Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8752656 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20835 am: 14.11.2025 09:48 »
Am Buß- und Bettag. Wie passend. Bleibt die Frage wer Buße tun muss und wer beten sollte.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20836 am: 14.11.2025 09:50 »
@Swen

Quote:

1. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat in der jüngeren Vergangenheit ab 2012 nur eine recht begrenzte Zahl an Rechtskreisen in konkreten Normenkontrollverfahren betrachtet. Alle Besoldungsgesetzgeber, über die unmittelbar in jenen Verfahren entschieden worden sind, haben im Anschluss Reparaturgesetze erlassen. Entsprechend muss der Zweite Senat als Folge von Art. 20 Abs. 3 GG und im Rahmen der richterlichen Neutralitätspflicht bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass in allen Rechtskreisen die Alimentation amtsangemessen wäre. Ein BVR, der öffentlich anderes über einen Rechtskreis behaupten wollte, dürfte sich - sobald der Rechtskreis zur Entscheidung aufgerufen werden würde - umgehend einem Befangenheitsantrag gegenübersehen, denke ich, dem dann auch stattzugeben wäre.

Swen,

vielen Dank für deine Ausführungen und Antworten an Rentenonkel.

Zu dem zitierten Passus habe ich dann auch mal eine Frage.

Liegt nicht hier nicht auch eine, ich nenne es mal, Wurzel des Übels oder Dilemmas ?
Nach seiner Rechtsprechung hat der DH dann zum einen immer noch einen weiten Spielraum und wir wissen, leider, er nutzt diesen aus, soweit es geht, bzw. geht sogar darüber hinaus.
Das BVerfG muss dann, wie du ja zu Recht ausführst, davon ausgehen, dass die neue gesetzliche Regelung zur Besoldung nunmehr verfassungsgemäß ist und der Rechtsprechung folgt, solange bis das Gegenteil bewiesen ist.
Nun wissen wir ja alle unter anderem auch dank deiner unermüdlichen Arbeit, uns in die Materie einzuarbeiten, dass die Gesetzgeber immer neue Konstrukte erfunden haben und eben nicht eine aA herzustellen bzw. diese so billig wie möglich auszugestalten.
Das bedeutet für mich leider, dass der DH auf die Urteile reagiert, aber nur, soweit es sich nicht vermeiden lässt, aber eben nicht vollumfänglich, bzw. entwickelt munter neue Konstrukte, die noch nicht Gegenstand in Karlsruhe waren, was dazu führte, dass weiterhin keine AA zu Stande gekommen ist. Aber Karlsruhe muss davon ausgehen, dass dies so ist.
Also beginnt das Spiel ständig von Neuem.
Quasi und täglich grässt das Murmeltier.
Selbst Karlsruhe müsste doch mittlerweile bewusst geworden sein, die DH haben eben kein Interesse daran, eine aA einzuführen, bzw. es fehlt der politische Wille im Allgemeinen.
Wie beurteilst du die Chancen, aus diesem für mich existierenden Dilemma herauszukommen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20837 am: 14.11.2025 09:50 »
Ich verneige mich vor Swen. :-)

Bin echt auf das Urteil gespannt und auf Swens Ausführungen um das Urteil halbwegs zu verstehen.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20838 am: 14.11.2025 09:51 »
Am Buß- und Bettag. Wie passend. Bleibt die Frage wer Buße tun muss und wer beten sollte.

„Buße“ bedeutet: über eigenes Verhalten nachdenken, Fehler erkennen und sich bessern wollen.
„Bettag“ bedeutet: beten, um Hilfe bitten, dankbar sein.

Zusammen ist es ein Tag der Besinnung, Umkehr und des Gebets.

Wie passend  ;D

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20839 am: 14.11.2025 09:54 »
9:25 Uhr

Zitat
NIX passiert

9:30 Uhr Wochenausblick "Hold my beer"

Ein Satz mit X....

Und nun möge er von seinem Recht zu schweigen doch bitte Gebrauch machen.

