Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088333 times)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8565 am: 27.11.2023 18:13 »
Kann jemand erörtern, ob wenigstens das Urteil zur Besoldung ab dem dritten Kind verfassungskonform wäre? Im Ländervergleich (z.B. Thüringen) würde der Bund je nach Mietstufe weniger Zuschlag zahlen. Und eine Anhebung bei den Ländern steht aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen noch aus...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8566 am: 27.11.2023 18:53 »
Für mich wäre mal interessant, ob dieser Entwurf trotz Haushaltskriese überhaupt noch ne Chance hat. Hier würde mich mal eine Einschätzung aus dem BMI interessieren.

Ich kann dir leider keine Einschätzung aus dem BMI geben, lediglich meine eigene.
Ich war bis zuletzt davon überzeugt, das kommt schon noch.
Mittlerweile glaube ich tatsächlich nicht mehr daran. Viele Gewerkschaften haben das in letzter Zeit öffentlich moniert, auch mitgeteilt, dass ALLE anderen Bundesländer mittlerweile Gesetze erlassen haben die die amtsangemessene Alimentation regeln (sollen).
Seitens der Regierung oder dem BMI offensichtlich keine Rückmeldung.

Ich glaube mittlerweile sogar, sollte die aktuelle Regierung wirklich bis 2025 im Amt bleiben, dass auch bis dahin nichts passieren wird.
Wir sind denen schlichtweg egal, für uns ist kein Geld da, nur für andere Dinge.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8567 am: 27.11.2023 19:24 »
Und die massive Demotivation, die das bei einigen auslösen dürfte (Stichwort innere Kündigung), dürfte unserer Elite ebenfalls herzlich egal sein, da der Kreis der Wissenden entsprechend gering ist. Alle anderen fühlen sich ja ohnehin überbezahlt und tuen dies auch teilweise noch auf diversen Plattformen kund. Da muss einem in den hohen Kreisen beinahe das Lachshäppchen vor lachen im Halse stecken bleiben.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8568 am: 27.11.2023 20:14 »
Kann jemand erörtern, ob wenigstens das Urteil zur Besoldung ab dem dritten Kind verfassungskonform wäre? Im Ländervergleich (z.B. Thüringen) würde der Bund je nach Mietstufe weniger Zuschlag zahlen. Und eine Anhebung bei den Ländern steht aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen noch aus...

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, ist schon aus steuerlicher Sicht die Berechnung falsch. Denn die Beträge müssten sich an der höchsten Besoldungsgruppe orientieren, weil dort die Steuerlast am höchsten ist. Wenn ich Netto mit der A4 115 % des Bedarfs für das dritte Kind erreiche, stimmt das mit der B 11 nicht mehr und sind vielleicht wegen der Progression nur noch 100 % ohne es jetzt berechnet zu haben.

Aber gerne lass ich mich hier eines besseren belehren...

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8569 am: 27.11.2023 20:43 »
Und die massive Demotivation, die das bei einigen auslösen dürfte (Stichwort innere Kündigung), dürfte unserer Elite ebenfalls herzlich egal sein, da der Kreis der Wissenden entsprechend gering ist. Alle anderen fühlen sich ja ohnehin überbezahlt und tuen dies auch teilweise noch auf diversen Plattformen kund. Da muss einem in den hohen Kreisen beinahe das Lachshäppchen vor lachen im Halse stecken bleiben.
In einigen Bereichen bricht das Kartenhaus der Besoldungstrickserei allerdings doch jetzt zusammen.
In (https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-368.pdf) berichtet Prof. Dr. Gerd Hamme (Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen)

Wenn ich nicht dem Bund angehören würde, für den ich hier spreche, sondern dem Bund der Straftäterinnen und Straftäter im Lande, dann würden Sie jetzt einfach nur Sektkorken knallen hören. [...] Ich rede über die Situation in den Staatsanwaltschaften, und ich nenne nur Zahlen, die das Justizministerium und nicht wir als Verband festgestellt haben: 1.837 Vollzeitstaatsanwältinnen und -staatsanwälte benötigen wir, 1.461 sind vorhanden. [...] Die Situation ist aber noch viel schlimmer. Es sind nicht nur die 376 Stellen, die fehlen, sondern von den vorhandenen 1.461 sind 100 nicht besetzt worden; [...] Wir befürchten jedenfalls, dass die Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft, nämlich die Strafverfolgung, nicht mehr umfassend und zufriedenstellend bewältigt wird. Das ist eine gute Nachricht für Straftäterinnen und Straftäter, aber ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Wir sind der Ansicht, der Haushaltsgesetzgeber sollte hier den Straftätern keinen Freifahrtschein ausstellen. [...]

