Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093332 times)

Sikijackson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9285 am: 05.01.2024 09:04 »
https://www.hna.de/verbraucher/bundeshaushalt-2024-regierung-setzt-rotstift-bei-beamten-an-einsparung-im-zr-92740934.html

Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
Kann mir das jemand erklären? Wie soll man einfach mal die Hälfte kürzen, wenn der Entwurf von Grund auf nicht wirklich verfassungsgemäß sein soll? Bzw was soll denn dann überhaupt noch dabei rumkommen? Kriegt jeder 50€ mehr im Monat?  :D

Die 260 Mio stammen noch aus dem 1. Entwurf. Wie wir aber wissen, haben sich die Zahlen geändert. Zum Vergleich nochmal die „aktuelle“ aus dem Oktober.

https://www.filemail.com/d/bzwttzbjixtudrx

Hallo,

Kannst du die Datei mit den aktualisierten AEZ Beiträgen von 10.2023 noch einmal hochladen? Die Links sind leider bereits abgelaufen.

Vielen Dank und LG

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9286 am: 05.01.2024 09:18 »
Laut Entwurf vom 19.10.2023 entstehen in 2024 Kosten in Höhe von 659,9 Mio EUR. Wenn man die Ausgleichszahlungen hinzurechnet, sind es sogar ca. 1.940 Mio EUR. Auf welchen Betrag bezieht sich die geplante Absenkung von 150 Mio EUR? Was vermutet ihr? Bei 1.940 Mio EUR dürften die Auswirkungen auf den AEZ nicht besonders hoch sein.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9287 am: 05.01.2024 09:44 »
https://www.hna.de/verbraucher/bundeshaushalt-2024-regierung-setzt-rotstift-bei-beamten-an-einsparung-im-zr-92740934.html

Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
Kann mir das jemand erklären? Wie soll man einfach mal die Hälfte kürzen, wenn der Entwurf von Grund auf nicht wirklich verfassungsgemäß sein soll? Bzw was soll denn dann überhaupt noch dabei rumkommen? Kriegt jeder 50€ mehr im Monat?  :D

Die 260 Mio stammen noch aus dem 1. Entwurf. Wie wir aber wissen, haben sich die Zahlen geändert. Zum Vergleich nochmal die „aktuelle“ aus dem Oktober.

https://www.filemail.com/d/bzwttzbjixtudrx

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PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9288 am: 05.01.2024 09:46 »
Laut Entwurf vom 19.10.2023 entstehen in 2024 Kosten in Höhe von 659,9 Mio EUR. Wenn man die Ausgleichszahlungen hinzurechnet, sind es sogar ca. 1.940 Mio EUR. Auf welchen Betrag bezieht sich die geplante Absenkung von 150 Mio EUR? Was vermutet ihr? Bei 1.940 Mio EUR dürften die Auswirkungen auf den AEZ nicht besonders hoch sein.

Auf beides. Wenn die Abschmelzbeträge ab A9 deutlich erhöht werden, wären folglich auch die Nachzahlung entsprechend geringer.
« Last Edit: 05.01.2024 09:57 von PolareuD »

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9289 am: 05.01.2024 10:01 »
@PolareuD
Das meine ich ja. Wenn sich die Absenkung von 150 Mio EUR auch auf die Ausgleichszahlungen (2021-2024)bezieht, kann es m.E. bei den Abschmelzbeträgen nur eine "leichte" Erhöhung geben. 150 von 1940 sind lediglich 7,7 %

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9290 am: 05.01.2024 10:21 »
@Einigung kannst du uns auf dem Laufenden halten sobald es neue, wahrscheinlich wieder reduzierte AEZ Beiträge im Entwurf gibt?

Sikijackson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9291 am: 05.01.2024 10:39 »
https://www.hna.de/verbraucher/bundeshaushalt-2024-regierung-setzt-rotstift-bei-beamten-an-einsparung-im-zr-92740934.html

Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
Kann mir das jemand erklären? Wie soll man einfach mal die Hälfte kürzen, wenn der Entwurf von Grund auf nicht wirklich verfassungsgemäß sein soll? Bzw was soll denn dann überhaupt noch dabei rumkommen? Kriegt jeder 50€ mehr im Monat?  :D

Die 260 Mio stammen noch aus dem 1. Entwurf. Wie wir aber wissen, haben sich die Zahlen geändert. Zum Vergleich nochmal die „aktuelle“ aus dem Oktober.

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TOP! Danke dir!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9292 am: 05.01.2024 10:43 »
Hallo,

es würde die Lesbarkeit erhöhen, wenn nicht ständig ganze Post zitiert würden, womöglich drei oder vierfach. wenn man sich direkt auf Zitate von anderen beziehen möchte, bitte nur abschnittsweise zitieren.

Dieses Wunsch hätte ich im neuen Jahr.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9293 am: 05.01.2024 10:45 »
@Einigung kannst du uns auf dem Laufenden halten sobald es neue, wahrscheinlich wieder reduzierte AEZ Beiträge im Entwurf gibt?

Wenn ich ihn zu sehen bekomme, werde ich ihn hier einstellen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9294 am: 05.01.2024 10:50 »
Denke das kann nicht die Welt sein, weil bereits mit dem Sockelbetrag die Tabelle gestaucht wurde, auch hier hat das BVerfG enge Grenzen gesetzt. 10% in 5 Jahren.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9295 am: 05.01.2024 11:06 »
Wollen wir Wetten abschließen, wann das ganze in Kraft treten soll?

01.06.2024
01.01.2025
01.06.2025


toomoon

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« Antwort #9296 am: 05.01.2024 11:10 »
Ich wundere mich, dass im Entwurf die Beihilfesätze für den Vater oder Mutter von 1 Kind von 50 auf 70% angehoben werden soll. Gibt es hier einen Hintergrund, dass freiwillig dieser Personenkreis begünstigt wird? Mein Eindruck ist das doch versucht wird an jeder Stelle zu sparen.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9297 am: 05.01.2024 11:27 »
Wollen wir Wetten abschließen, wann das ganze in Kraft treten soll?

01.06.2024
01.01.2025
01.06.2025

Ich gehe mit und erhöhe auf den 01.04.2026

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9298 am: 05.01.2024 11:59 »
Ich wundere mich, dass im Entwurf die Beihilfesätze für den Vater oder Mutter von 1 Kind von 50 auf 70% angehoben werden soll. Gibt es hier einen Hintergrund, dass freiwillig dieser Personenkreis begünstigt wird? Mein Eindruck ist das doch versucht wird an jeder Stelle zu sparen.

Auch, wenn ich von dem Vorhaben profitieren würde gehe ich mit, dass das aus rein fiskalpolitisch Sparmaßnahmen zu begründet ist.

Kinonbo

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« Antwort #9299 am: 05.01.2024 12:03 »
Geil!!! ;D ;D ;D ;D

Herr Saathof, gönnen Sie sich und ihre Kaste.

@clarion gerne. Ich mache mal auf Seite 331 erneut aufmerksam hahhaaaaaaaa wer nur einen Finger rührt ist selber schuld hahaaaaaa Schöner Feierabend jetzt