Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093934 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8010 am: 19.10.2023 11:35 »
Das Problem scheint dabei zu sein, dass die Interessenverbände vermutlich größtenteils hoffen, dass damit eine Verfassungskonformität wieder hergestellt wird. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf ist man davon aber meilenweit entfernt.

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8011 am: 19.10.2023 13:54 »
Zudem verkaufen bereits jetzt einige Verbände die Referentenentwürfe als verfassungskonform und bedienen damit das Narrativ des BMI. Somit ergibt sich auch für diese Verbände keine Notwendigkeit, Widerspruchs-Vorlagen bereitzustellen oder gar ihre Mitglieder in jeglichen Rechtsstreiten zu unterstützen.
Man fragt sich, wofür diese dann eigentlich noch da sind.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8012 am: 19.10.2023 14:05 »
Wenn ich mir die Antwort von Herr Saathoff durchlese und das richtig verstehe, können hier alle ihre Hochrechnungen in die Tonne kloppen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-wird-der-kabinettsbeschluss-bzw-gesetzesentwurf-zum-bbvangg-veroeffentlicht-ist-es-auch-moeglich-das


In dem Zitat heisst es:
so ist ja bspw. geplant, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes alle aktiven Beamtinnen und Beamten im Dienst – egal, ob sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder nicht – zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 einen Ausgleichsbetrag abhängig vom Familienstand und Wohnort erhalten.


Die werden und mit einer Mini Summe abspeissen und dann ist der Sack zu. Da steht nicht, dass die Zahlungen dann Rückwirkend berechnet werden.

Zudem hat er in einer anderen Antwort erwähnt, dass die Abschmelzbeträge noch nach oben korrigiert werden. Hört sich für mich so an, als wenn die Abschmelzbeträge höher ausfallen werden als im Entwurf.

Wisst ihr was...die sollen ihr Geld behalten und sich zur Belohnung die Diäten erhöhen. Ich werde nun mal Wege suchen wie ich mein Streikrecht wiederbekomme. Ich verzichte ja laut Gesetz auf mein Streikrecht, weil der Dienstherr sich der Fürsorgepflicht verpflichtet. Seit Jahren sehe ich davon nichts. Daher wird es Zeit sich für seine Grundrechte wieder einzusetzen.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8013 am: 19.10.2023 14:52 »
Einfach mal noch nen Monat abwarten, bis der neue Entwurf evtl. veröffentlicht wurde.
Dass die Abschmelzbeträge erhäht werden sollten, steht schon ein paar Seiten weiter vorne. Aber auch die Zuschläge sollen (angeblich) erhöht werden.

Und im neuen Entwurf können wir dann auch lesen, was mit den letzten 3 Jahren passiert.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8014 am: 19.10.2023 15:06 »
Wenn ich mir die Antwort von Herr Saathoff durchlese und das richtig verstehe, können hier alle ihre Hochrechnungen in die Tonne kloppen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-wird-der-kabinettsbeschluss-bzw-gesetzesentwurf-zum-bbvangg-veroeffentlicht-ist-es-auch-moeglich-das


In dem Zitat heisst es:
so ist ja bspw. geplant, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes alle aktiven Beamtinnen und Beamten im Dienst – egal, ob sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder nicht – zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 einen Ausgleichsbetrag abhängig vom Familienstand und Wohnort erhalten.


Die werden und mit einer Mini Summe abspeissen und dann ist der Sack zu. Da steht nicht, dass die Zahlungen dann Rückwirkend berechnet werden.

Zudem hat er in einer anderen Antwort erwähnt, dass die Abschmelzbeträge noch nach oben korrigiert werden. Hört sich für mich so an, als wenn die Abschmelzbeträge höher ausfallen werden als im Entwurf.

Wisst ihr was...die sollen ihr Geld behalten und sich zur Belohnung die Diäten erhöhen. Ich werde nun mal Wege suchen wie ich mein Streikrecht wiederbekomme. Ich verzichte ja laut Gesetz auf mein Streikrecht, weil der Dienstherr sich der Fürsorgepflicht verpflichtet. Seit Jahren sehe ich davon nichts. Daher wird es Zeit sich für seine Grundrechte wieder einzusetzen.

ich würde das jetzt nicht so negativ sehen. Nur weil es Ausgleichsbetrag heißt, muss es ja nicht zwangsläufig weniger sein, als das nach aktuellem Stand errechnete.

