Stattdessen versagen manche Gewerkschaften, wie z.B. die für Soldaten, in einem so unfassbaren Ausmaß, dass es mir die Zornesröte ins Gesicht treibt. Zumal ausgerechnet in der Bundeswehr der prozentuale Anteil der einfachen Dienste mit Abstand am höchsten sein dürfte.

Wir drehen uns im Kreis. Wenn es in dem Tempo weitergeht,  werden viele Beamte den Ihnen vorenthaltenen Sold nie genießen können.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7802 am: 11.10.2023 09:08 »
Frage: Warum legen so wenig Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung ein?
Antwort: Wenn Gott nicht gewollt hätte, dass sie geschoren werden, hätte er keine Schafe erschaffen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7803 am: 11.10.2023 09:11 »
Frage: Warum legen so wenig Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung ein?
Antwort: Wenn Gott nicht gewollt hätte, dass sie geschoren werden, hätte er keine Schafe erschaffen.

Weil aktuell seitens BMI alles auf ruhend gestellt ist und auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet wurde.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7804 am: 11.10.2023 09:52 »
Mir wird der Gesetzentwurf auf jeden Fall einen enormen "Motivationsschub" verleihen.
Ohne Kinder bringt mir der AEZ gar nichts. Selbst mit Kindern käme ich in meiner Gegend mit dem Abschmelzbetrag auf Null.

Die Beihilfeerhöhung will ich aus bereits genannten Gründen gar nicht. Beihilfe ist scheiße und macht nur Ärger. Die sollten mir lieber 50% meiner PKV bezahlen. So dass ich 100% PKV bekomme. Das wäre mir entschieden lieber.

Da jetzt zudem noch unser ÖPR, der sich am Dienstort nur den Arbeitnehmern verpflichtet fühlt, anfängt sich daran zu stören, dass Beamte (aufrund ihres Tätigkeitsprofils) eher Telearbeit machen können, und daraufhin immer mehr Telearbeitsanträgen von Beamten seine Zustimmung verweigert, wird meine Motivation vermutlich spätestens wenn meine Verlängerung abgelehnt wird und ich jeden Tag teuer Pendeln darf zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden.
Mal ehrlich, da führt man nen AEZ ein der sich nicht nach dem Dienstort sondern dem Wohnort richtet. wie lächerlich ist das denn. Den Wohnort kann ich bestimmen, den Dienstort nicht. Somit werden nun die Leute die sich gegen eine teure Wohnung im Zentrum entschieden haben / entscheiden mussten und stattdessen auf Pendeln zusätzlich bestraft.

Naja, ich bin mal gespannt mit welcher Begründung mir demnächst seitens unseres ÖPR die Zustimmung zur Telearbeit verweigert wird. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und weis ob man in solchen Fällen ne Handhabe hat. Ist aber n bisschen Off-Topic. Tatsächlich habe ich gerade Urlaub und bin trotzdem schrottgenervt von allem.

Jimbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7805 am: 11.10.2023 10:08 »
Mir wird der Gesetzentwurf auf jeden Fall einen enormen "Motivationsschub" verleihen.
Ohne Kinder bringt mir der AEZ gar nichts. Selbst mit Kindern käme ich in meiner Gegend mit dem Abschmelzbetrag auf Null.

Die Beihilfeerhöhung will ich aus bereits genannten Gründen gar nicht. Beihilfe ist scheiße und macht nur Ärger. Die sollten mir lieber 50% meiner PKV bezahlen. So dass ich 100% PKV bekomme. Das wäre mir entschieden lieber.

Da jetzt zudem noch unser ÖPR, der sich am Dienstort nur den Arbeitnehmern verpflichtet fühlt, anfängt sich daran zu stören, dass Beamte (aufrund ihres Tätigkeitsprofils) eher Telearbeit machen können, und daraufhin immer mehr Telearbeitsanträgen von Beamten seine Zustimmung verweigert, wird meine Motivation vermutlich spätestens wenn meine Verlängerung abgelehnt wird und ich jeden Tag teuer Pendeln darf zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen werden.
Mal ehrlich, da führt man nen AEZ ein der sich nicht nach dem Dienstort sondern dem Wohnort richtet. wie lächerlich ist das denn. Den Wohnort kann ich bestimmen, den Dienstort nicht. Somit werden nun die Leute die sich gegen eine teure Wohnung im Zentrum entschieden haben / entscheiden mussten und stattdessen auf Pendeln zusätzlich bestraft.

Naja, ich bin mal gespannt mit welcher Begründung mir demnächst seitens unseres ÖPR die Zustimmung zur Telearbeit verweigert wird. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und weis ob man in solchen Fällen ne Handhabe hat. Ist aber n bisschen Off-Topic. Tatsächlich habe ich gerade Urlaub und bin trotzdem schrottgenervt von allem.

