Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2234061 times)

lumer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12135 am: 12.05.2024 16:00 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12136 am: 12.05.2024 16:13 »
Aktuelle Information des VSB

https://vsb-bund.de/index.php/2024/amtsangemessene-alimentation

Diesen Fehlbetrag immer wieder vor Augen zu sehen macht einfach fassungslos.

Und im Artikel steht nur der Nettobetrag, Brutto muss man noch mehr locker machen.
Milchmädchenrechnung:
60 Monate seit 2020 *2500 Brutto *370.000 Bundesbeamte (ohne Pensionäre) sind fast 60 Milliarden.
Leider hat noch kein Ökonom einen Artikel dazu veröffentlicht.
Der Bundesrechnungshof hat glaube ich auch noch nichts zu diesem Haushaltsrisiko verfasst.
Die wissen vielleicht alle schon, dass es so nicht kommen wird. Der Fehlbetrag wirkt sich auf höhere Besoldungsgruppen nicht aus, etc. so ähnlich hat auch bereits das VG Berlin für die jüngeren Jahre geurteilt.

Und nu? Wie soll es denn weiter gehen? Verpufft das Urteil des BVerfG?

Marsman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12137 am: 12.05.2024 16:20 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet,  kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12138 am: 12.05.2024 16:54 »

Und nu? Wie soll es denn weiter gehen? Verpufft das Urteil des BVerfG?

Bislang ist es für den höheren Dienst vollkommen verpufft. Jedenfalls bei den Bundesländern so zu sehen und auch in den Entwürfen für die Bundsbeamten.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12139 am: 12.05.2024 18:06 »
Verpufft würde ich nicht sagen. Bisher hat kein Besoldungsgesetzgeber auch nur annähernd eine verfassungskonforme Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG vollzogen.

Bluey

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12140 am: 13.05.2024 09:49 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet,  kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.

Hat das noch jemand gemacht, nachträglich unter Bezugnahme auf das Rundschreiben Widerspruch eingelegt? Ich habe erst ab 2023 Widerspruch eingelegt und würde es dann noch für 2021-2022 nachschieben?!

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12141 am: 13.05.2024 09:56 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet,  kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.

Hat das noch jemand gemacht, nachträglich unter Bezugnahme auf das Rundschreiben Widerspruch eingelegt? Ich habe erst ab 2023 Widerspruch eingelegt und würde es dann noch für 2021-2022 nachschieben?!

Interessant wäre auch, ob ich dann einen gesamten Widerspruch zur die Jahre 21/22/23/24 legen kann oder ich jedes Jahr individuell beantragen muss.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12142 am: 13.05.2024 09:59 »
Ich würde sagen - einfach mal probieren und gucken was bei rauskommt?

Oberamtsfuzzi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12143 am: 13.05.2024 10:09 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet,  kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.

Hat das noch jemand gemacht, nachträglich unter Bezugnahme auf das Rundschreiben Widerspruch eingelegt? Ich habe erst ab 2023 Widerspruch eingelegt und würde es dann noch für 2021-2022 nachschieben?!

Interessant wäre auch, ob ich dann einen gesamten Widerspruch zur die Jahre 21/22/23/24 legen kann oder ich jedes Jahr individuell beantragen muss.

Habe 2023 separat Widerspruch gegen die Jahre 2021 bis 2023 erhoben und zu jedem schriftlich eine Eingangsbestätigung des BVA bekommen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12144 am: 13.05.2024 10:48 »
Da geht unser Geld hin:

Beschlossen!

Größtes Geld-Plus für Abgeordnete seit 28 Jahren


Beschlossene Sache! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (56, SPD) hat den Weg für die stärkste Erhöhung der Diäten seit fast 28 Jahren frei gemacht! Ab Juli erhalten die 734 Abgeordneten 11 227,20 Euro im Monat – satte 635,50 Euro mehr als bisher.

Quelle:Bild

Knecht

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« Antwort #12145 am: 13.05.2024 11:15 »
Da geht unser Geld hin:

Beschlossen!

Größtes Geld-Plus für Abgeordnete seit 28 Jahren


Beschlossene Sache! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (56, SPD) hat den Weg für die stärkste Erhöhung der Diäten seit fast 28 Jahren frei gemacht! Ab Juli erhalten die 734 Abgeordneten 11 227,20 Euro im Monat – satte 635,50 Euro mehr als bisher.

Quelle:Bild

Haben sie sich aber auch verdient!

Keine Ahnung warum die Verdrossenheit immer größer wird...

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12146 am: 13.05.2024 11:16 »
Das sollte hoffentlich Motivation genug für das BVerfG sein, mal etwas Gas zu geben.

Saggse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12147 am: 13.05.2024 11:40 »
Beschlossene Sache! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (56, SPD) hat den Weg für die stärkste Erhöhung der Diäten seit fast 28 Jahren frei gemacht! Ab Juli erhalten die 734 Abgeordneten 11 227,20 Euro im Monat – satte 635,50 Euro mehr als bisher.
Ganz ehrlich: Wenn ich die Qualifikation hätte, die ich bei dieser Tätigkeit erwarten würde, käme ich nicht im Traum auf die Idee, mir diesen Job anzutun... ;-)

Versuch

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« Antwort #12148 am: 13.05.2024 14:40 »
Da geht unser Geld hin:

Beschlossen!

Größtes Geld-Plus für Abgeordnete seit 28 Jahren


Beschlossene Sache! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (56, SPD) hat den Weg für die stärkste Erhöhung der Diäten seit fast 28 Jahren frei gemacht! Ab Juli erhalten die 734 Abgeordneten 11 227,20 Euro im Monat – satte 635,50 Euro mehr als bisher.

Quelle:Bild

Haben sie sich aber auch verdient!

Keine Ahnung warum die Verdrossenheit immer größer wird...
Orientiert sich, soweit ich weiß, an der durchschnittlichen Erhöhung der Löhne und ist daher für mich gerecht und nachvollziehbar.

Man sieht dadurch nur, wie mies unser Abschluss war.
Und der würde hier auch teilweise schönegeredet.

Bastel

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« Antwort #12149 am: 13.05.2024 14:48 »
Beschlossene Sache! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (56, SPD) hat den Weg für die stärkste Erhöhung der Diäten seit fast 28 Jahren frei gemacht! Ab Juli erhalten die 734 Abgeordneten 11 227,20 Euro im Monat – satte 635,50 Euro mehr als bisher.
Ganz ehrlich: Wenn ich die Qualifikation hätte, die ich bei dieser Tätigkeit erwarten würde, käme ich nicht im Traum auf die Idee, mir diesen Job anzutun... ;-)

Deshalb sucht man sich auch ein paar schöne Nebentätigkeiten oder verkauft ein paar Masken.