Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093455 times)

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9150 am: 28.12.2023 12:05 »
Ach ja, hatte noch etwas vergessen: Im BMI hatte man wohl ursprünglich fest damit gerechnet, dass die Sache 2023 durch sei. Dies
Eigentlich sollte sogar schon im Sommer alles entschieden und durch sein. Einige Ressorts seien damit aber nicht einverstanden gewesen, bevor nicht klar gewesen sei, wie der Tarifabschluss ausgehe. Jetzt ist man beim BMI wohl teilweise sehr unglücklich darüber, dass man allen Beamten weiterhin auf Nachfrage mitteilt, Widerspruch sei weiterhin nicht nötig, wenn bereits jetzt feststehe, dass die meisten Beamten gar nicht vom Entwurf erfasst seien. Dies sei kaum noch zu rechtfertigen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9151 am: 28.12.2023 12:09 »
"Kaum noch" ist mMn der falsche Terminus. Was diese Regierung aktuell überall so treibt passt auf keine Kuhhaut mehr. Egal wo und mit wem ich rede und egal um welchen Bereich es geht, keiner kann diesen Schwachsinn noch ertragen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9152 am: 28.12.2023 14:15 »
@ Beamtix

danke für die Info.


Das macht die Nachzahlungen für den Bund auf der Zeitachse nur noch höher. Ich für meinen Teil „fiebere“ derweil der schriftlichen Stellungnahme der von mir an gefragten Kanzlei entgegen. Mitte Januar soll es soweit sein.

Wenn der Bund sich der Verfassungswidrigkeit der Besoldung bewusst ist, würde mich interessieren, wie er sich Verhält, wenn er im Rahmen Untätigkeitsklage zur Bescheidung gezwungen wird? Müsste er dem Widerspruch stattgeben oder würde trotzdem negativ Bescheiden?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9153 am: 28.12.2023 14:29 »
Wenn der Bund sich der Verfassungswidrigkeit der Besoldung bewusst ist, würde mich interessieren, wie er sich Verhält, wenn er im Rahmen Untätigkeitsklage zur Bescheidung gezwungen wird? Müsste er dem Widerspruch stattgeben oder würde trotzdem negativ Bescheiden?

Ich gehe davon aus, dass der Bund, wie alle anderen Besoldungsgesetzgeber, den Weg des größtmöglichen Schmerzes gehen wird, d. h. er wird negativ bescheiden und es auf den Klageweg ankommen lassen. Bis dahin ist dann auch wieder eine andere Regierung am Ruder...

PolareuD, danke für die ganze Arbeit mit dem Parallelthread. Klasse, dass du das Thema voranbringst. Jeder Kläger im Bund, sollte einen Obulus von allen anderen Beamten erhalten, sobald eine verfassungskonforme Alimentation erstritten ist.  ;)

Ich bereite derzeit auch eine Untätigkeitsklage vor. Darf ich fragen, ob Kinder bei deinen Bezügen eine Rolle spielen? Der ideale Kläger im Bund wäre meines Erachtens A13-A15 und kinderlos, damit die Wertigkeit des Amtes in den Fokus rückt und unmissverständlich geklärt wird, dass die Besoldung keine (bedarfsorientierte) Sozialleistung ist sondern im Wesentlichen amtsangemessenen zu sein hat.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9154 am: 28.12.2023 14:53 »
Super Satz:

"Besoldung ist keine bedarfsorientierte Sozialleistung"!!!!

Sollte man den BMI Entscheidern jeden Morgen auf den Schreibtisch legen,.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9155 am: 28.12.2023 15:09 »
@ emdy

Sehr gerne. Ein wenig Übersicht zu behalten ist bei der Komplexität des Themas dringend notwendig.  ;)

Ich falle in die Kategorie mit nur einem Kind, aber Wohn- und Dienstort in einer der kostspieligsten Gegenden Deutschlands. Insofern liegen die mir gewährten Bezüge nur geringfügig oberhalb der indiziellen Mindestalimentation, zumindest nach den Berechnungen, die Swen zur Verfügung gestellt hat.
« Last Edit: 28.12.2023 15:28 von PolareuD »

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9156 am: 28.12.2023 15:51 »
FAZIT:

Das BMI (=der Bund) hätte sooo gerne seinen Bundesbeamten eine amtsangemessene Alimentation 2. Klasse zukommen lassen und dieses unsägliche Thema bereits vom Tisch gehabt, aber leider, leider kamen die Dinge, die (in der Gesamtheit des politischen Geschehens gesehen) zur Routine gehören, dazwischen.