Fühle ich komplett. Ich bin A7 und habe ein Kind und Frau. Wohne in Stufe II, heißt ich bekomme gar nichts vom Kuchen ab. Heißt auch, das die Motivation den Bach runter geht und auch bei uns wird immer wieder gegen Telearbeiter oder Mobil arbeitende gewettert obwohl man seine Arbeit schafft (im Vergleich zu den Nörglern, die aber oft von sich auf andere schließen o.O).

Das alles fühlt sich so sehr nach Verarschung an dass ich, genau wie du, mittlerweile täglich nur noch ko**en möchte...

Aber alles tun muss man dann doch wieder, die Angestellten und Hochbezahlten machen keinen Handschlag mehr als vorher und die Aufgabenverteilung bleibt wie sie ist. Dabei müssten wir Beamten nach und nach entlastet werden.

Alles eine Farce. Und dann liest man hier von A1Xern die mit ihren X-Kindern noch 30.000,- € nachgezahlt bekommen inkl. monatlich jetzt X-Tausend Euro mehr als unsereins, die nicht mit massenhaft Nachwuchs und Abwesenheitszeiten glänzen, die dann noch laut vorgerechnet haben wollen was sie alles bekommen.

Dazu unser offenbar zufriedener Obervogel, dem diese Nachzahlung gewährt wird und nun kann er hier lauthals herumkrakelen dass wir doch mal alle zufrieden sein sollen... Aus so einer Warte sind solche Worte einfach, aber hochtrabend und arrogant bis zum geht nicht mehr. Empathie sieht anders aus, aber jeder ist wohl sich selbst am Nächsten!  :-X

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7806 am: 11.10.2023 10:54 »
Recht hast du. Jemand <A11 kann sich mit Frau und Kind kaum teure Mietpreisregionen leisten. Es ist wirklich eine Farce.

PolareuD

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« Antwort #7807 am: 11.10.2023 11:20 »
Recht hast du. Jemand <A11 kann sich mit Frau und Kind kaum teure Mietpreisregionen leisten. Es ist wirklich eine Farce.

Für die Region München würde ich sogar behaupten gilt das sogar für die Besoldungsgruppen < A13. Erst ab A13 beginnt das finanzielle Aufatmen und finanzielle Freiheit gibt es erst mit A15.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7808 am: 11.10.2023 11:41 »
Recht hast du. Jemand <A11 kann sich mit Frau und Kind kaum teure Mietpreisregionen leisten. Es ist wirklich eine Farce.

Für die Region München würde ich sogar behaupten gilt das sogar für die Besoldungsgruppen < A13. Erst ab A13 beginnt das finanzielle Aufatmen und finanzielle Freiheit gibt es erst mit A15.

Es dürfte ziemlich individuell sein, was jemand als finanzielle Freiheit erachtet.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7809 am: 11.10.2023 11:41 »
@Jimbo
Lieber Jimbo, Ich finde deine Ausführungen sehr ungerecht und auch nicht sachbezogen. Jemanden hier die Keule zu verbraten weil er A11 hat oder eine größere Familie finde ich befremdlich. Ich habe vor 29 Jahren mit A3 angefangen zu dienen. Durch eine Menge Fleiß, Büffeln und Arbeit bis ich jetzt bei A11. Ich hoffe, es geht noch weiter. Und meine Fehlzeiten sind trotz einer großen Familie sehr sehr minimal. Denn ich habe eine tolle Frau, die mir den Rücken freigehalten hat. Stets! Ich wohne auch in Mietstufe II. Der Preis fürs günstige Eigenheim war die tägliche Fahrt von rund 180 km hin und zurück. Was zeitlich auch belastend sein kann. Homeoffice gibt’s ja noch nicht so lang im jetzigen Umfang. Meine hohen Nachzahlungen in NRW habe ich deshalb erhalten, weil ich auf anraten dieses Forums und der Gewerkschaften jahrelang Widersprüche eingelegt habe, die nunmehr gefruchtet haben. Das wünsche ich übrigens auch allen anderen Betroffenen. Ob die zu erwartende Regelung rechtens ist vermag ich gar nicht abzusehen. Erstmal nehme ich mit was man gibt. Und dann schauen wir weiter. Es bringt überhaupt nichts sich hier gegenseitig zu zerfleischen. Ich gönne jedem, aber auch wirklich jedem hier das er das bekommt was er benötigt und braucht und verdient. Von A1 bis B11. Und die Frage der Motivation betrifft mich überhaupt nicht. Der Dienst war in all den Jahren keine Qual für mich. Denn meine Arbeit hat meistens Spaß gemacht und ich liebe nach 29 Jahren immer noch meinen Beruf. Mal mehr mal weniger. Aber ich mache meine Motivation nicht abhängig von Zuschlägen und Nachzahlungen. Eher von einem guten Team mit netten Kollegen. In diesem Sinne sie das nicht so abschätzend für andere. Ob es gerecht ist?? Nein, da hast du recht. Es ist nicht gerecht. Aber die etwas vom „Kuchen“ kriegen haben es genau so verdient wie du. Das Wort Kuchen finde ich übrigens blöd. Es hat so etwas von bedienen.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7810 am: 11.10.2023 11:47 »
Recht hast du. Jemand <A11 kann sich mit Frau und Kind kaum teure Mietpreisregionen leisten. Es ist wirklich eine Farce.