Die Grundbesoldung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte muss um mindestens 1.000 Euro im Monat angehoben werden. Und ich rede nicht über die aktuelle Besoldungsrunde, sondern ich rede über das, was on top erforderlich ist. Jetzt werden sich viele der Anwesenden vielleicht fragen: Warum gerade die? – Ich werde es Ihnen sagen. Es ist jetzt schon so – und das sehen Sie gerade im staatsanwaltschaftlichen Bereich –, dass wir die Stellen nicht besetzt kriegen. Wir wollen TopJuristen, gute Juristen, Absolventinnen und Absolventen einstellen, damit sich hinter der Richterbank und hinter der Anwaltsbank Fachleute auf Augenhöhe begegnen können. Aber die Leute kommen nicht mehr zu uns. Natürlich sind die Berufe nach wie vor attraktiv, aber außerhalb des öffentlichen Dienstes – und ich rede jetzt nicht über TopKanzleien, ich rede über mittlere Kanzleien, ich rede über Tätigkeiten in der Wirtschaft – wird man einfach viel besser vergütet.

usw...

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8570 am: 28.11.2023 07:14 »
Das war doch nur eine Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung. Vergleichbare Töne gibt es bereits seit mehreren Jahren. Ich sehe nicht, wo das Kartenhaus jetzt zusammenbricht?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8571 am: 28.11.2023 08:37 »
Das stimmt - aber zugleich sollten sich eine Landesregierung und ein Landtag eventuell irgendwann doch mal grundlegendere Gedanken machen und sich also sagen, dass nicht die gesamte Welt des öffentlichen Diensts durch Lösungen aus dem Familienministerium gerettet werden könnte, dass also das öffentliche Dienstrecht und seine unabwendbaren Folgen kein Spezialfall von Kindergeburten und Kindergeburtstagen ist, auch wenn es unabstreitbar ist, dass eine höhere Geburtenrate hinsichtlich des Durchschnittsalters der Bevölkerung nicht schaden könnte, jedoch die Aufgabe des öffentlichen Diensts eigentlich weiterhin nicht primär darin liegen sollte (auch wenn die Landesregierung und der Landtag das augenscheinlich entschieden anders sehen), das Demographieproblem langristig zu lösen, dass also das neue nordrhein-westfälische Fertilitätsprinzips innerhalb des Alimentationsprinzips sicherlich bevölkerungspolitisch vorbildlich ist, was ganz bestimmt auch der Zweite Senat so sehen wird, dass aber andererseits die heutigen Probleme von den Gewerkschaften und Verbänden anhand der Realität und nicht an politischen Luftschlösschen bspw. neben dem, was Aloha zitiert, weiterhin noch so beschrieben wird:

"Die Zeit drängt. Denn der Fachkräftemangel ist enorm. Alleine in der Landesverwal-
tung konnten zum 1. Juli 2023 fast 26.000 Stellen nicht besetzt werden. Diese Zahl
steigt von Jahr zu Jahr regelmäßig und deutlich an.
Hinzu kommt, dass über 80.000 Beschäftigte in der Landesverwaltung 55 Jahre alt
und älter sind und in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Hier muss schnellstens
und entschieden gegengesteuert werden.
Und ich will eines sagen: Das ist auch deshalb fatal, weil gerade Parteien erstarken,
die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit infrage stellen und die Diskriminierung an die
Stelle von Solidarität setzen. Und damit das nicht so weitergeht, sondern wieder an-
ders wird, ist ein funktionierender Staat essenziell und sorgt mit dafür, dass die Men-
schen das Vertrauen in die Demokratie behalten."
(Vorsitzende des DGB NRW, S. 4)

"Zu den Leerstellen. Die aktuellen Leerstellen werden auf fast 26.000 beziffert. Diese
Zahl steigt seit Jahren, und eine ernsthafte und vor allen Dingen auch eine Lösung ist
nicht erkennbar. Vielmehr steuert das Land sehenden Auges auf einen – man kann es
nicht anders sagen – personalwirtschaftlichen Kollaps zu. Aus Sicht des dbb NRW
hängt die hohe Anzahl der Leerstellen auch kausal mit der mangelnden Attraktivität
des öffentlichen Dienstes hier in Nordrhein-Westfalen zusammen."
(1. Vorsitzender des DBB BRW, S. 6)

