Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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xap

Dieses Jahr passiert da gar nichts mehr. Das Jahr ist de facto vorbei. Bevor nicht der Bundeshaushalt 2024 steht sehe ich da auch kein Vorankommen.

Knecht

Lindner spricht von politischer Einigung, Habeck liest dabei ein Märchenbuch (Gesetz aus eigenem Hause), Lauterbach zieht dabei ordentlich einen durch und Olaf weiß von nichts mehr. Wird schon.

PolareuD

Zitat von: DerAlimentierte in 18.12.2023 18:28
Denkt jemand, dass noch dieses Jahr eine Kabinettsfassung veröffentlicht wird

Nein.

Zitat von: DerAlimentierte in 18.12.2023 18:28
oder das Gesetz überhaupt weiter verfolgt wird oder in den Papierkorb geworfen wird ?

Liegt im Bereich des Möglichen.

Hans Müller

Habe jetzt auch Widerspruch eingelegt. Das Forum hat die nötige Unterstützung geboten bzw. den Anstoß gegeben.

Mal sehen, was es bringt, im Zeitablauf.

Widersprüche, die von den Dienststellen zurückgewiesen werden, kann ich im Übrigen nicht verstehen. Schließlich hat das BMI die (aktuell noch) bestehende Verfassungswidrigkeit der Alimentation ja schon eingeräumt durch den Entwurf zum BBVAngG. Na ja, wie auch immer.

emdy

Zitat von: BlauerJunge in 18.12.2023 17:13
Eine Kameradin hat eben im Bw Messenger ihren abgelehnten Bescheid seitens BVA auf ihren Widerspruch erhalten.

Soviel zu "eingehende Widersprüche sind ruhend zu stellen" und "Der Bund verzichtet auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung".

Warzenharry

Zitat von: BlauerJunge in 18.12.2023 17:13
Spannend.
Eine Kameradin hat eben im Bw Messenger ihren abgelehnten Bescheid seitens BVA auf ihren Widerspruch erhalten.

Swen hatte doch mal den Ablauf skizziert, wie nun die weiteren Schritte bei einer Klage aussehen. Weiß noch jemand wo das stand?

MoinMoin,

bring doch mal in Erfahrung, was in dem "ablehnenden" Bescheid drind stand.

Das ist sonst leider nur heiße Luft.
So eine Ablehnung zu einem Widerspruch wird sich das BVA genau überlegen..gerade nach der Anweisung aus dem BMI.

lotsch

Was hat die Demonstration der Bauern mit den verfassungswidrigen Besoldungsgesetzen in ganz Deutschland zu tun?
Der Staat braucht Geld, und er versucht es von allen zu nehmen, die irgendwie von ihm alimentiert werden. Die Bauern haben es anscheinend mit ihren massiven Demonstrationen und ihrer Drohung, dass sie ggf. im Januar wieder kommen und deutschlandweit den Verkehr lahm legen, geschafft, dass ihre Kürzungen abgemildert werden. Andere teilalimentierte oder Abhängige, wie Ärzte, Apotheker, Taxifahrer konnten sich nicht durchsetzen, da sie zu wenig Macht hatten.
Außerdem hat die Geschichte gezeigt, dass Regierungen, die unter Druck stehen, autokratischer werden und sich weniger an die Rechtsordnung und die Verfassung halten. Diese Tendenzen sind klar feststellbar. Wir werden in Deutschland einen Verteilungskampf erleben, den sich nur die wenigsten vorstellen können. Keine guten Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst und Deutschland.

lotsch

Es gibt Streit um die Ahrtalhilfe. Aussage des Finanzministers: Es handelt sich glasklar um einen ergebnisoffenen Prüfauftrag. Der Respekt vor dem Verfassungsgericht verbietet jedes neue rechtliche Risiko.

Wo ist der Respekt vor dem Verfassungsgericht bei der Beamtenbesoldung?

PolareuD

Zitat von: Warzenharry in 19.12.2023 06:42
Zitat von: BlauerJunge in 18.12.2023 17:13
Spannend.
Eine Kameradin hat eben im Bw Messenger ihren abgelehnten Bescheid seitens BVA auf ihren Widerspruch erhalten.

Swen hatte doch mal den Ablauf skizziert, wie nun die weiteren Schritte bei einer Klage aussehen. Weiß noch jemand wo das stand?

MoinMoin,

bring doch mal in Erfahrung, was in dem "ablehnenden" Bescheid drind stand.

Das ist sonst leider nur heiße Luft.
So eine Ablehnung zu einem Widerspruch wird sich das BVA genau überlegen..gerade nach der Anweisung aus dem BMI.

Folgender Inhalt ist erkennbar:

1. Es wurde ein Antrag auf höhere Alimentation (Besoldung) gestellt in 2023.
2. Es wurden höhere Familienzuschläge ab dem 3. Kind beantragt.
3. Der Antrag wurde abgelehnt, da die gewährte Besoldung den Bestimmungen entspricht.
4. Gegen den Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch beim BVA eingelegt werden.

Umlauf

#9009
Meine Frau hat vom BVA am 13.12. die Ruhendstellung bekommen.
Das hat sie auch in ihren Widerspruch so vorgeschlagen.
BVA ist nicht gleich BVA.

BRUBeamter

#9010
....

Folgender Inhalt ist erkennbar:

1. Es wurde ein Antrag auf höhere Alimentation (Besoldung) gestellt in 2023.
2. Es wurden höhere Familienzuschläge ab dem 3. Kind beantragt.
3. Der Antrag wurde abgelehnt, da die gewährte Besoldung den Bestimmungen entspricht.
4. Gegen den Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch beim BVA eingelegt werden.
[/quote]

Das hätte ich auch abgelehnt, das es ja scheinbar kein Widerspruch sondern vielmehr ein Antrag auf höhere Besoldung etc. war. Das hier gewählte Werkzeug "Antrag" ist dafür auch nicht wirklich geeignet.



PolareuD

Es wurde wohl von der Person ein Musterwiderspruch für 2023 verwendet, wie er auch hier im Forum zu finden ist. Der Inhalt des Bescheids entsprach dann den genannten 4 Punkten.

BRUBeamter

Zitat von: PolareuD in 19.12.2023 11:12
Es wurde wohl von der Person ein Musterwiderspruch für 2023 verwendet, wie er auch hier im Forum zu finden ist. Der Inhalt des Bescheids entsprach dann den genannten 4 Punkten.

Mhhh, vielleicht kann uns Sven da nochmal erleuchten wo hier das Problem liegt ggf. wie in der Sache weiter verfahren werden sollte.

Aloha

Zitat von: PolareuD in 19.12.2023 11:12
Es wurde wohl von der Person ein Musterwiderspruch für 2023 verwendet, wie er auch hier im Forum zu finden ist. Der Inhalt des Bescheids entsprach dann den genannten 4 Punkten.

Ich denke, man muss den genauen Wortlaut des Widerspruchs kennen, um hier qualifiziert antworten zu können, sonst ist das ja alles nur "Kaffeesatzlesen".

PolareuD

,,Verwaltungsrechtlich betrachtet handelt es sich bei dem Musterwiderspruch um einen Antrag auf höhere Besoldung. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung (BBesG) erfolgt eine negative Bescheidung. Gegen diesen kann Widerspruch erhoben werden. Erst mit negativer Widerspruchsbescheidung kann Verwaltungsklage erhoben werden (Abschluss des Rechtsbehelfsverfahren)."