Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5863025 times)

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13320 am: 09.08.2024 13:18 »
Eigentlich sollte doch den Gesetzgebern bereits bekannt sein, welche Konsequenzen sich aus ihrem Handeln ergeben und eine erneute Klatsche vom höchsten Gericht kann doch niemand ernsthaft wollen; allein aus Gründen die zukünftigen Wahlen betreffen nicht.
Du unterstellst, dass in der Gesamtbetrachtung ein verfassungskonformes Verhalten des Gesetzgebers vom Wähler präferiert und auch honoriert würde. Diese Annahme halte ich - leider - für ziemlich naiv, um nicht zu sagen geradezu absurd.

Du hältst es für naiv bzw. absurd, dass ich erwarte, dass die Wähler unseres Landes hinter unserer Verfassung sowie Demokratie stehen und die Umsetzung dieser erwarten? Ich finde es eher absurd, wenn dies nicht passiert…

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13321 am: 09.08.2024 13:35 »
Du unterstellst, dass in der Gesamtbetrachtung ein verfassungskonformes Verhalten des Gesetzgebers vom Wähler präferiert und auch honoriert würde. Diese Annahme halte ich - leider - für ziemlich naiv, um nicht zu sagen geradezu absurd.

Genauso sehe ich es auch. Die Kosten einer amtsangemessenen Besoldung sind der Bevölkerung schwer zu verkaufen. Hinzu kommt, dass auch die Medien oftmals Stimmung gegen die Beamten machen.

Für die Besoldungsgesetzgeber hat das aktuelle Vorgehen nur Vorteile. Es werden Kosten gespart und später, wenn man um eine amtsangemessene Besoldung nicht mehr herum kommt, kann man den Schwarzen Peter Karlsruhe zuschieben (die haben uns gezwungen, wir hatten keine Wahl).

Battis spricht ja von einer Verfassungskrise bzw. von einem konzentrieten Verfassungsbruch. Den sehe ich insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass alle 17 Besoldungsgeber und somit alle maßgeblichen Parteien (egal ob CDU,SPD, Grüne oder FDP) die Verfassung brechen. Es gibt hier keine wirkliche Opposition. Alle Parteien stecken bei dieser Thematik unter einer Decke.

Außerdem glaube ich, dass der Bund zeitnah den neuen Entwurf vorlegen wird. Der Bund wäre schon doof, wenn er das Urteil aus Karlsruhe abwarten würde. Das Doppelverdienermodell könnte er dann sehr wahrscheinlich - insbesondere für die Nachzahlungen ab 2021 - nicht mehr anwenden.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13322 am: 09.08.2024 13:54 »
Zitat
Für die Besoldungsgesetzgeber hat das aktuelle Vorgehen nur Vorteile. Es werden Kosten gespart und später, wenn man um eine amtsangemessene Besoldung nicht mehr herum kommt, kann man den Schwarzen Peter Karlsruhe zuschieben (die haben uns gezwungen, wir hatten keine Wahl).

Bestenfalls darf sich dann auch noch eine andere Koalition drum kümmern. Wiederwahl wird erschwert bzw. verunmöglicht. Zur übernächsten Legislatur ist man wieder mit im Boot.
Bei der Verschleppung mittlerweile lässt sich ein eindeutiger Verursacher gar nicht mehr ausmachen.

Ist aber auch eine lästige Aufgabe dieses BBesG und dann auch noch im Einklang mit GG  ;D


Zitat
Außerdem glaube ich, dass der Bund zeitnah den neuen Entwurf vorlegen wird. Der Bund wäre schon doof, wenn er das Urteil aus Karlsruhe abwarten würde. Das Doppelverdienermodell könnte er dann sehr wahrscheinlich - insbesondere für die Nachzahlungen ab 2021 - nicht mehr anwenden.

Das klingt sehr plausibel und wäre nur logisch. Zeit gewonnen und man hat die Sache erstmal wieder vom Halse. Wie nennt man einen Stock, der zurückkommt? Bumerang.



In der Tat haben wir nur noch Karlsruhe als Ass im Ärmel. Wenn die versagen:

"Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht."