"Im Moment ist es so, dass ein Mathelehrer der Gruppe
der Deutschlehrer erzählt, wie sie im Deutschunterricht ausgebildet werden müssen. [...]
Um es dann auch zu sagen: Was tun Sie für die Kriminalpolizei und für unsere Ju-
gend? – Sie tun für die nichts. Die Jugend hat auf uns keine Lust. [...]
Denn die Rahmenbedingungen kriminalpolizeilicher Arbeit sind so gestrickt,
dass es einfach nicht attraktiv ist [...]
Es scheint allerdings eine Erschwernis zu sein, bei der Kriminalpolizei Dienst zu ma-
chen. Ansonsten würden sie uns ja die Türen einrennen. [...]
Da haben Sie nichts gemacht, und die Ver-
fahren stapeln sich. Die können Sie bis zur Decke stapeln. Das sind alles – da kann
ich an die Justiz verweisen – Verfahren, die vor der Landgerichtsbarkeit landen wer-
den; nicht unter vier Jahre, wenn überhaupt, wird bestraft. Die stapeln sich, und wenn
da nichts passiert, dann werden die marodierend hier weiter durch die Städte ziehen
und die Demokratie gefährden. Aber wenn Sie da nichts tun, dann müssen Sie sich
auch nicht wundern, wenn in dem Bereich antidemokratische Kräfte, die warum auch
immer in diesem Landtag sitzen, hier weiterwirken und irgendwie in der Öffentlichkeit
Gehör finden."
(Landesvorsitzender GdP NRW, S. 10 ff.)

"Uns fehlen Anstaltsärzte, uns fehlen
Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, und uns fehlen Psychologen. Psychiater ha-
ben wir überhaupt gar nicht. Uns fehlen einfach Therapiemöglichkeiten, um mit diesen
Straftäterinnen und Straftätern umzugehen. Wenn wir da verstärkt tätig werden sol-
len – und das in Zukunft noch mehr –, dann müssen wir sowohl personell als auch
finanziell dazu in die Lage versetzt werden. Ansonsten wird das nicht funktionieren. [...]
Nachwuchsgewinnung ist ein echtes Problem im Justizvollzug. Die Gründe dafür sind,
denke ich, relativ einleuchtend. Das ist die wöchentliche Arbeitszeit, das ist natürlich
die Besoldung, das ist die mangelnde technische Ausstattung. [...]
Work-Life-Balance ist aufgrund der Belastung durch Mehrarbeitsstunden ein ganz
schwieriges Thema. Gerade im allgemeinen Vollzugsdienst sprechen wir von zurzeit
rund 530.000 Mehrarbeitsstunden. Das sind im Durchschnitt ungefähr 90 Mehrarbeits-
stunden pro Bedienstetem, wobei es durchaus Kolleginnen und Kollegen gibt, die
500 Mehrarbeitsstunden vor sich herschieben. [...]
Dann noch zum hohen Krankenstand. Der liegt zurzeit nur im allgemeinen Vollzugs-
dienst bei rund 12 %. Warum? Darüber müssen wir, denke ich, nicht lange nachden-
ken. Und wir sind nur im allgemeinen Vollzugsdienst in der Lage, überhaupt die Ar-
beitszeit so detailliert zu messen, weil wir für alle anderen Laufbahnen gar nicht diese
Möglichkeit haben. Wir sind aber im Jahr 2023 und nicht im Jahr 1953."
(Vorsitzender BSBD NRW, S. 13)

"Ja, es ist und bleibt die Attraktivitätssteigerung gerade im Speziellen auch für die Jus-
tizverwaltung die dringendste Zukunftsaufgabe. Es ist hier schon angeklungen: Auch
im Justizdienst haben wir in unserem Bereich, den wir vertreten, die Laufbahn-
gruppe 1.2 und die Beschäftigten, ca. 800 Leerstellen. Die können wir einfach nicht
besetzen. Wir finden keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber. Da muss unbe-
dingt nachgesteuert werden."
(Landesvorsitzender DJG NRW, S. 15)

