Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8559055 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20460 am: 05.11.2025 19:30 »
Angeblich erhielt die Familie dort zeitweise nur 99% der Grundsicherung, was im Rahmen der Verhandlung zur Geltung kam.


netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20462 am: 05.11.2025 22:49 »
Richter am Verwaltungsgericht Meiningen haben am Mittwoch mit deutlichen Worten die Klagen von zwei Thüringer Richtern gegen ihre „verfassungswidrig niedrige Besoldung“ verhandelt.
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/article410387950/thueringer-beamtensold-verwaltungsrichter-in-meiningen-finden-klare-worte.html
Einmal alles
https://archive.is/INyNX

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20463 am: 05.11.2025 23:46 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Die Frage ist, fair für wen? Für Akademiker sicher nicht. Denn diese haben aufgrund ihres späten Einstiegs gar keine Möglichkeit die späteren Stufen zu erreichen. Wirklich fair wäre es, wenn man im gleichen Zuge dem Bestand entsprechend  Stufenaufstiege gewährt.  Egal wie man die Heilung drehen wird, es wird, so schätze ich, mehr Verlierer als Gewinner geben. Warum? Weil man mit wenig Mitteln nur einen qualitativen Schein wahren kann, mehr aber auch nicht.

Wenn jemand mit 40+ zu einer öffentlichen Behörde geht und keine
Möglichkeit hat die vorherigen Erfahrungen anrechnen zu lassen, ist selber Schuld. Da hätte man in der freien Wirtschaft bestimmt was besseres verdient.

Also erstens, reden wir bei dieser Zielgruppe eher über Absolventen mit 4-6 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft, die in der Folge nach Ernennung auf Lebenszeit so ca. 30-35 sind, zweitens, ergeben für mich 2 ergänzende Stufen mindestens 10 Jahre Wartezeit, und drittens, können nur einschlägige Berufserfahrungen angerechnet werden und da sind manche Behörden sehr penibel und im Zweifel gegen Anrechnungen.

Aber mal unabhängig davon, finde ich es auch schwach einem das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Bestandsschutz der Wertigkeit seines Amtes abzusprechen, nur weil man vielleicht damals den Weg in das Beamtetum nicht aus monetären Gründen gewählt hat. Nach der Logik bräuchte kein Beamter auch nur einen 1€ als Sold bekommen, wenn man sich freiwillig ins Karriere-Aus schießt. Unlogisches Argument.

Piet

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20464 am: 06.11.2025 00:13 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Hallo in die Runde,

wenn alle mit 2 oder 3 einsteigen was hat das bitte für einen Sinn die Erfahrungsstufen von 8 auf 10 zu erhöhen?
Das ist doch dann eine Milchmädchenrechnung denn keiner würde mehr in den Stufen 1 oder 2 sein ergo haben wir dann auch wieder nur 8 Stufen 3-10.

Der Sinn erschließst sich mir nicht.

Umzug 1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20465 am: 06.11.2025 00:52 »
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Unfassbar! Wird jetzt der alte Entwurf von 2020 kommen?? Also bekommen die Single Beamten doch nix. Unfassbar

Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal verändert werden. Wie auch immer das am Ende aussehen mag, jedenfalls vermutlich ohne Ortszuschläge.



Angeblich sollen die Eingangserfahrungsstufen aufstockt werden. D.H jeder beginnt mit Stufe 2 oder 3.

Aber bei dieser Vorgang sollten weitere Erfahrungsstufen bis 10 eingeführt werden. Wäre mindestens fair.

Hallo in die Runde,

wenn alle mit 2 oder 3 einsteigen was hat das bitte für einen Sinn die Erfahrungsstufen von 8 auf 10 zu erhöhen?
Das ist doch dann eine Milchmädchenrechnung denn keiner würde mehr in den Stufen 1 oder 2 sein ergo haben wir dann auch wieder nur 8 Stufen 3-10.

Der Sinn erschließst sich mir nicht.

Abwarten was kommt.