Oder Buße tun.
« Last Edit: 14.11.2025 10:11 von Lichtstifter »

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20840 am: 14.11.2025 09:55 »
Swen, du hattest dazu vielleicht schon mal was geschrieben:
Wie sind die verschobenen Besoldungserhöhungen zu sehen, wie sie z.B. Bayern jetzt angekündigt hat?
Erhöhe ich sechs Monate später, halbiere ich ja die Erhöhung.

Ist das im Sinne der aA kritisch zu sehen oder bewegt sich das Bundesland damit noch im Rahmen dessen, was ihm an Ausgestaltungsfreiheit zusteht?

Danke für eine kurze Antwort, kannst auch gerne kopieren wenn bereits mal beantwortet  ;).

Ich bin zwar nicht angesprochen, aber das VG Schleswig hat am 11.11. dazu ausgeführt, dass im Prüfverfahren grundsätzlich das Dezembergehalt (abzüglich eventueller Sonderzahlung) mit 12 multipliziert wird. Eine sog. Spitzausrechnung (welche berücksichtigt wwas in welchem individuellen Monat gezahlt wurde) sei jedoch angezeigt, wenn die Parameter nur seh knapp gerissen werden.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20841 am: 14.11.2025 09:56 »
"Ja, is' denn heut' am 19. scho' Weihnachten?"

(O-Ton Franz Beckenbauer)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20842 am: 14.11.2025 09:56 »
Lasst sie klagen. Ach ja, die Jahre in denen ich mit einer Nachzahlung rechnen muss, halte ich natürlich ruhend gestellt und bescheide sie nicht und wenn die Deppen dann keine Untätigkeitsklage anstrengen, habe ich wieder Zeit gewonnen.

Bei der Untätigkeitsklage bin ich schon, und mein Dienstherr (Bayern/Kommune) behauptet in der Klageerwiderung tatsächlich, dass ein Jahr bereits verjährt sei, und alles andere unbegründet ist. Das ist natürlich Quatsch, denn ich habe jedes Jahr Widerspruch eingelegt und der Widerspruch hemmt die Verjährung. Das habe ich dem Verwaltungsgericht auch mitgetelt, und jetzt seit längerer Zeit nichts mehr gehört. Über die Frechhheit meines DH habe ich mich aber sehr geärgert, zuerst erteilt er keine Bescheide, und dann behauptet er ein Teil sei verjährt, eine Frechheit. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der DH auch formaljuristisch mit harten Bandagen kämpft. Manch einer sollte sich vielleicht auch noch einmal mit dem Problem der Verwirkung beschäftigen, wenn er seit längerem nichts mehr gehört hat und nicht mehr tätig geworden ist. Leider traue ich dem Dienstherrn mittlerweile alles zu. Die Rechtsabteilungen werden alle Register verwenden.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20843 am: 14.11.2025 09:59 »
@Rollo

jetzt ist der Zeitpunkt gekommen um sich bei allen hier im Forum, und speziell bei Swen zu entschuldigen!!!

p.s. Wenn am 19.11.2025 das Urteil veröffentlicht wird, liegen die Beschlüsse schon seit mind. 2 Wochen bei den beteiligten.

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20844 am: 14.11.2025 10:01 »
@ Staatsdiener:

Da muss ich entscheiden widersprechen. Es ist eben NICHT egal, WANN da ein Urteil kommt. Und selbst WENN es dann zum Zeitpunkt X kommt, geht wieder sehr viel Zeit ins Land, bis es dann irgendwann umgesetzt ist und mal etwas auf dem Konto landet, was schon seit über einer Dekade dort hätte sein sollen (man liest etwas über Verletzungen bis ins Jahr 2008 hinein).