"Der erste und wichtigste Punkt betrifft unmittelbar den Personalhaushalt für die Ver-
waltungsgerichte. Es lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Die Zahl der Asylver-
fahren steigt, und zwar erheblich. Die Belastung der Verwaltungsgerichte ist in dieser
Lage groß, und sie wird weiter steigen. Nach einem Anstieg von über 28 % im letzten
Jahr setzt sich der Trend des Anstiegs der Asylverfahren weiter fort. Das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge weist in seiner Statistik für Januar bis September dieses
Jahres einen Wert von über 251.000 Asylverfahren aus. Gegenüber dem Vergleichs-
zeitraum im letzten Jahr bedeutet das eine Steigerung von 73,3 %. Diese Asylverfah-
ren werden die Verwaltungsgerichte – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche –
jedenfalls zum Teil erreichen. Trotz dieser Lage sieht der Haushalt weiter einen mas-
siven Anteil von kw-Stellen [künftig wegfallend, ST.] vor. Dieser Anteil beläuft sich auf ein Achtel unseres Per-
sonalhaushalts bei den Verwaltungsgerichten.
Der dritte und letzte Punkt meiner kurzen Stellungnahme betrifft die Besoldung der
Richterinnen und Richter. Da kann ich anknüpfen an die Ausführungen von Herrn Pro-
fessor Hamme. Unabhängig hiervon ist die Inflationsrate weiter hoch und führt zu rea-
len Kaufkraftverlusten. Der Haushaltsgesetzgeber wird hier nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts darauf achten müssen, dass sich die Besoldung nicht von
der Inflationsrate abkoppelt. Der Haushaltsgesetzgeber ist deshalb aufgerufen, schnell
gegenzusteuern. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen betrug die Inflationsrate nach Zah-
len von IT.NRW im Jahr 2022 durchschnittlich 7,1 %. Im August 2023 lag sie noch vor
5,9 %, im September immer bei 4,2 %. Der letzte Tarifabschluss in Höhe von 2,8 %
zum 1. Dezember 2022 kann diese Kaufkraftverluste nicht einmal annähernd ausglei-
chen. Geschäftsgrundlage für den damaligen zurückhaltenden Tarifabschluss war die
Überlegung, dass die steigende Inflation ein kurzfristiges Phänomen bleiben würde.
Das hat sich nicht bewahrheitet. Diese Erwägungen müssen im Rahmen der laufenden
Tarifverhandlungen berücksichtigt werden."
(Vorsitzende VRV NRW, S. 16 f.)

"Wir haben
in unserer Stellungnahme ausführlich dargelegt, warum es im Rechtspflegerbereich zu
besonders großen Belastungen kommt. Wir haben auch dort 350 freie Planstellen. In
diesem Bereich reden wir von 1.800 Rechtspflegern, und so kann man sich vorstellen,
dass dies ein Riesenpunkt in unserem Bereich ist, der die Belastung sehr hoch er-
scheinen lässt."
(Geschäftsführer BDR NRW, S. 18)

Und jetzt höre ich mal mit der S. 18 auf mit den Zitaten, die weiteren 14 Seiten kann ja jeder selbst lesen, ebenso die Fragerunde ab der S. 32. Es ist auf jeden Fall gut, dass es im öffentlichen Dienst des Landes weitgehend keine Probleme gibt, sodass eigentlich auch kein Änderungsbedarf vorhanden ist. Eventuell sollte man zur Attraktivitätssteigerung darüber nachdenken, in der kommenden Zeit eine JobRad-Initiative zu starten, da davon ausgegangen werden muss, dass das Heerscharen an hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern anlocken wird.



lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8572 am: 28.11.2023 08:54 »
Und die massive Demotivation, die das bei einigen auslösen dürfte (Stichwort innere Kündigung), dürfte unserer Elite ebenfalls herzlich egal sein, da der Kreis der Wissenden entsprechend gering ist. Alle anderen fühlen sich ja ohnehin überbezahlt und tuen dies auch teilweise noch auf diversen Plattformen kund. Da muss einem in den hohen Kreisen beinahe das Lachshäppchen vor lachen im Halse stecken bleiben.
In einigen Bereichen bricht das Kartenhaus der Besoldungstrickserei allerdings doch jetzt zusammen.
Bitte nicht mehr von Besoldungstrickserei reden. Es handelt sich um einen konzertierten Verfassungsbruch und ist als solcher eine Gefahr für den Rechtsstaat und die Demokratie.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8573 am: 28.11.2023 09:21 »
Es können noch 194394 Zitate folgen. Es bleibt dabei, dass immer sehr viel Konjunktiv a la "sollte" und müsste" dabei ist. Die Frage ist jedoch, ob es in der Vergangenheit etwas gebracht hat oder bei der aktuellen Anhörungen. Wenn man sich dann anschaut, was im Moment in NRW alles unverändert verabschiedet worden ist, ist die Frage wohl ziemlich leicht zu beantworten.

