Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090433 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7905 am: 12.10.2023 18:29 »
am Ende geht es darum, dass der Beamte bzw die Beamtin nicht schlechter über die Runde kommt als eine vergleichbare Bürgergeldfamilie. Ein anderer Vergleich wurde nie angestellt.

Falsch!

Der "Vergleich mit der Bürgergeldfamilie" ist nur EINES von mehreren Prüfkriterien (zur Bewertung der Verfassungskonformität bzw. -widrigkeit der Besoldung).

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7906 am: 12.10.2023 18:41 »
Und deswegen bin ich, auch wenn ich es ungern zugebe, mittlerweile voll bei Kimbotroll. Wer sich für diesen Dienstherren noch die Arme ausreißt ist selbst schuld. Mittlerweile werde ich das Gefühl nicht los du wärst der MinR Franßen ;)

Eine interessante Vorstellung, fürwahr. Aber dann wäre ich der Autor des Kommentars zum Aufenthaltsrecht und müsste mich ob der Zwangsbeschaffung dieses Standardwerks in allen Ausländerbehörden landauf und landab üppigen Tantiemen nicht mehr mit so "sinnvollen" Dingen wie einem AEZ beschäftigen :-D

Der verdient im Nebengeschäft das, was Kimbo gerne hätte mit ihrer A13g :-D

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7907 am: 12.10.2023 18:50 »
Ich verstehe ja, dass hier einige frustriert sind. Aber es ist doch so, dass die Ausarbeitung des neuen Besoldungsystems von der Exekutive einfach in die Hand des Bundesverfassungsgerichts gelegt wurde, und das braucht leider mehr Zeit, als wir uns alle wünschen. Ein neues BesoldungsRecht wird in diesem Forum sicherlich nicht entstehen. Es ist ja schön, dass der eine oder die andere sich Gedanken machen, welchen Prinzipien das BesoldungsRecht folgen sollte und wie einzelne Kriterien aussehen. Entscheiden wird aber am Ende das Bundesverfassungsgericht. Wir müssen einfach Vertrauen haben, dass unsere Demokratie funktioniert. Alles andere ist doch Selbstmord.

Also warten.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7908 am: 12.10.2023 18:51 »
Und deswegen bin ich, auch wenn ich es ungern zugebe, mittlerweile voll bei Kimbotroll. Wer sich für diesen Dienstherren noch die Arme ausreißt ist selbst schuld. Mittlerweile werde ich das Gefühl nicht los du wärst der MinR Franßen ;)

Eine interessante Vorstellung, fürwahr. Aber dann wäre ich der Autor des Kommentars zum Aufenthaltsrecht und müsste mich ob der Zwangsbeschaffung dieses Standardwerks in allen Ausländerbehörden landauf und landab üppigen Tantiemen nicht mehr mit so "sinnvollen" Dingen wie einem AEZ beschäftigen :-D

Der verdient im Nebengeschäft das, was Kimbo gerne hätte mit ihrer A13g :-D


BalBund, kannst du die genannten Zahlen, bezüglich der Höhe des AEZ, von werbinich bestätigen? Wäre dir dankbar für deine Information.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7909 am: 12.10.2023 19:02 »
Wie oft wollt ihr die Leute mit den immergleichen Fragen eigentlich löchern? Ich weiß, dass das Thema vielen unter den Nägeln brennt aber die Fragen wurden oft gestellt und genauso oft beantwortet. Was bringt euch die Erkenntnis ohne das Geld auf dem Konto zu haben? Im November werden wir hoffentlich mehr wissen, falls das Papier am Ende nicht wieder scheitert, und sei es weil die Ampel den Bach runtergeht.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7910 am: 12.10.2023 19:09 »
Die Verbändebeteiligung ist eine Stellungnahme und nichts, was man berücksichtigen muss. Man muss nur schöne Worte finden, warum man es als Haus anders sieht und deswegen am eigenen Entwurf festhält.