Aus Heines Nachtgedanken


Danach wäre wahrscheinlich nur noch Staatsverwaltung light

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13323 am: 09.08.2024 14:00 »
Du beobachtest auf einem Auge blind. Fast möchte man meinen auf beiden Augen.

Ich denke nicht. Es ist doch kein Geheimnis, dass wir die kontroverseste und krisen- bzw. skandalbelastete Regierung aller Zeigen haben - das muss doch inzwischen selbst der letzte erkannt haben. Die Kritik reicht bis ins unendliche und das auf so vielen Ebenen. Die wenigen guten Dinge und Entscheidungen die hervorgebracht wurden, lassen sich an einer Hand abzählen. Wenn man also ganz sachlich und nicht wertend Bilanz zieht, wie kann man dann anderen vorwerfen blind zu sein? Man müsste eher denjenigen Blindheit vorwerfen, die die Tragweite dieser verschenkten letzten Jahre nicht erkennen. Mal ganz zu schweigen von der politischen Pendelbewegung die damit ausgelöst wurde. Wie soll eine vernünftig-mittig ausgerichtete Regierung dieses links- bzw. rechts-idiologische Momentum noch stoppen? Da wurde ein endlos großer Graben ausgehoben, den muss man erst mal wieder mit Vertrauen und Sicherheit füllen.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13324 am: 09.08.2024 14:05 »
Du beobachtest auf einem Auge blind. Fast möchte man meinen auf beiden Augen.

Ich denke nicht. Es ist doch kein Geheimnis, dass wir die kontroverseste und krisen- bzw. skandalbelastete Regierung aller Zeigen haben - das muss doch inzwischen selbst der letzte erkannt haben. Die Kritik reicht bis ins unendliche und das auf so vielen Ebenen. Die wenigen guten Dinge und Entscheidungen die hervorgebracht wurden, lassen sich an einer Hand abzählen. Wenn man also ganz sachlich und nicht wertend Bilanz zieht, wie kann man dann anderen vorwerfen blind zu sein? Man müsste eher denjenigen Blindheit vorwerfen, die die Tragweite dieser verschenkten letzten Jahre nicht erkennen. Mal ganz zu schweigen von der politischen Pendelbewegung die damit ausgelöst wurde. Wie soll eine vernünftig-mittig ausgerichtete Regierung dieses links- bzw. rechts-idiologische Momentum noch stoppen? Da wurde ein endlos großer Graben ausgehoben, den muss man erst mal wieder mit Vertrauen und Sicherheit füllen.

Wenn man Zahlen und Daten betrachtet, hat diese Regierung in den ersten beiden Jahren mehr geschafft, als die letzte Legislatur unter Merkel zuvor. Was die Ampel nur nicht sonderlich gut schaft, ist das Erklären der Politik sondern sie liefern Steilvorlagen für Bild, Russische Trollfabriken und Co, die sich an der Spaltung des Landes und AFD-Erstarkung erfreuen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13325 am: 09.08.2024 14:11 »
Da bin ich ausnahmsweise mal bei Organisator. Wenn hier im Forum ein sehr einseitiges Bashing von SPD und Grünen stattfindet, darf man das benennen. In dieser Aufzählung fehlen die Looser der FDP und das die GroKo vorher über Jahre nichts zustande brachte, hat Org. schon angeteasert.

Ansonsten bin ich übrigens für Neuwahlen. Allerdings schwant mir Übles.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13326 am: 09.08.2024 14:13 »
Du beobachtest auf einem Auge blind. Fast möchte man meinen auf beiden Augen.

Ich denke nicht. Es ist doch kein Geheimnis, dass wir die kontroverseste und krisen- bzw. skandalbelastete Regierung aller Zeigen haben - das muss doch inzwischen selbst der letzte erkannt haben. Die Kritik reicht bis ins unendliche und das auf so vielen Ebenen. Die wenigen guten Dinge und Entscheidungen die hervorgebracht wurden, lassen sich an einer Hand abzählen. Wenn man also ganz sachlich und nicht wertend Bilanz zieht, wie kann man dann anderen vorwerfen blind zu sein? Man müsste eher denjenigen Blindheit vorwerfen, die die Tragweite dieser verschenkten letzten Jahre nicht erkennen. Mal ganz zu schweigen von der politischen Pendelbewegung die damit ausgelöst wurde. Wie soll eine vernünftig-mittig ausgerichtete Regierung dieses links- bzw. rechts-idiologische Momentum noch stoppen? Da wurde ein endlos großer Graben ausgehoben, den muss man erst mal wieder mit Vertrauen und Sicherheit füllen.