ToniHassla

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8015 am: 19.10.2023 15:17 »
Vielleicht springt dabei ja auch irgendwas für ledige kinderlose Beamte bei raus. Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8016 am: 19.10.2023 16:09 »
Vielleicht springt dabei ja auch irgendwas für ledige kinderlose Beamte bei raus. Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Haha. Nein.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8017 am: 19.10.2023 19:55 »
Einfach mal noch nen Monat abwarten, bis der neue Entwurf evtl. veröffentlicht wurde.
Dass die Abschmelzbeträge erhäht werden sollten, steht schon ein paar Seiten weiter vorne. Aber auch die Zuschläge sollen (angeblich) erhöht werden.

Und im neuen Entwurf können wir dann auch lesen, was mit den letzten 3 Jahren passiert.
Nein, da können wir nicht - auch wenn ein Wichtigtuer hier im Forum schwülstige Texte in der Richtung abgesondert hat.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass sich am Referenten-Entwurf, bis auf die Zahlen, nichts grundlegend ändert.
Somit wird die Nachzahlung per Verordnung geregelt werden und kein Bestandteil des Referenten-Entwurfs und den sich daraus ergebenden Änderungen der Gesetze sein.

Falls Dir die Kabinettsfassung in einem Monat vorliegt, darfst Du sie gerne veröffentlichen, ich bezweifle die Fertigstellung bis Ende November.
« Last Edit: 19.10.2023 20:03 von flip »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8018 am: 19.10.2023 22:59 »
Wenn ich mir den bisherigen Entwurf und etwaige Neuerungen vor Augen führe und dazu noch was in NRW passiert, so erwarte ich nicht viel bis gar nichts. Wir werden ein paar Brotkrummen hingeschmissen bekommen und im übrigen ist damit unseren Widersprüchen Abhilfe geschaffen. Man geht ja schließlich davon aus, daß das neue Gesetz eine verfassungsgemäße Alimentation gewährt.
Dann ist dem Widerspruch abgeholfen und wir sind wie bei Mensch Ärger Dich Nicht zurück auf Anfang.
Und dann heisst es abwarten was das BVerfG entscheidet. Da kein Verfahren für den Bund anhängig ist dürften zumindest wir Bundesbeamten weiter warten. Habe ja zum Glück nur noch 10 Jahre vor.mir. Vllt erlebe ich ja noch eine entsprechende Alimentation wobei mir der Glaube daran langsam fehlt.
Auf der einen Seite war das Forum echt erhellend was die Sachlage angeht und hat viel Aufklärung geleistet, auf der anderen Seite ist man mit diesem Wissen nun nur noch mehr frustriert und verzweifelt wie der eigene Dienstherr mit einem umgeht und was ein besonderes Treueverhältnis heute wert ist.
Auf der Basis dieses Treueverhältnisses werden unter anderem Soldaten in unter Umständen lebensgefährliche Einsätze geschickt, Polizisten riskieren mittlerweile leider jeden Tag ihre Gesundheit und Feuerwehrleute riskieren die Gesundheit um unter Umständen anderer Leben zu retten um nur die Beamtengruppen zu nennen die besonderer Gefahr ausgesetzt sind.
Kimonbo was hab ich mich über dich ein wenig amüsiert, aber mittlerweile kann ich deinen Kommentaren etwas abgewinnen.

IchHabDenHalsVoll

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8019 am: 20.10.2023 07:55 »
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/wo-bleibt-der-zukunftspakt-oeffentlicher-dienst-im-bund-frau-ministerin/

Ich kann das alles bald nicht mehr hören! In unserem Land gab es mal bei den Politkern eine gewisse Verbindlichkeit, diese schwindet immer mehr oder ist derzeit gegen Null....

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8020 am: 20.10.2023 08:44 »
Zu der BMI Karrikatur ist glaube ich schon alles gesagt. Eignung Befähigung und Fachliche Leistung werden halt nur von Beamten erwartet.
Die BMI ist einfach nur noch zum fremdschämen.

