Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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PolareuD

Mit dem im nächsten Jahr geplanten AEZ kommen beim Bund potentiell nochmal bis zu 1135 EUR (Mietstufe VII ohne Abschmelzung) dazu.

BVerfGBeliever

Stimmt. Hilft nur leider nichts bezüglich der fehlenden Amtsangemessenheit.

Bastel

Der Dienstherr segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch!

Hummel2805

@ PolareuD

Aber die Abschmelzung bleibt doch, ist dich eindeutig im Entwurf nachzulesen!

Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2
(Monatsbetrag in Euro)
Besoldungsgruppe
Abschmelzbetrag

A 5
4,00

A 6
12,00

A 7
27,00

A 8
42,00

A 9
62,00

A 10
81,00

A 11
124,00

A 12
149,00

A 13
204,00

A 14
216,00

A 15
294,00

A 16
350,00

Knecht

Und Mietstufe 7 betrifft so gut wie niemanden... Vom Grundproblem mal ganz abgesehen

Umlauf

Zitat von: Knecht in 17.07.2023 17:56
Und Mietstufe 7 betrifft so gut wie niemanden... Vom Grundproblem mal ganz abgesehen

Richtig, selbst eine Stadt wie Frankfurt am Main hat die 7 wieder verloren und ist nur noch Stufe 6.

Reisinger850

Es widert mich täglich an, was mein Bundesland NRW mit der Besoldung angerichtet hat.
Einfach nur zum kotzen. Sie machen jene lächerlich, die seit langem auf eine amtsangemessene Besoldung hoffen...

Ozymandias

Zitat von: Reisinger850 in 17.07.2023 18:06
Es widert mich täglich an, was mein Bundesland NRW mit der Besoldung angerichtet hat.
Einfach nur zum kotzen. Sie machen jene lächerlich, die seit langem auf eine amtsangemessene Besoldung hoffen...

Vor allem können solche Schritte nur noch sehr schwer rückgängig gemacht werden.
Einfach die Leute vor vollendete Tatsachen stellen und dann ist halt alles andere alternativlos.

BVerfGBeliever

Zitat von: Umlauf in 17.07.2023 18:04
Richtig, selbst eine Stadt wie Frankfurt am Main hat die 7 wieder verloren und ist nur noch Stufe 6.

Yep, während Bad Homburg und Raunheim kürzlich von 6 auf 7, Königstein von 5 auf 7 und der Main-Taunus-Kreis gar von 4 auf 7 hochgestuft wurden.

Aus meiner Sicht also eine eher schlecht geeignete Kennzahl für etwaige Zuschläge..

PolareuD

Zitat von: Hummel2805 in 17.07.2023 17:40
@ PolareuD

Aber die Abschmelzung bleibt doch, ist dich eindeutig im Entwurf nachzulesen!

Korrekt, deshalb schrieb auch nur ,,Bis zu" 1135€. Den vollen und ungekürzten AEZ bekommt in dem Konstrukt von BVerGBeliever z.B. nur ein Mannschaftssoldat ohne Dienstgrad (A3), der in München seinen Dienst verrichtet und lebt.

emdy

Haha, klasse Beitrag BVerfGBeliever!  :D

Zitat von: Hugo in 17.07.2023 10:35
Wie sieht es eigentlich bei Bürgergeldempfängern aus die im Wohneigentum (bereits abbezahlt/geerbt) leben? Welche Unterstützung vom Staat erhält diese Gruppe? Sollte das für Beamte, die auch abbezahlt/geerbt haben, Auswirkungen auf den AEZ haben?
Was meint ihr?

Ich meine ganz klar nein, denn die Besoldung ist eben keine bedarfsabhängig gewährte Sozialleistung aber(!) die Frage ist sehr spannend und eine logische Konsequenz aus dem bisherigen Vorgehen der Besoldungsgesetzgeber. Mit Zuschlagsorgien wie dem AEZ und generell aberwitzig hohen Zuschlägen, gemessen am Grundgehalt, transformieren die Besoldungsgesetzgeber die Besoldung in ein Sozialleistungssystem.

Das ist falsch und stellt das Gegenteil eines Leistungsprinzips dar.

Knecht

Zitat von: emdy in 17.07.2023 19:03
Haha, klasse Beitrag BVerfGBeliever!  :D

Zitat von: Hugo in 17.07.2023 10:35
Wie sieht es eigentlich bei Bürgergeldempfängern aus die im Wohneigentum (bereits abbezahlt/geerbt) leben? Welche Unterstützung vom Staat erhält diese Gruppe? Sollte das für Beamte, die auch abbezahlt/geerbt haben, Auswirkungen auf den AEZ haben?
Was meint ihr?

Ich meine ganz klar nein, denn die Besoldung ist eben keine bedarfsabhängig gewährte Sozialleistung aber(!) die Frage ist sehr spannend und eine logische Konsequenz aus dem bisherigen Vorgehen der Besoldungsgesetzgeber. Mit Zuschlagsorgien wie dem AEZ und generell aberwitzig hohen Zuschlägen, gemessen am Grundgehalt, transformieren die Besoldungsgesetzgeber die Besoldung in ein Sozialleistungssystem.

Das ist falsch und stellt das Gegenteil eines Leistungsprinzips dar.

Haha...Leistungsprinzip. Dann passt es doch wieder. Das gleiche Leistungsprinzip, dass bei der Leistungsprämie und Beurteilungen angewendet wird  :D

BVerfGBeliever

Vielen Dank @emdy, wobei es die Antwort von @Bastel in meinen Augen deutlich pointierter auf den Punkt bringt!  :)

Und @Reisinger850: Ja, dein Bundesland scheint sich aktuell in der Tat die unrühmliche Krone aufgesetzt zu haben. Auf die ChuzpeFrechheit mit den 87% (aus meinem Beispiel) muss man erst mal kommen..

emdy

So falsch eine bedarfsabhängige Alimentation auch ist, die Rechtsprechung ist neben vielen anderen Aspekten davon gekennzeichnet, dass sich Beamte ohne Ansehung ihrer Lebensumstände ungefähr den gleichen Lebensstandard leisten können, sofern sie das gleiche Amt bekleiden.

Kann es daher amtsangemessen sein, dass ohne dass es eine Ämterneubewertung gab, sich der 50 jährige A11er einen völlig anderen Lebenszuschnitt leisten kann als der 35 jährige?

Ich meine nein. Aber die Zustandsbeschreibung muss man auch nicht teilen.

Nanum

Zitat von: emdy in 17.07.2023 19:59
So falsch eine bedarfsabhängige Alimentation auch ist, die Rechtsprechung ist neben vielen anderen Aspekten davon gekennzeichnet, dass sich Beamte ohne Ansehung ihrer Lebensumstände ungefähr den gleichen Lebensstandard leisten können, sofern sie das gleiche Amt bekleiden.

Kann es daher amtsangemessen sein, dass ohne dass es eine Ämterneubewertung gab, sich der 50 jährige A11er einen völlig anderen Lebenszuschnitt leisten kann als der 35 jährige?

Ich meine nein. Aber die Zustandsbeschreibung muss man auch nicht teilen.
Hallo,
"doofe Frage": Spricht gegen diese Ansicht der h.M. dann nicht auch die "Erfahrungsstufe" - besser Dienstjahreszugehörigkeitsstufe", da diese ja auch zu einem - trotz identischem Amt / Lebensumständen - Besoldungsunterschied führt?