Wenn man Zahlen und Daten betrachtet, hat diese Regierung in den ersten beiden Jahren mehr geschafft, als die letzte Legislatur unter Merkel zuvor. Was die Ampel nur nicht sonderlich gut schaft, ist das Erklären der Politik sondern sie liefern Steilvorlagen für Bild, Russische Trollfabriken und Co, die sich an der Spaltung des Landes und AFD-Erstarkung erfreuen.

Ich würde dir ja gerne recht geben, aber ich glaube hier war nicht nur einzig das Marketing entscheidend, vielleicht mitunter auch ja. Aber am Ende zählen die Ergebnisse und wenn man Richtung Wählerschaft des Osten guckt oder sich die Kriminalitätsstatistiken Dtl. anguckt, insbesondere der Ballungsgebiete, dann bekomme ich ganz schnell schlimme Fieberträume. Oder anders formuliert: wenn doch so viel erreicht wurde, warum dann diese Statistiken und Wahlumfragen? Alles vergeigtes Marketing?

Da bin ich ausnahmsweise mal bei Organisator. Wenn hier im Forum ein sehr einseitiges Bashing von SPD und Grünen stattfindet, darf man das benennen. In dieser Aufzählung fehlen die Looser der FDP und das die GroKo vorher über Jahre nichts zustande brachte, hat Org. schon angeteasert.

Ansonsten bin ich übrigens für Neuwahlen. Allerdings schwant mir Übles.

Ich habe niemanden ausgeschlossen, in den Jahrzehnten davor wurden bereits viele falsche Weichen gestellt, man schaue sich alleine nur die Entwicklung der PISA-Studie an, die Zustände an den Schulen usw. Kapital wurde nicht sinnvoll in die Gesellschaft reinvestiert. Ich muss mich auf keine Seite einer Partei stellen um eine Regierung sachlich kritisieren zu können.

Kority

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13327 am: 09.08.2024 14:19 »
Wenn es dann irgendwann in den kommenden Jahren oder Jahrzenten ::) soweit ist, werden alle eine Nachzahlung erhalten oder nur die Personen die gegen Ihr Sold geklagt haben? Ist dies schon bekannt? Und wie und in welcher Art kann ich eine Klage absetzen? Einfach einen Zweizeiler an die BVA?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13328 am: 09.08.2024 14:21 »
Dazu sei dir der Sammelthread hier im Bundesforum empfohlen.

Merke: Klage nur bei vorher eingelegtem Widerspruch. Widerspruchsmuster findest du ebenfalls hier. Widersprüche sind jährlich erneut einzulegen.

Kority

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13329 am: 09.08.2024 14:35 »
Dazu sei dir der Sammelthread hier im Bundesforum empfohlen.

Merke: Klage nur bei vorher eingelegtem Widerspruch. Widerspruchsmuster findest du ebenfalls hier. Widersprüche sind jährlich erneut einzulegen.

Dankeschön! Genau den Widerspruch meinte ich. Dieser ist 100% erforderlich? Obwohl auch ohne es Verfassungswidrig ist muss man diesen dennoch zusätzlich einreichen? Und den sende ich dann der BVA per Outlook? Dankeschön
Dann muss ich mal suchen

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13330 am: 09.08.2024 14:52 »
Musterwidersprüche findest du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Und ja, Widerspruch muss in jedem Haushaltsjahr erneut eingelegt werden. Ein einmaliges Einlegen (ggf. auch für die Zukunft) ist nicht ausreichend. Versenden würde ich per Einschreiben (Rückschein) oder einfacher per Fax an deine Bezügestelle (in der Regel ist das das BVA).

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13331 am: 09.08.2024 15:56 »
@xap

" ... (in der Regel ist das das BVA) .. "

Oder das BAV Münster. Ich "leide" darunter😁

Aber die sind lt. Eigenwerbung die Besten.