Von einem Einbruch des Kartenhauses kann daher wohl kaum Rede sein. Das wird wahrscheinlich noch nicht mal erfolgen, sobald in den nächsten 3 Jahren das bereits für 2022 angekündigte Urteil ergeht.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8574 am: 28.11.2023 09:34 »
Es können noch 194394 Zitate folgen. Es bleibt dabei, dass immer sehr viel Konjunktiv a la "sollte" und müsste" dabei ist. Die Frage ist jedoch, ob es in der Vergangenheit etwas gebracht hat oder bei der aktuellen Anhörungen. Wenn man sich dann anschaut, was im Moment in NRW alles unverändert verabschiedet worden ist, ist die Frage wohl ziemlich leicht zu beantworten.

Von einem Einbruch des Kartenhauses kann daher wohl kaum Rede sein. Das wird wahrscheinlich noch nicht mal erfolgen, sobald in den nächsten 3 Jahren das bereits für 2022 angekündigte Urteil ergeht.

Die Gewerkschaften und Verbände kommen in einem Anhörungsverfahren ihren Rechten nach. Sie haben das in diesem Fall in Nordrhein-Westfalen zum wiederholten Mal recht deutlich getan. Sollten sie das nun nicht mehr tun, weil Du der Ansicht bist, dass das nichts bringt? Und sollte daraus wegen desselben Grunds hier nicht mehr zitiert werden? Wie ist da Deine Meinung?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8575 am: 28.11.2023 11:06 »
Frau Dröge gerade im Bundestag:

„Redlichkeit bedeutet, dass man jedes Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernstnimmt. Ich kann Sie wirklich nur einladen: Nehmen Sie alle Urteile ernst - danke.“

Soso...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8576 am: 28.11.2023 11:44 »
Ich freue mich, wenn der ganze Laden endlich auseinander fliegt. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8577 am: 28.11.2023 11:52 »
Ich freue mich, wenn der ganze Laden endlich auseinander fliegt. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

Da wird nichts auseinander fliegen. Die ziehen ihr Ding noch 2 Jahre durch.

Thommy69

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8578 am: 28.11.2023 12:04 »
Nach dem Referentenentwurf aus Januar 2023 wird nur der Betrag für die "NUR" Verheirateten angerechnet.
§79 (5) Auf den Ausgleichszuschlag wird der alimentative Ergänzungszuschlag nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 angerechnet. ( Seite 19)

§ 41 Alimentativer Ergänzungszuschlag (1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag (alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1.
er verheiratet ist,
2.
ihm Kindergeld für ein Kind oder zwei Kinder gezahlt wird,
3.
ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.

Hoffentlich wird da noch was geändert. Wir, nicht verheiratet, wohnen in Mietstufe 4 und haben zwei Kinder. Kindergeld bekommt meine Partnerin 🙈

Hier unterscheidet sich der Anspruch sehr von § 40 Familienzuschlag. Falls deine Partnerin keine Beamtin ist, wäre es finanziell von Vorteil wenigstens das Kindergeld an dich zahlen zu lassen, wenn du Anspruch hast.

Sie ist Beamte beim Land, ich beim Bund.

Gibt es hier noch mehr Mitleser, deren Ehepartner Landesbeamter ist? Meine Frau ist Lehrerein in NRW. Die Lehrer in NRW haben ja eine riesige Nachzahlung bekommen und bekommen jetzt auch bereits seit längerem die sog. amtsangemessene Bezahlung.

In unserer Ehe bin ich der Kindergeldbezieher und würde damit von der amtsangemessenen Bezahlung des Bundes profitieren. Da sich aber auf Bundesebene nahezu nichts zu tun scheint, überlege ich nun, das Kindergeld auf meine Frau zu übertragen. Nachteil wäre der große Aufwand hierfür, ich hätte dann eine 41-Stunden-Woche, da man ja bei uns mit kleinen Kindern nur 40 Stunden arbeiten muss und ich hätte den Aufwand mit der Krankenkasse, da meine Beihilfe von 70% auf 50% ginge. Ich frage mich, ob es den Aufwand wert ist (das wäre es wenn es auf Bundesebene noch lange dauert) und ob das jemand hier schon mal gemacht hat.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8579 am: 28.11.2023 12:11 »
ich bin zwar nicht verheiratet, aber als Bundesbeamter sind die Voraussetzungen z.Zt. nicht der Bezug , sondern der Anspruch auf Kindergeld. Daran gekoppelt auch der FZ für Kinder, FZ verheiratet und die 40 Stunden für Kinder unter 12 Jahren.