Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093435 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9060 am: 21.12.2023 08:55 »
Im Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Landauf und Landab sind Feierlichkeiten geplant. Das kann peinlich werden, wenn bis dahin das Urteil des BVerfG zur Beamtenbesoldung vorliegt und die Beamten unseren Politikern den vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzes attestieren. Ich werde mich auf jeden Fall nicht zurückhalten und evtl. auch den einen oder anderen Leserbrief schreiben. Eigentlich müssten alle Beamten für dieses Datum große Demonstrationen planen und durchführen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9061 am: 21.12.2023 09:09 »
Die Anpassung der höheren Bemessungssätze in der Beihilfe sind im BMI inzwischen erst für den 01.01.2025 vorgesehen.

Zumindest wird die Anpassung der eingesetzten Abrechnungssoftwaren vom BVA erst zu diesem Tag mit der o.g. Begründung beauftragt, wie vom externen Dienstleister zu hören ist.

Soll das heißen, dass das BBVAngG nun evtl. erst zum
01.01.25 in Kraft treten soll oder was könnte der Hintergrund sein?
Oder denkt ihr, durch die Einsparung der 150 Mio in 2024 werden die Bemessungssätze erst 2025 erhöht?

Ich denke ehr, dass es aus organisatorischer Sicht sinnvoll ist, die Beihilfe erhöhung erst zu einem Datum am Jahresbeginn umzusetzen. Frag mich ohnehin welchen Sinn diese Maßnahme haben soll. Das der Satz ab dem ersten Kind steigen soll, macht vor dem Blick auf die 4 k Familie keinen Sinn. Auch die Erhöhung des Beihilfesatz der Kinder auf 90 % ist mehr als ärgerlich. Dann kämpfst du wegen 10% trotzdem mit zwei Stellen. Würde es sinnvoller finden Beihilfe Kinder 100% und Erwachsene ab dem 2. Kind 70%

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9062 am: 21.12.2023 09:12 »
Wo sind diejenigen, die so laut schreien und auf die Einhaltung des GG pochen, wenn es um die Beamtenbesoldung geht? Noch nie haben sie laut geschwiegen wie dazu.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9063 am: 21.12.2023 09:19 »
Mützenich heute:
»Wir begeben uns in die große Gefahr der gesellschaftlichen Spaltung, wenn die Ukraine-Hilfe zulasten von wichtigen Ausgaben geleistet wird, die für die Menschen im Inland auch wichtig sind«, sagte er. Das aktuell geplante Vorgehen führe »zu innenpolitischen Verteilungskonflikten, bei denen das eine gegen das andere ausgespielt wird«.

Wer unter solchen Voraussetzungen noch zum Staat geht, muss einen an der Klatsche haben. Gespart wird immer zuerst bei den Personalkosten.


Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9064 am: 21.12.2023 09:31 »
Es kommt immer anders als man denkt. Und es bleibt dabei ziemlich spannend für uns.

https://www.merkur.de/wirtschaft/sparen-haushalt-2024-ampel-will-offenbar-bei-beamten-gehaeltern-zr-92739208.html

Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9065 am: 21.12.2023 09:50 »
Es kommt immer anders als man denkt. Und es bleibt dabei ziemlich spannend für uns.

https://www.merkur.de/wirtschaft/sparen-haushalt-2024-ampel-will-offenbar-bei-beamten-gehaeltern-zr-92739208.html

Antwort #9052, ist bereits bekannt

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9066 am: 21.12.2023 10:08 »
Es kommt immer anders als man denkt. Und es bleibt dabei ziemlich spannend für uns.

https://www.merkur.de/wirtschaft/sparen-haushalt-2024-ampel-will-offenbar-bei-beamten-gehaeltern-zr-92739208.html

Na habe ich doch gesagt, bei den Personalkosten geht immer was.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9067 am: 21.12.2023 10:22 »
Solche Leute wie Mützenich und Co. sind völlig abgedriftet, die haben überhaupt keine Ahnung, wie die Realität der Menschen aussieht. Selbst die Leute, die gut verdienen, wenden sich von diesem Staat ab. Ich habe mich kürzlich mit zwei "deutschen" Ärzten (um die 60 ) in einem Krankenhaus unterhalten, die wollen beide mit 63 in Rente, beide haben die Nase voll von diesem System, der Eine will auswandern, der Andere bleibt zu Liebe seiner Kinder in Deutschland, um die noch zu unterstützen.
Der Eine hat mir gesagt, dass er am Tag die Hälfte der Zeit mit Büroarbeit verbringt und jeweils eine halbe Stunde am Kopierer steht, anstatt zu operieren und die Patienten zu behandeln und zu beraten.
Man verliert gerade die Mittelschicht, in meiner Straße stehen nur Einfamilienhäuser, wir pflegen eine sehr gute Nachbarschaft, alles vorhanden, Beamte, Angestellte, Apotheker, Ärzte, Facharbeiter, Unternehmer, Lehrer usw. - schockiert hat mich, dass mittlerweile 4 von 5 AFD Positionen vertreten und mit dem Gedanken spielen, sie im nächsten Jahr zu wählen. Deshalb glaube ich den Umfragen auch nicht, die AFD wird viel zu niedrig in Umfragen bewertet.
Aber lass die Politikerkaste so weiter machen. Ich habe hier schon mehrmals geschrieben, dass nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland eine Staatskrise in Deutschland aufkommt. Ihr könnt ja mal Staatsrechtler fragen, was dies bedeutet.