ohne Frau und Kind auch nicht.
Wenn dann zusätzlich noch die Schnapsidee kommt ein fiktives Partnereinkommen hinzuzurechen, egal ob nun vorhanden oder nicht, dann setzt es bei mir echt aus, dann sehe ich schwarz für Singles mit niedriger Besoldungsgruppe in Hochpreisregionen.
Erinnert mich irgendwie an den örR. "Ich habe doch gar keine Partnerin mit Einkommen" "Ja, aber du hättest die Möglichkeit dazu."

Ich habe ja auch noch keine Kinder, aber alleine schon diese Kopplung an etwas willkürlich änderbares wie Mietstufen. Da hätte ich, wäre ich Betroffener, echt arge Bedenken, darauf irgendwie eine Finanzierung aufzubauen. Ich bin mal gespannt wie die Banken dieses "Einkommen" bewerten werden.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7811 am: 11.10.2023 14:20 »
Warum immer Mieten ? Wenn Mieten zu teuer ist, dann lauft doch einfach ! Frei nach dem Motto "Wenn Sie kein Brot haben, sollen Sie doch Kuchen essen.."

*Sarkasmus aus.

Dass hier schon wieder die Neidkeule geschungen wird.. A7er gegen A11er..
Die Spanne ist letztendlich aus meiner Sicht alles grobe die gleiche Liga, nämlich: Alle nicht 15% über Bürgergeld.

Dann weiter hinten neidet der Beamte, der Miete zahlt dem, der Eigentum besitzt den AEZ.. Geht's noch ? Was hat der privat eventuell vorhandene Wohlstand mit dem Amt, was er ausübt zu tun !?

Was ich hier von ein paar Kollegen lesen muss, lässt mich teilweise den Kopf schütteln.


Zu dem, was Swen (den ich für seine Beiträge hier sehr schätze) gesagt hat, kann ich aus gesunder pessimistischer Haltung nur sagen: Jepp, die ganze Thematik um die aA ist eine never-ending-story und wird nur noch im Raum des Virtuellen und der Theorie stattfinden.

Change my mind.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7812 am: 11.10.2023 14:23 »
Warum immer Mieten ? Wenn Mieten zu teuer ist, dann lauft doch einfach ! Frei nach dem Motto "Wenn Sie kein Brot haben, sollen Sie doch Kuchen essen.."

*Sarkasmus aus.

Dass hier schon wieder die Neidkeule geschungen wird.. A7er gegen A11er..
Die Spanne ist letztendlich aus meiner Sicht alles grobe die gleiche Liga, nämlich: Alle nicht 15% über Bürgergeld.

Dann weiter hinten neidet der Beamte, der Miete zahlt dem, der Eigentum besitzt den AEZ.. Geht's noch ? Was hat der privat eventuell vorhandene Wohlstand mit dem Amt, was er ausübt zu tun !?

Was ich hier von ein paar Kollegen lesen muss, lässt mich teilweise den Kopf schütteln.


Zu dem, was Swen (den ich für seine Beiträge hier sehr schätze) gesagt hat, kann ich aus gesunder pessimistischer Haltung nur sagen: Jepp, die ganze Thematik um die aA ist eine never-ending-story und wird nur noch im Raum des Virtuellen und der Theorie stattfinden.

Change my mind.

Das hat nichts mit der Neidkeule zu tun. Wenigstens können die Mieter jetzt guten Gewissens in teurere/bessere Gegenden ziehen.

Knecht

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« Antwort #7813 am: 11.10.2023 14:24 »
Ergänzung zu tigertom: nur weil jemand Eigentum hat, heißt es ja noch lange nicht, dass dieses auch abbezahlt ist.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7814 am: 11.10.2023 14:42 »
Volltreffer. Zu denen gehöre ich nämlich auch und A9 in Hamburg ist nicht gerade Made im Speck und schon gar nicht 15% +X (= Steigerung A3,A4,A5,A6,A7,A8,A9) überm Bürgergeld.

Aber wie gesagt: Das Private (ob nun jemand im Zelt, im Schuppen, oder auf Schloss Versailles wohnt) hat hier nichts zu suchen.

Selbst, wenn der Multimilliardär Jeff Bezos in meinem Bereich Dienst tun würde und er für Zeitraum X wirklich gute Leistung gebracht hat, und dafür dann die Leistungsprämie u.H.v. 1056 EUR brutto bekommt, hätte er sie verdammt nochmal verdient.

Trotzdem wird es Leute geben, die dann sagen "Siehste.. Der Dübel scheeejt immer up den größten Houpen".
« Last Edit: 11.10.2023 14:51 von tigertom »