Ok, verstanden. Naja... Einziger Trost ist: Den Ländern geht es ja genauso. Ach nee!
Deren Beamte bekommen ja bereits seit Monaten bzw. Jahren mehr Bezüge, um näher an einer amtsangemessenen Alimentation dran zu sein. Grüße nach BaWü, NRW, Thüringen, selbst HH und Berlin.

Der Bund wird an Attraktivität verlieren und spürbare Nachwuchsprobleme bekommen. Um es mit dem Worten Göring Eckharts zu sagen: Ich freue mich drauf !

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9157 am: 28.12.2023 21:51 »
Wenn der Bund sich der Verfassungswidrigkeit der Besoldung bewusst ist, würde mich interessieren, wie er sich Verhält, wenn er im Rahmen Untätigkeitsklage zur Bescheidung gezwungen wird? Müsste er dem Widerspruch stattgeben oder würde trotzdem negativ Bescheiden?

Ich gehe davon aus, dass der Bund, wie alle anderen Besoldungsgesetzgeber, den Weg des größtmöglichen Schmerzes gehen wird, d. h. er wird negativ bescheiden und es auf den Klageweg ankommen lassen. Bis dahin ist dann auch wieder eine andere Regierung am Ruder...

PolareuD, danke für die ganze Arbeit mit dem Parallelthread. Klasse, dass du das Thema voranbringst. Jeder Kläger im Bund, sollte einen Obulus von allen anderen Beamten erhalten, sobald eine verfassungskonforme Alimentation erstritten ist.  ;)

Ich bereite derzeit auch eine Untätigkeitsklage vor. Darf ich fragen, ob Kinder bei deinen Bezügen eine Rolle spielen? Der ideale Kläger im Bund wäre meines Erachtens A13-A15 und kinderlos, damit die Wertigkeit des Amtes in den Fokus rückt und unmissverständlich geklärt wird, dass die Besoldung keine (bedarfsorientierte) Sozialleistung ist sondern im Wesentlichen amtsangemessenen zu sein hat.

Aber ohne Kinder in der Kategorie ist man nicht vom klassischen Abstandsgebot zur Sozialgehilfe getroffen - wie sollte da die Klage aussehen?


1. K4 Familie A3 zu Sozialhilfe ist nicht rechtsens
2. Erhöhung Familienzuschlag A3
3. K4 A3er hat jetzt mehr Geld als Single A13 und Sozialkomponente nimmt daher zu viel ein bzw Abstände/Kaskade zwischen den Besoldungen nicht mehr korrekt bzw Wertigkeit des Amtes nicht berücksichtigt


4. Widerspruch
5. Widerspruch ruhend
6 Klage
7. Profit?!

Der Punkt3 ist der Knackpunkt - muss dann der Widerspruch schon genau darauf ausgelegt sind?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9158 am: 28.12.2023 23:22 »
Selbstverständlich muss eine Klage sauber begründet sein. Ich (A12, kinderlos) formuliere meinen Widerspruch auch seit 2020 entsprechend. Aber dass die Besoldung verfassungswidrig ausgestaltet ist, hängt nicht von der Formulierung eines Widerspruchs ab.

Was immer wieder zu wenig Aufmerksamkeit erfährt ist, dass die Höhe der Sozialhilfe einer 4K-Familie ein Referenzwert ist. Dieser Referenzwert hat nichts damit zu tun, ob ein Beamter im Eingangsamt nun Familie hat oder nicht. Aber weil es so bequem ist, versteht es der Besoldungsgesetzgeber eben lieber so, dass nur die 4K-Familie Begünstigter des Mindestabstandsgebots ist.

PolareuD

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« Antwort #9159 am: 29.12.2023 07:43 »
@ ATP

Das 4k-Modell ist eine fiktive Rechengröße. Danach muss die Besoldung eines Beamten/-in so hoch bemessen sein, dass damit eine bis zu 4-köpfige Familie amtsangemessen Unterhalten werden kann. Zuschläge in der Konstellation dürfen nur so hoch sein, dass sie nicht den Leistungsprinzip, dem die Besoldung generell unterworfen ist, widersprechen und dürfen dementsprechend keinen signifikanten Anteil der Besoldung darstellen. Erst ab dem 3. Kind besteht ein alimentiver Mehrbedarf.

