Meine Glaskugel sagt Folgendes:
1.) @BalBund bezog sich nach meinem Verständnis auf einen etwaigen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
2.) Die in der gestrigen Meldung des dbb SH genannte "Entscheidung mit offenbar grundsätzlicher Bedeutung" dürfte nach meiner Interpretation vermutlich der Pilot-Beschluss zu Berlin (und ggf. Bremen) sein.
Und die Tatsache, dass im zweiten Fall von "weitest fortgeschritten" die Rede war, könnte in meinen Augen möglicherweise auch schlichte strategische Gründe gehabt haben. Hätte die Aussage nämlich beispielsweise gelautet "Der Beschluss ist fertig, aber noch nicht veröffentlicht", dann wären doch sofort eine Vielzahl von Fragen auf den Urheber der Aussage eingeprasselt ("Warum wurde er noch nicht veröffentlicht?", "Wann wird er veröffentlicht?", Was steht drin?", usw. usf.).
Um diese Kakophonie gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist doch die Formulierung "weitest fortgeschritten" unter Umständen eine einfache und elegante Lösung..