Du warst gar nicht gemeint, obgleich Du immer versuchst das Thema in einen gesamtpolitischen Kontext zu schieben, was ich als nicht hilfreich bzw. zielführend finde.
bebolus, der Kollege Rentenonkel hat heute in diesem Faden einen wirklich wunderbaren Beitrag verfasst. Der "gesamtpolitische Kontext" insbesondere für Familien ergibt sich mit ein wenig kognitiver Transferleistung von ganz allein.
Meine kritischen Gedanken richten sich gegen diesen Zustand - nicht gegen eine amtsangemessene Besoldung.
In diesem Sinne!
Danke für die Blumen

Auch auf die Gefahr hin, dass hier einige mit B Besoldung tatsächlich mitlesen, möchte ich Deinen Gedanken mal aufgreifen, und Politiker spielen:
Obwohl ein Großteil der betroffenen unteren Einkommensgruppen mit Kindern auf ergänzende Transferleistungen wie Wohngeld angewiesen sind, darf der Besoldungsgesetzgeber seine Beamten aufgrund seiner Alimentationspflicht nicht auf solche Leistungen verweisen. Allerdings bildet das Kindergeld davon eine Ausnahme, da es ja, wie ich bereits vor einigen Seiten ausgeführt habe, nur in Teilen eine Sozialleistung ist. Wenn die Kindergrundsicherung kommen sollte und somit von Amts wegen zum Kindergeld ohne weitere Anträge automatisch ein höheres Kindergeld kommen würde, dann dürfte der Dienstherr nach meinem Verständnis auch darauf verweisen. Derzeit gehe ich aber davon aus, dass das Ganze ein Rohrkrepierer bleibt.
Wie ich bereits ausgeführt habe geht der Gesetzgeber bei den steuerlichen Grundfreibeträgen nur von sehr niedrigen Wohnkosten aus und bietet im Gegenzug Wohngeld an.
So verstanden wäre es aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Steuergesetzgeber (falls die Kindergrundsicherung nicht kommt) beispielsweise höhere Kosten fürs Wohnen analog zum Kinderfreibetrag steuerlich berücksichtigen würde und die steuerliche Erstattung mit dem ggf. gezahlten Wohngeld verrechnen würde. Dabei könnte der Steuergesetzgeber auch Höchstgrenzen einführen, die sich an den anerkannten Kosten der Grundsicherung zur Abdeckung des Existenzminimums orientieren.
Wenn der Gesetzgeber also derzeit davon ausgeht, dass die Wohnkosten etwa 30 % des Grundfreibetrages ausmachen, könnte er beispielsweis bei
Mietenstufe II: 30 - 32 % des Grundfreibetrages
Mietenstufe III: 30 - 35 % des Grundfreibetrages
Mietenstufe IV: 30 - 37 % des Grundfreibetrages
Mietenstufe V: 30 - 40 % des Grundfreibetrages
Mietenstufe VI: 30 - 42 % des Grundfreibetrages
Mietenstufe VII: 30 - 45 % des Grundfreibetrages
entweder aller Familienmitglieder oder zumindest der kindergeldberechtigten Kinder als zusätzlichen Freibetrag bei nachgewiesen höheren Kosten für Unterkunft und Heizung anerkennen.
Diese Prozentzahlen sind aus der Luft gegriffen, da ich mir nicht die Mühe gemacht habe, es nachzurechnen. Sie sind nur zur Verdeutlichung und beispielhaft genannt. Das genaue Nachrechnen überlasse ich lieber Menschen, die die eine oder andere Matheaufgabe in der Schule mehr gemacht haben.
So verstanden hätte dann das Wohngeld keinen ausschließlichen Charakter einer Sozialleistung mehr und auch Beamte mit einem geringen Einkommen könnten (wie jede andere Familie auch) zur Deckung des Existenzminimums ähnlich wie beim Kindergeld dann auch auf dieses Wohngeld verwiesen werden.
Das Ganze müsste dann natürlich auch gegenfinanziert werden. Einen Teil könnte man durch geringere Familienzuschläge bei den Beamten wieder auffangen, einen anderen Teil durch geringere SGB II Leistungen und der größte Teil müsste anderweitig aufgefangen werden. Ich habe keine Ahnung, von welcher Größenordnung wir da sprechen, deswegen fällt es mir schwer, zur Gegenfinanzierung konkrete Vorschläge wie ein höherer Spitzensteuersatz, höhere Erbschaftssteuer, Wegfall der pauschalen Steuer auf Vermögenseinkünfte (über dem Sparerfreibetrag) oder ähnliches vorzuschlagen. Auch hier müssten sich dann eher Profis mit dieser Idee beschäftigen.
Damit würde natürlich für alle etwas Druck aus dem Kessel genommen und man könnte sich bei den Beamten wieder auf das konzentrieren, was eigentlich im Fokus stehen sollte: Das Amt.
Aus meiner Sicht ist es im Beamtentum problematisch, dass junge Beamte oft ein vergleichsweise schlechtes Einstiegsgehalt haben, was erst mit der Zeit durch Beförderung und Erfahrungsstufen im Herbst des Berufslebens auf ein auskömmliches Einkommen anwächst. Junge Menschen verdienen in der Privatwirtschaft dagegen am Anfang mehr, dafür wächst das Gehalt nicht mehr so stark und oft (wenn auch nicht immer) ist ein AT-Gehalt (also überbetrieblich) mit einer Vertrauensarbeitszeit verknüpft. Diese Vertrauensarbeitszeit führt nicht selten dazu, dass man 24/7 erreichbar sein muss und oft mehr arbeitet, als eine normale 40 Stunden Woche.
Der ÖD kämpft allerdings auch um diese jungen Menschen. Daher wäre es aus meiner Sicht klug, wenn man die Einstiegsgehälter erhöht, indem man bspw. die unteren Erfahrungsstufen streicht, dafür die Erfahrungsstufen insgesamt verringert, die Zeiten dazwischen streckt und bei Beförderungen eine Erfahrungsstufe wieder nach unten rutscht (allerdings mit einem Vertrauensschutz, dass das bisherige Gehalt plus X mindestens gezahlt werden muss). Das Abstandsgebot gilt nach meinem Verständnis nicht bei der Frage der Erfahrungsstufen, sondern lediglich bei unterschiedlichen Besoldungsstufen.
Wenn diese beiden Maßnahmen durchzogen sind, verbleibt es dennoch aus meiner Sicht bei der Verpflichtung, das Grundgehalt und die Familienzuschläge beim Bund anzuheben. Bei den Ländern könnten die Familienzuschläge so auch wieder weniger werden.
Je nach Sitz des Dienstherrn könnte die Ministerialzulage (oder nennen wir sie Ortszuschlag) auch auf alle Dienstherren ausgeweitet werden, die Ihren Dienstsitz in einer Metropole mit Mietenstufe VI oder VII haben.
So stelle ich mir eine mögliche Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung vor. Aber ich bin kein Politiker ....