Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: Flo4688 am 02.10.2020 10:58 ---[...] Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.
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Gerne.
klärung:
--- Zitat von: Flo4688 am 02.10.2020 10:58 ---Kurzes Update:
Mein Rechtsanwalt sieht das Vorgehen des AG als falsch an. Einerseits sei die Eingruppierung in die S-Tabelle falsch, da meine Tätigkeiten nicht denen eines Sozialarbeiters entsprechen, sondern eines Therapeuten und somit die Eingruppierung in der E-Tabelle hätte vorgenommen werden müssen.
Außerdem scheint die Durchführungsverordnung des MF nicht richtig, da sie den Tarifvertrag punktuell aussetzt und das - meines Wissens nach - nicht rechtens ist.
Derzeit gibt es Schriftwechsel zwischen RA und AG. Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.
--- End quote ---
Hallo,
Ja, sehr gerne. Ich habe ein ähnliches Problem mit den beiden Tabellen (wie im anderen Beitrag bereits diskutiert) und mir wurde gesagt, dass ich dies so hinnehmen soll.
Deshalb finde ich das sehr interessant.
Grüße
K.
Flo4688:
Ich habe an dieser Stelle nochmal eine Frage:
Kann ein Durchführungshinweis des Finanzministeriums einen Tarifvertrag in Teilen Außerkraft setzen?
Spid:
Nein.
klärung:
Hallo,
Gibt es schon neue Informationen?
Grüße
K
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