Doch ich möchte nicht über Allen den Stab brechen. Viel Mitarbeiter sind da sehr bemüht und hilfsbereit!!!!!!

Doch es kommt ja auch auf die Behördenleitung an, oder?😁

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13332 am: 10.08.2024 08:02 »
Wenn man Zahlen und Daten betrachtet, hat diese Regierung in den ersten beiden Jahren mehr geschafft, als die letzte Legislatur unter Merkel zuvor.

Zu dieser Behauptung hätte ich gerne mal ein paar Fakten. Beginnen wir mit Lauterbach. Gefolgt von ich-nix-wissen-Olaf zu Habeck (da gibts viele Bsp, ich würde hier "nur" das Hin-und-her beim Thema KfW-Förderung anbringen)
Wenn Du mich fragst, ist das alles höchst unglaubwürdig.

In ca. drei Wochen ist der Osten (nach der prognostizierten Stimmverteilung) wieder Dunkeldeutschland und alles geht den Bach runter. Jaja. Das hat man schon bei Trump versucht. Am Ende gehts immer weiter.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13333 am: 10.08.2024 09:36 »
Nach anfänglicher Erwartung nach immerhin fast 30 Jahren Stillstand halte ich auch nicht mehr viel von dieser Ampel aber diese einseitige Kritik geht leider an der Realität vorbei. Immerhin hat es diese nicht geschafft vorsätzlich Verträge zu schließen, die den Steuerzahler 300 Millionen gekostet haben obwohl jeder wusste da ist ein Gerichtsverfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen ( Scheuer und die Maut ).
Was ist mit der Auftragsvergabe von Herrn Spahn ?
Der hat nachher ein Buch geschrieben und bemerkenswert geschrieben wir müssen einander viel verzeihen, leider vergisst er was er selber geschrieben hat nun als Mitglied der Opposition zu oft.
Oder schon vergessen die Maskendeals etlicher Politiker der Opposition.
Die Geschichte mit Nordstream 2 obwohl man wusste wie Putin tickt. Der Verkauf von Gasspeichern eben an russische Firmen und das nach der Krimbesetzung.
Das Mautdesaster.
Die Liste ließe sich noch fortführen.
Das ist aber nicht wirklich hilfreich und am Thema unseres Threats vorbei.
Fazit für mich: leider haben alle Regierungen massiv Fehler begangen und das Wohl des Volkes steht oft nicht an erster Stelle.
Zurück zum Threatthema, es waren zu vorderst die CDU geführten BReg die in den letzten 16 Jahren eben keine amtsangemessene Alimentstion im Bund eingeführt haben. Ja es gibt kein Urteil zum Bund aber auch dessen Besoldung ist seit zig Jahren verfassungswidrig und es war nunmal nicht die Ampel verantwortlich in der Zeit.

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13334 am: 10.08.2024 11:02 »
Naja so ganz richtig mit den 16 Jahren ist es auch nicht. 2020 wurde erst richterlich festgestellt das die Besoldung verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist. Warum sollte sich vorher jemand drum kümmern. Ist doch leider so. Als dann die Entscheidung bekanntgegeben wurde haben sie sich drum gekümmert. Genauso schlecht wie die Ampel aber 16 Jahre Untätigkeit ist so auch nicht richtig. Von den anderen schon angesprochenen Fehlern mal abgesehen.

2021 legte das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Referentenentwurf mit den erforderlichen Schritten vor und beteiligte die beamtenpolitischen Spitzenorganisationen. Eine Einigung im Kabinett kam allerdings nicht zu Stande. Mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Mängel der Bundesbesoldung erklärte das BMI mittels Rundschreiben den Verzicht auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation und auf die Erhebung der Einrede der Verjährung. Dieses Vorgehen gilt bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Nach der Bundestagswahl 2021 startete die neue rot-grün-gelbe Bundesregierung einen weiteren Anlauf mit einem neuen Referentenentwurf. Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde dem DGB Anfang 2023 zur Beteiligung übersandt. Seitdem ist ein Kabinettsbeschluss ausgeblieben