Du unterstellst, dass in der Gesamtbetrachtung ein verfassungskonformes Verhalten des Gesetzgebers vom Wähler präferiert und auch honoriert würde. Diese Annahme halte ich - leider - für ziemlich naiv, um nicht zu sagen geradezu absurd.
Genauso sehe ich es auch. Die Kosten einer amtsangemessenen Besoldung sind der Bevölkerung schwer zu verkaufen. Hinzu kommt, dass auch die Medien oftmals Stimmung gegen die Beamten machen.
Für die Besoldungsgesetzgeber hat das aktuelle Vorgehen nur Vorteile. Es werden Kosten gespart und später, wenn man um eine amtsangemessene Besoldung nicht mehr herum kommt, kann man den Schwarzen Peter Karlsruhe zuschieben (die haben uns gezwungen, wir hatten keine Wahl).
Battis spricht ja von einer Verfassungskrise bzw. von einem konzentrieten Verfassungsbruch. Den sehe ich insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass alle 17 Besoldungsgeber und somit alle maßgeblichen Parteien (egal ob CDU,SPD, Grüne oder FDP) die Verfassung brechen. Es gibt hier keine wirkliche Opposition. Alle Parteien stecken bei dieser Thematik unter einer Decke.
Außerdem glaube ich, dass der Bund zeitnah den neuen Entwurf vorlegen wird. Der Bund wäre schon doof, wenn er das Urteil aus Karlsruhe abwarten würde. Das Doppelverdienermodell könnte er dann sehr wahrscheinlich - insbesondere für die Nachzahlungen ab 2021 - nicht mehr anwenden.