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8021 am: 20.10.2023 10:12 »
Wenn ich mir den bisherigen Entwurf und etwaige Neuerungen vor Augen führe und dazu noch was in NRW passiert, so erwarte ich nicht viel bis gar nichts. Wir werden ein paar Brotkrummen hingeschmissen bekommen und im übrigen ist damit unseren Widersprüchen Abhilfe geschaffen. Man geht ja schließlich davon aus, daß das neue Gesetz eine verfassungsgemäße Alimentation gewährt.
Dann ist dem Widerspruch abgeholfen und wir sind wie bei Mensch Ärger Dich Nicht zurück auf Anfang.
Und dann heisst es abwarten was das BVerfG entscheidet. Da kein Verfahren für den Bund anhängig ist dürften zumindest wir Bundesbeamten weiter warten. Habe ja zum Glück nur noch 10 Jahre vor.mir. Vllt erlebe ich ja noch eine entsprechende Alimentation wobei mir der Glaube daran langsam fehlt.
Auf der einen Seite war das Forum echt erhellend was die Sachlage angeht und hat viel Aufklärung geleistet, auf der anderen Seite ist man mit diesem Wissen nun nur noch mehr frustriert und verzweifelt wie der eigene Dienstherr mit einem umgeht und was ein besonderes Treueverhältnis heute wert ist.
Auf der Basis dieses Treueverhältnisses werden unter anderem Soldaten in unter Umständen lebensgefährliche Einsätze geschickt, Polizisten riskieren mittlerweile leider jeden Tag ihre Gesundheit und Feuerwehrleute riskieren die Gesundheit um unter Umständen anderer Leben zu retten um nur die Beamtengruppen zu nennen die besonderer Gefahr ausgesetzt sind.
Kimonbo was hab ich mich über dich ein wenig amüsiert, aber mittlerweile kann ich deinen Kommentaren etwas abgewinnen.


Das fühle ich auch…. Im Endeffekt war man glücklicher als man noch dumm davon ausging, man würde angemessen bezahlt werden.
Und was das ganze noch schlimmer macht ist diese Untätigkeit. Mit ein bisschen Fleiß und den richtigen Köpfen, hätte man 2020 schon nach dem letzten Urteil einen verfassungsgemäßen Referentenentwurf vorlegen können.
Dass es vielleicht erst ein Jahr später käme, geschenkt. Aber jetzt warten wir so lange und werden damit nicht fertig sein. Das heißt bis es vielleicht nächstes Jahr kommt und dann dagegen geklagt wird, haben wir vielleicht in Richtung 2027 was… Das macht mich fertig.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8022 am: 20.10.2023 10:42 »
[...] Im Endeffekt war man glücklicher als man noch dumm davon ausging, man würde angemessen bezahlt werden.

Ich glaube so ginge es uns in ganz vielen Themenkomplexen, wenn wir uns da entsprechend rein"nerden" würden. Ich glaube als Klimaforscher (welcher seine Berechnungen komplett nachvollziehen kann und zu 100 % weiß, dass sie stimmen) kämpft man sicherlich auch stets gegen Depressionen.

Ich will mir gar nicht ausmalen wie schnell ich Herzprobleme und/oder Magengeschwüre bekäme, wenn ich wirklich in jeder Facette verstünde wie sehr ich als Bürger von ... (beliebig ersetzen durch: der Finanzindustrie; den Lebensmittelkonzernen; der Digitalwirtschaft; den Nachrichtendiensten) verarscht/über den Tisch gezogen/ausgenutzt o.ä. werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... vor Unglücklichsein manchmal ganz sicher.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8023 am: 20.10.2023 11:07 »
[...] Im Endeffekt war man glücklicher als man noch dumm davon ausging, man würde angemessen bezahlt werden.

Ich glaube so ginge es uns in ganz vielen Themenkomplexen, wenn wir uns da entsprechend rein"nerden" würden. Ich glaube als Klimaforscher (welcher seine Berechnungen komplett nachvollziehen kann und zu 100 % weiß, dass sie stimmen) kämpft man sicherlich auch stets gegen Depressionen.

Ich will mir gar nicht ausmalen wie schnell ich Herzprobleme und/oder Magengeschwüre bekäme, wenn ich wirklich in jeder Facette verstünde wie sehr ich als Bürger von ... (beliebig ersetzen durch: der Finanzindustrie; den Lebensmittelkonzernen; der Digitalwirtschaft; den Nachrichtendiensten) verarscht/über den Tisch gezogen/ausgenutzt o.ä. werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... vor Unglücklichsein manchmal ganz sicher.

Wieder ein Weltuntergangsprophet. Mir reicht das leere Bankkonto am Monatsende, da interessiert mich der andere Mist wenig.

Bastel

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« Antwort #8024 am: 20.10.2023 12:02 »
Zu der BMI Karrikatur ist glaube ich schon alles gesagt. Eignung Befähigung und Fachliche Leistung werden halt nur von Beamten erwartet.
Die BMI ist einfach nur noch zum fremdschämen.

Was will man von einem Laden erwarten der von so einer Person geführt wird?

https://www.bild.de/politik/inland/politik/fdp-kritisiert-innenministerin-israel-hasser-marodieren-und-wo-ist-faeser-85805208.bild.html