Oft gelesen, immer wieder richtig: Justice delayed is justice denied. Viele Kollegen, die zum Zeitpunkt des Urteils im Jahr 2020 noch gelebt haben, haben die Auswirkungen leider nicht mehr zu Lebzeiten mitbekommen. Zeit ist da doch entscheidend. Was nützt es mir, wenn ich eine Nachzahlung für all die Jahre bekommen werde inklusive Zinseszins, dies allerdings erst 2049 stattfinden wird?
Stimmt, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt Mir geht es tatsächlich um die diskutierte Spanne von Mitte Oktober bis Januar. Die finde ich nicht so relevant. Irgendjemand hat hier mal geschrieben, nach dem letzten Urteil im Mai 2020 vergingen um die 80 Tage bis zur Veröffentlichung. Mit so einem Zeitraum rechne ich mindestens wieder.

Hobbyjurist

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20845 am: 14.11.2025 10:05 »
Verzeihung für die Nachfrage, weil ich das aus der Bezeichnung „Richtervorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2017 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.“ nicht direkt ablesen kann: Geht es nur um das Land Berlin oder auch um den Bund, also was ist der Grund für die Euphorie?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20846 am: 14.11.2025 10:07 »
@Rollo

jetzt ist der Zeitpunkt gekommen um sich bei allen hier im Forum, und speziell bei Swen zu entschuldigen!!!

p.s. Wenn am 19.11.2025 das Urteil veröffentlicht wird, liegen die Beschlüsse schon seit mind. 2 Wochen bei den beteiligten.

Ich sehe absolut keinen Grund mich für irgendwas zu entschuldigen. Ich kann kein Urteil sehen  und selbst jetzt noch nicht obwohl da irgendwas für den 19.11. angekündigt ist bleibe ich bei meiner Meinung das da NIX kommt.

Auf einen Inhalt hab ich mich da noch nicht mal bezogen.

Wenn aber wirklich ein Urteil am 19.11. kommt und dies dann auch wirklich mit aA der BUNDESBEAMTEN zu schaffen hat dann werde ich natürlich zugeben das ich mich geirrt habe und falsch lag und in dem Punkt doch zu pessimistisch war. Werde mich dann nicht nur bei Swen entschuldigen sondern auch bei den anderen Usern die für dieses Jahr mit einem Urteil gerechnet haben ohne jetzt die genauen Namen der User zu kennen.

Alexander79

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« Antwort #20847 am: 14.11.2025 10:08 »
p.s. Wenn am 19.11.2025 das Urteil veröffentlicht wird, liegen die Beschlüsse schon seit mind. 2 Wochen bei den beteiligten.
Hier mal die Frage an die die sich wirklich auskennen.
Wenn das BVerfG ein Beschluss öffentlich ankündigt.
Bekommen bestimmte "Gruppen" wie die Bundesregierung den Beschluss vorab?
Kann es sein das aufgrund des nun angekündigten Beschlusses, die Veröffentlichung des Entwurfs sich verzögert?

Rheini

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« Antwort #20848 am: 14.11.2025 10:09 »
Verzeihung für die Nachfrage, weil ich das aus der Bezeichnung „Richtervorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2017 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.“ nicht direkt ablesen kann: Geht es nur um das Land Berlin oder auch um den Bund, also was ist der Grund für die Euphorie?

Um es mit meinen Worten auszudrücken....

Was dem DH in Berlin ins Pflichtenheft geschrieben wird, sollte mittelbar auch für alle anderen DH gelten.

Darüber hinaus war dieses Verfahren das "Pilotverfahren" und alle noch zur Entscheidung liegenden Verfahren sollen lt. Aussage des BVerfG, nun schneller abgearbeitet werden.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20849 am: 14.11.2025 10:14 »
p.s. Wenn am 19.11.2025 das Urteil veröffentlicht wird, liegen die Beschlüsse schon seit mind. 2 Wochen bei den beteiligten.
Hier mal die Frage an die die sich wirklich auskennen.
Wenn das BVerfG ein Beschluss öffentlich ankündigt.
Bekommen bestimmte "Gruppen" wie die Bundesregierung den Beschluss vorab?
Kann es sein das aufgrund des nun angekündigten Beschlusses, die Veröffentlichung des Entwurfs sich verzögert?

Der Beschluss wird den Klagebeteiligten vor Veröffentlichung zugestellt.