Ach so allen Euch noch ein schönes Weihnachtsfest, da ich Menschenfreund bin, natürlich auch an unseren Märchenonkel aus dem BMI StS Saathoff!

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9068 am: 21.12.2023 10:47 »
Auch interessant bzgl. einer neuen Vorlage bzgl. Berliner Besoldung zu A4 von 2016 bis 2018 und A5 2018 bis 2019
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9069 am: 21.12.2023 11:59 »
Wo reiht sich die Berliner Besoldung eigentlich im Vergleich zu den restlichen Ländern bzw. dem Bund ein?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9070 am: 21.12.2023 12:17 »
Aktuell im Handelsblatt:

"Beamte im Ruhestand: So teuer sind die 1,4 Millionen Pensionäre für den Staat"

Ich denke mal, die heute 30 - 50 jährigen werden vielleicht ganz schön dumm schauen, wenn sie mal in Pension gehen. Das Pensionsniveau dürfte (auch irgendwo Handelsblatt) auf Dauer nicht mehr zu halten sein.

Aber die Jüngeren sind ja ganz begierig auf Sonderzahlungen und vergessen anscheinend, das es auch noch eine Besoldungstabelle gibt, aus der sich später mal die Pension berechnet.😒

Und wenn das Tabellengehalt nicht steigt, steigt auch die Pension nicht. Aber OK, das grenzt wahrscheinlich schon an höhere Mathematik😁 Und insofern schwierig zu verstehen.😁


Fragmon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9071 am: 21.12.2023 12:56 »
Viele jungen Leute haben aber die Ausgabe jetzt und im Vergleich zur gesetzlichen Rente ist die Versorgung nach derzeitigen Stand auch ohne massive Steigerungen auskömmlich.

Alternativ sind die prozentualen Steigerungen, wenn man die Sonderzahlung anlegt vermutlich höher als die Tabelleneffekte.

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9072 am: 21.12.2023 13:47 »
Wo reiht sich die Berliner Besoldung eigentlich im Vergleich zu den restlichen Ländern bzw. dem Bund ein?

Mach den Besoldungsvergleich

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9073 am: 21.12.2023 13:57 »
 " ... und im Vergleich zur gesetzlichen Rente ist die Versorgung nach derzeitigen Stand auch ohne massive Steigerungen auskömmlich. ... "

Das war der Satz: " ... Versorgung nach derzeitigem Stand ... "

Im Gegensatz zu manchen GG-Artikeln mit "Ewigkeitsgarantie" ist das finanzielle Niveau der Beamten Versorgung nicht für ewig garantiert😁

Und wer glaubt, dass das Niveau der Beamtenversorgung die nächsten sagen wir mal 20 Jahre auf dem heutigen Level bleibt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.😁

Mal im Ernst, so wie die Politik das Steuergeld raushaut (und z.T. auch raushauen muss), werden die finanziellen Spielräume immer enger, und dann natürlich auch der politische Druck, die Beamten Pensionen runterzufahren - Angleichung an die Renten.

Aber das ist nur meine unmaßgebliche Meinung.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9074 am: 21.12.2023 14:25 »
Ich sehe das auch so wie Pendler1. Die Pensionen sind im Moment wirklich üppig im Vergleich zu Renten, gerade ab gD. Das wird zukünftig zu Recht angepasst werden. Von Nichtbeamten wird ja auch erwartet mit deutlich weniger auszukommen.

Umso wichtiger, dass jetzt der AEZ kommt. Wenn ich z.B. meine ETFs sehe, die ich seit 5 Jahren bespare, ist ziemlich klar, dass diese in 30+ Jahren, wenn ich in Pension gehe, zum Leben locker reichen werden. Jedenfalls muss man mit etwas vernünftiger Vorsorge nicht auf die Pension schielen. Und diese wird immer für ein normales Leben reichen, wenn auch nicht auf so hohem Niveau
wie heute. Ich für meinen Teil werde 50% des AEZ in ETFs stecken. Mit dem Rest wird sich das Leben versüsst, für Hobby und Urlaub kann man gut Geld verbrennen.

Womit Pendler1 aber absolut daneben liegt: Sonderzahlungen/Nachzahlungen. Bei 10% auf 30 Jahre mit "Zinseszins" genial, und für jeden nachvollziehbar, wenn man auch außerhalb des Zahlenraums bis 100 rechnen kann.  ;) Da hat Fragmon meines Erachtens recht.

PS Wir Jüngeren können ja nix dafür, wenn nun Pensionere trotz ständiger Aufforderungen in der Vergangenheit nie ordentlich vorgesorgt haben. Die sollen sich an die eigene Nase fassen, aber nicht nach mehr Geld schreien.
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