Es steht den Besoldungsgesetzgebern zwar frei vom 4k-Alleinverdiener-Modell abzuweichen, er muss dies aber sachgerecht begründen. Das Hamburger Modell stellt in dem Zusammenhang, zumindest für mich, keine sachgerechte Begründung dar, wo man einfach nur auf die Statistik verweist, dass ca. 70% der Familien ein zweites Einkommen haben. Eine sachgerechte Begründung müsste auch darstellen, warum das zweite Einkommen wahrgenommen wird. Vermutung meinerseits: Ein Einkommen ist nicht ausreichend um seinen Lebensstandard halten zu können oder sogar das es überlebensnotwendig ist.

Hugo

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Hummel2805

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« Antwort #9161 am: 29.12.2023 09:02 »
Das ist natürlich die Bankroterklärung des Staates.

Selbst das "arme Land Berlin" zahlt seit dem 01.01.2021 einen höheren Familienzuschlag als der Bund.
Ab dem 3. Kind bekommt man 400 € mehr im Monat!

Der Berliner Beamte hat also in den letzten 3 Jahren 14.400 € Brutto mehr gehabt, als der Bundesbeamte mit 3. Kind. Das sind knapp 12.000 € Netto.

Da kann man wirklich sagen - Danke Herr Scholz, denn das ist hier der Hauptverantwortliche! 

Bundi

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« Antwort #9162 am: 29.12.2023 10:18 »
Die ganze Schmierenkomödie ist nüchtern oder ohne auf Drogen zu sein nicht mehr zu ertragen.
Da soll jemand für Recht und Gesetz einstehen bzw dieses ggf durchsetzen und wenn es um ihn selbst geht sind Recht und Gesetz einfachmal scheiss egal. Na toll.
Man erwartet allen Ernstes das jeder Beamte auf der FDGO und zum Grundgesetz und den anderen Gesetzen steht, man dies als der Gesetzgeber aber selber nicht für notwendig hält. Je länger dieses Trauerspiel noch andauert umso tiefere Abgründe tun sich bei mir auf. Es ist einfach unfassbar, dass es nicht wenigstens ein paar Verantwortliche zu geben scheint die erkennen, was sie mit diesem Verhalten dem ÖD und damit dem Staat und in Konsequenz dem ganzen Rechts- und Wertesystem und unserer Demokratie in Gänze antun. Gerade in diesen immer verrückter werdenden Zeiten wenn man sich die aktuellen Krisen anschaut und betrachtet was um uns herum politisch im Wandel ist und zwar nicht zu mehr Demokratie, sollten die politisch Verantwortlichen an einem funktionierenden intakten ÖD dringend interessiert sein. Die Herausforderungen an unsere Gesellschaft und den Staat werden infolge der Krisen immer mehr und umso wichtiger wäre ein funktionierender ÖD. Das Misachten der Verfassung und der diesbezüglichen Rechtsprechung dürfte zum einen den ÖD mittelfristig weiter erodieren und die Nachwuchsgewinnung immer schwieriger gestalten was letzten Endes das ganze System an die Wand fährt. Aber anstatt angesichts der Wand auf die man zu läuft entsprechende richtungsweisende Entscheidungen zu treffen un den Kurs zu korrigieren nehmen unsere Gesetzgeber lieber mehr Fahrt auf und behalten den Kurs bei um das ganze bildlich darzustellen. Vielleicht tut der Aufprall ja nicht so weh und ist nicht so schlimm.

Bundi

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« Antwort #9163 am: 29.12.2023 10:32 »
Es war immer selbstverständlich alle Aufgaben äusserst gewissenhaft wahrzunehmen. Zusätzliche Aufgaben ggf mit zu übernehmen wenn es erforderlich war. Auslandseinsätze als Beamter in Uniform waren nie ein Thema und gehörten wie selbstverständlich zum Beamtensein und meinem Selbstverständnis und dem Dienst und Treueverhältnis dazu. Ich für meinen Teil muss nun leider feststellen all das hat sich gravierend infolge des Verhaltens unserer Gesetzgeber massiv verändert.
Denke gerade an die an Sylvester auf uns mit Sicherheit zukommenden Probleme und denke an all die Polizisten die im Einsatz sein werden um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten und dem Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen, deren eigene Rechte selber massiv mit den Füssen getreten werden und zwar nicht von irgendwem sondern den Gesetzgebern höchstpersönlich.

Knecht

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« Antwort #9164 am: 29.12.2023 10:49 »
Ich weiß ja nicht, mit wieviel Enthusiasmus ich Recht und Ordnung an Silvester und Co. verteidigen würde, wenn ich gleichzeitig wüsste, dass die Leute, die diese Probleme erst geschaffen haben und die die Verteidigung dieses Rechts von mir so vehement einfordern gemütlich in ihren Palästen sitzen und auf meine Rechte und deren Verpflichungen urinieren.