Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Zusi

Zitat von: Haushaltshilfe in 08.10.2025 12:10
Hat schon jemand den Link für den Einzelartikel der ZBR

Statistische Ausreißer als Ursache gravierender Verzerrungen
– prozessuale Konsequenzen langer besoldungsrechtlicher Verfahrensdauern
Von Dr. Schwan ?

Nein, denn diese bescheidenste aller Altdeutsch konstruierten Websites die in der Kundenfreundlichkeit noch unter demotivierter unterbezahlter McDonalds Verkäufer nachts um halb 2 liegt kommt nicht drauf klar gewünschte Artikel leicht zugänglich zur käuflichen Erwerblichkeit zur Verfügung zu stellen.

Rheini

Zitat von: Haushaltshilfe in 08.10.2025 12:10
Hat schon jemand den Link für den Einzelartikel der ZBR

Statistische Ausreißer als Ursache gravierender Verzerrungen
– prozessuale Konsequenzen langer besoldungsrechtlicher Verfahrensdauern
Von Dr. Schwan ?

Derzeit anscheinend nur als Jahresabo verfügbar. Ausgewählte Einzelartikel sind Stand heute, nur bis Ausgabe 6/25 verfügbar (gewünschter Artikel in Ausgabe 9/25). Ich denke bis der Artikel evtl. als Einzelartikel kaufbar ist, wird man ein paar Monate warten müssen (gleich der Unterschrift unter einem BVerfG Beschlusses bis zur Veröffentlichung).

Ozymandias

Alle möglichen Fachartikel kann man auch als Einzelartikel bei https://www.subito-doc.de/ kaufen. Kosten ca. 9 Euro pro Stück. Der oben gennante ist allerdings noch nicht verfügbar.

Pacodemias

da hab ich ja mal Glück, unsere Bibliethek hier im Haus hat die ZFR. Das aktuelle Heft ist leider grade im Umlauf. Muss ich mich morgen mal auf die Suche machen

Rheini

Evtl. kann man ja auch direkt beim Autor bestellen ........

BeuteZoellner

Die erste Seite liest sich ganz vielversprechend😂

Ozymandias

Quack Quack.
Die einzig offizielle Information zur aA findet ihr auf www.Bundesverfassungsgericht.de

Die Tiktok-Generation mit 5 Sekunden Gedächtnis ist echt unangenehm.
Am besten macht der Swen mal einen Tiktok Kanal auf und tanzt die Erklärung zum Beschluss vor.

fcesc4

Evtl. gibt es ja ab nächster Woche ein paar Infos?
So wurde es doch mal geschrieben :)

tigertom

Infos bringen uns nicht weiter. Nur Ergebnisse = mehr Geld bringt uns (im Alltag) weiter. Infos gab es schon genug, da höre ich nicht mehr hin.
Ich fange erst dann an zu zucken, wenn ich eine Veränderung nach oben auf meinem Kontoauszug sehe.

danbir

Zitat von: fcesc4 in 08.10.2025 18:30
Evtl. gibt es ja ab nächster Woche ein paar Infos?
So wurde es doch mal geschrieben :)
Ich hoffe inständig darauf! Wenn ich mich recht entsinne, hatte BalBund doch was von "Mitte Oktober" geschrieben.

clarion

Selbst ein erfreulicher Beschluss ist bestenfalls Vorfreude. Offenbar schicken sich die PKVen an, saftig zu erhöhen. Die Ausgaben sollen um round about 10% gestiegen sein. Die Besoldungserhöhungen versickern somit gleich wieder. Das steigert natürlich die Mindestalimentation.

Ozymandias

Höhere Mieten und PKV werden bei den ganzen Prozedualisierungen m.E. immer mit timelag angepasst, da die statistischen Daten immer mind. 1 Jahr später vorliegen. Vielleicht greift man auch hier mal ein.

Selbst wenn der Beschluss aber vorliegt, benötigt die Umsetzung wieder mind. 2-5 Jahre.  ::)

Hugo

Zitat von: danbir in 08.10.2025 19:28
Zitat von: fcesc4 in 08.10.2025 18:30
Evtl. gibt es ja ab nächster Woche ein paar Infos?
So wurde es doch mal geschrieben :)
Ich hoffe inständig darauf! Wenn ich mich recht entsinne, hatte BalBund doch was von "Mitte Oktober" geschrieben.
Es hieß ab Oktober. Und welches Jahr wurde auch nicht erwähnt  ;)

BVerfGBeliever

Meine Glaskugel sagt Folgendes:

1.) @BalBund bezog sich nach meinem Verständnis auf einen etwaigen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

2.) Die in der gestrigen Meldung des dbb SH genannte "Entscheidung mit offenbar grundsätzlicher Bedeutung" dürfte nach meiner Interpretation vermutlich der Pilot-Beschluss zu Berlin (und ggf. Bremen) sein.

Und die Tatsache, dass im zweiten Fall von "weitest fortgeschritten" die Rede war, könnte in meinen Augen möglicherweise auch schlichte strategische Gründe gehabt haben. Hätte die Aussage nämlich beispielsweise gelautet "Der Beschluss ist fertig, aber noch nicht veröffentlicht", dann wären doch sofort eine Vielzahl von Fragen auf den Urheber der Aussage eingeprasselt ("Warum wurde er noch nicht veröffentlicht?", "Wann wird er veröffentlicht?", Was steht drin?", usw. usf.).

Um diese Kakophonie gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist doch die Formulierung "weitest fortgeschritten" unter Umständen eine einfache und elegante Lösung..

xap

Man kann nur hoffen, dass dem BVerfG das Pareto Prinzip bei der Aussage ,,weitestgehend" nicht bekannt war. Falls doch, dann gute Nacht.