Um mal wieder etwas Informatives einzuwerfen. Durfte gerade einem Vortrag des DBwV u.a. zum Thema BBesAngemessheitsG beiwohnen.
In aller Kürze:
Die Herleitung wieso und warum war sehr rudimentär und m.E. nach auch nicht ganz korrekt. Wesentliche Elemente, warum es gerade so schwierig ist, eine verfassungsgemäße Besoldung auf die Beine zu stellen wurden weggelassen (4K-Familie, Anteile Kinderzuschläge vs. Grundbesoldung). Dafür wurde der letzte Referentenentwurf, den aktuellen kannte man auch nicht, als "weit über das Maß der Rechtssprechung hinaus" gelobt. Es wurde gegen die anderen Verbände geschossen, die sich erst spät bewegt hätten (z.B. Richterbund). Man hält die Gutachten (die pro des aktuellen Weges des BMI sind) und die die verfassungsgemäße Ausgestaltung bejahen für die einzig vetrauenswürdigen. Es wäre alles sozial gut ausgeglichen.
Für Soldaten: Die Besoldungsstufen fallen bei Soldaten A3/A4 nur deshalb nicht weg, weil diese ja die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als geldwerten Vorteil erhalten. (sic!)
Vorgestellte weitere Termine:
Beteiligungsgespräche in der 2. Novemberhälfte 2023 geplant
Kabinettsbefassung im Dez 2023 geplant
In-Kraft-Treten vermutlich 01.05.2024 (es wurde auch der 01.04. oder der 01.06. genannt) Man möchte jedoch es nicht bis zur Kindergrundsicherung, die ab dem 01.01.2025 greifen soll, hinauszögern.
Man erwartet auch nicht, dass die dynamischen Anteile AEZ/Abschmelzbeitrag (auch sic!), um auch Änderung Bürgergeld, Wohngeld etc. zukünftig abzufedern, sich auf die Übernahme von ebenso zukünftigen Tarifvereinbarungen auswirken werden, sondern dass diese ja sich dann (nur) auf die Grundbesoldung beziehen.
Fazit: Klares "Naja" von mir. Nebelkerzen wurden geworfen, die Eigenleistung hervorgehoben und argumentativ dem BMI hinterher gehechelt.