Wenn Du auch in allem anderen, was Du schreibst, Recht hast, Bal (wobei das Ziel hier weiterhin im kleinen Rahmen bleiben wird, möglichst viele Kollegen über Aufklärung zum Widerspruch zu animieren; ob der begrenzt bleibenden Reichweite des Forums kann hier mehr nicht erreicht werden), dürfte diese Beschreibung auf die Sicht auf der Dinge, wie sie die 17 Besoldungsgesetzgeber seit jeher frönen, nicht mehr gelten. Mit der Entscheidung zur Parteienfinanzierung - absolute Obergrenze vom 23.01.2023 - 2 BvF 2-/18 - dürfte das Beteiligungsverfahren eine neue Qualität erhalten haben, was sich auch darin zeigen sollte, dass das Bundesverfassungsgericht hier im Abstellen der Begründung auf seine Besoldungsrechtsprechung die Parallelität hervorhebt, vgl auch die Seite 4 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf Auch hier sollte es also mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein böses Erwachen für die Dienstherrn geben. Ihre schönen Worte werden ihnen vor die Füße fallen, wenn sie nicht sachgerecht die nötigen Taten begründen. Umso wichtiger muss es zukünftig sein, im Gesetzgebungsverfahren die sachliche Kritik präzise herauszustellen, idealerweise auch unter konkretem Hinweis auf die Verletzung von Leistungsbezügen.


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7912 am: 12.10.2023 21:39 »
Swen ich stimme persönlich mit Dir überein, durch den Inneneinblick im Querschnitt weiß ich aber, dass manches in Kauf genommen wird, solange auf dem Urteil nicht als Beklagter "Die Bundesrepublik Deutschland" sondern eben "nur" das Bundesland Neubayern-Vorpommern drin steht. Der DRB hat sich zwar auch allgemein geäußert, gut organisierter Widerstand ist aber faktisch nur aus den Reihen der R-Besoldung zu erwarten und die sind zahlenmäßig im Bund keine relevante Größe bezogen auf das Gesamtbudget.

Das Reförmchen was uns ins Haus steht wird nach vorsichtigen Schätzungen 70% der Widerspruchsführer besänftigen und somit den Kostenpunkt nochmals minimieren den es  - ohne vernünftigen Zweifel - zu einem Zeitpunkt X in der Zukunft geben wird.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7913 am: 12.10.2023 21:42 »
BalBund, kannst du die genannten Zahlen, bezüglich der Höhe des AEZ, von werbinich bestätigen? Wäre dir dankbar für deine Information.

Ohne die ausdrückliche Genehmigung von StS K kann ich die vorgenannten Zahlen weder bestätigen noch verneinen.

Ich meine aber, dass die genannten Zahlen so nicht in einer finalen Fassung zu finden sein werden, da die dargestellte Höhe weder die Bürgergeldanpassung  2023 & 2024 noch das Ergebnis der Wohngeldstatistik 2022 und 2023 berücksichtigt.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7914 am: 12.10.2023 21:46 »
BalBund, kannst du die genannten Zahlen, bezüglich der Höhe des AEZ, von werbinich bestätigen? Wäre dir dankbar für deine Information.

Ohne die ausdrückliche Genehmigung von StS K kann ich die vorgenannten Zahlen weder bestätigen noch verneinen.

Ich meine aber, dass die genannten Zahlen so nicht in einer finalen Fassung zu finden sein werden, da die dargestellte Höhe weder die Bürgergeldanpassung  2023 & 2024 noch das Ergebnis der Wohngeldstatistik 2022 und 2023 berücksichtigt.

Vielen Dank!

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7915 am: 12.10.2023 21:54 »
Also werden die Beträge im AEZ noch steigen.
Danke für die Information BalBund

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7916 am: 12.10.2023 21:57 »
Swen ich stimme persönlich mit Dir überein, durch den Inneneinblick im Querschnitt weiß ich aber, dass manches in Kauf genommen wird, solange auf dem Urteil nicht als Beklagter "Die Bundesrepublik Deutschland" sondern eben "nur" das Bundesland Neubayern-Vorpommern drin steht. Der DRB hat sich zwar auch allgemein geäußert, gut organisierter Widerstand ist aber faktisch nur aus den Reihen der R-Besoldung zu erwarten und die sind zahlenmäßig im Bund keine relevante Größe bezogen auf das Gesamtbudget.

