Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bastel:
- Grundgehaltsstufen bei der ersten Verleihung eines Amtes teilweise neu zu
bestimmen und
Wie kann man sich das vorstellen?
xap:
Klingt nach Erhöhung der jeweiligen Stufe 1 der Eingangsämter.
Also ein Kelch der an 99% vorbeigehen wird.
Roja:
§ 41a
Regionaler Ergänzungszuschlag
(1) Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung erhalten Beamte und Richter ergänzend zum Familienzuschlag einen regionalen Ergänzungszuschlag,
1. wenn sie verheiratet oder verwitwet sind und einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten,
2. für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.
--- Zitat von: Treudiener am 04.02.2021 13:23 ---Kollege Swen, ich komme warum auch immer nicht an die Profilangaben. Wenn ich eine email-Adresse bekomme, kann ich gerne zusenden. Es ist der Entwurf, der an die Interessenverbände zur Stellungnahme geschickt wurde.
Zitat:
Anlage VII
(zu § 41a)
Gültig ab 1. Januar 2021
Regionaler Ergänzungszuschlag nach § 41a
Mietenstufe für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1
für das erste Kind für das zweite Kind für das dritte Kind für das vierte und jedes weitere Kind jeweils
I 0 0 51,00 148,00 141,00
II 0 0 173,00 167,00 160,00
III 0 83,00 216,00 187,00 182,00
IV 0 206,00 240,00 211,00 207,00
V 0 320,00 264,00 231,00 229,00
VI 0 442,00 286,00 256,00 255,00
VII 80,00 500,00 314,00 282,00 282,00
--- End quote ---
In bin Anwärter gD Bund, noch nicht verheiratet, ein Kind (bekomme Familienzuschläge), Mietenstufe VI.
Heißt das, ich bekomme demnach rückwirkend ab dem 01.01.2021 monatlich 442,00 EUR REZ? Das würde ja bedeuten, dass sich meine monatliche Neuverschuldung (für den Lebensunterhalt) erheblich reduzieren würde. Ich träume doch, oder?
xap:
--- Zitat ---Eine einschlägige Änderung stellt die Reduzierung des Familienzuschlags (Stufe 2) für das erste und zweite Kind von jeweils 277,02 EUR auf 129,19 Euro (monatlich) ab 1. April 2021 dar.
--- End quote ---
Inwiefern gäbe es derzeit für Kind 1/2 jeweils 277,02€? Missinterpretiere ich hier das Geschriebene oder ist es schlichtweg falsch?
Quelle: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-besoldung-und-versorgung-fuer-bundesbeamtinnen-soll-angepasst-werden.html
Fahnder:
--- Zitat von: xap am 05.02.2021 10:35 ---
--- Zitat ---Eine einschlägige Änderung stellt die Reduzierung des Familienzuschlags (Stufe 2) für das erste und zweite Kind von jeweils 277,02 EUR auf 129,19 Euro (monatlich) ab 1. April 2021 dar.
--- End quote ---
Inwiefern gäbe es derzeit für Kind 1/2 jeweils 277,02€? Missinterpretiere ich hier das Geschriebene oder ist es schlichtweg falsch?
Quelle: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-besoldung-und-versorgung-fuer-bundesbeamtinnen-soll-angepasst-werden.html
--- End quote ---
Das ist aus meiner Sicht falsch geschrieben. Der betreffende Absatz ergibt keinen Sinn, da es ja auch bisher keine 277 EUR pro Kind gibt. Man hat Stufe 2 mit zwei Kindern verwechselt ???
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