Das Reförmchen was uns ins Haus steht wird nach vorsichtigen Schätzungen 70% der Widerspruchsführer besänftigen und somit den Kostenpunkt nochmals minimieren den es  - ohne vernünftigen Zweifel - zu einem Zeitpunkt X in der Zukunft geben wird.

Das ist doch ein passender Appell an die gesamte Masse der Beamtenschaft endlich Widerspruch einzulegen! Nur so wahrt ein Jeder seine Anspruch auf Nachzahlung.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7917 am: 12.10.2023 22:02 »
Swen ich stimme persönlich mit Dir überein, durch den Inneneinblick im Querschnitt weiß ich aber, dass manches in Kauf genommen wird, solange auf dem Urteil nicht als Beklagter "Die Bundesrepublik Deutschland" sondern eben "nur" das Bundesland Neubayern-Vorpommern drin steht. Der DRB hat sich zwar auch allgemein geäußert, gut organisierter Widerstand ist aber faktisch nur aus den Reihen der R-Besoldung zu erwarten und die sind zahlenmäßig im Bund keine relevante Größe bezogen auf das Gesamtbudget.

Das Reförmchen was uns ins Haus steht wird nach vorsichtigen Schätzungen 70% der Widerspruchsführer besänftigen und somit den Kostenpunkt nochmals minimieren den es  - ohne vernünftigen Zweifel - zu einem Zeitpunkt X in der Zukunft geben wird.


Das ist doch ein passender Appell an die gesamte Masse der Beamtenschaft endlich Widerspruch einzulegen! Nur so wahrt ein Jeder seine Anspruch auf Nachzahlung.

Ich trommle bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei mir im Verband. Leere Gesichter aller Orten
 Es wird zwar interessiert zur Kenntnis genommen aber offenbar mental nicht verarbeitet. Kaum jemand möchte Widerspruch einlegen, viele sagen "Ja aber die Tarifverhandlungen waren doch schon okay".
🤷🏻‍♂️

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7918 am: 12.10.2023 22:25 »
@BalBund

Hast du vielleicht die Info, ob die Erhöhung der Einstiegsstufe in A6 auf 3 im überarbeiteten Entwurf immer noch enthalten ist?

flip

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« Antwort #7919 am: 12.10.2023 22:39 »
Swen ich stimme persönlich mit Dir überein, durch den Inneneinblick im Querschnitt weiß ich aber, dass manches in Kauf genommen wird, solange auf dem Urteil nicht als Beklagter "Die Bundesrepublik Deutschland" sondern eben "nur" das Bundesland Neubayern-Vorpommern drin steht. Der DRB hat sich zwar auch allgemein geäußert, gut organisierter Widerstand ist aber faktisch nur aus den Reihen der R-Besoldung zu erwarten und die sind zahlenmäßig im Bund keine relevante Größe bezogen auf das Gesamtbudget.

Das Reförmchen was uns ins Haus steht wird nach vorsichtigen Schätzungen 70% der Widerspruchsführer besänftigen und somit den Kostenpunkt nochmals minimieren den es  - ohne vernünftigen Zweifel - zu einem Zeitpunkt X in der Zukunft geben wird.

Das ist doch ein passender Appell an die gesamte Masse der Beamtenschaft endlich Widerspruch einzulegen! Nur so wahrt ein Jeder seine Anspruch auf Nachzahlung.

Ein niederschwelliges Angebot seitens der Verbände in Form von rechtssicheren Vorlagen würde zu einer deutlich höheren Anzahl an Widersprüchen führen.
Leider publizieren sowohl die Verbände im dbb, dgb Gewerkschaften und andere, dass ein Widerspruch nicht notwendig sei.
Zudem werden oft Musterschreiben nur auf Anforderung für Mitglieder zur Verfügung gestellt und nicht allgemeinzugänglich veröffentlicht.