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Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle

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Lars73:

--- Zitat von: Flo4688 am 24.08.2020 14:55 ---Ich mache auch mit Master und E13 exakt das Gleiche wie vorher auch?!

--- End quote ---

Dann ist möglicherweise die E13 falsch, oder vorher die S15.

Flo4688:
E13 denke ich ist insofern richtig, weil mit Masterabschluss min. E13 bei entsprechender Tätigkeit zu zahlen ist...
S15 will ich nicht ausschließen, dass da was nicht stimmt.

Letztlich ist mein Wissensstand, dass eine Verordnung stets dem Tarifvertrag unterstellt ist... Also kann das Argument der Vereinfachung nicht Teile des TV aushebeln.

Spid:
Also entsprechend Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

Flo4688:
Freitag habe ich einen Termin beim Fachanwalt

Flo4688:
Kurzes Update:
Mein Rechtsanwalt sieht das Vorgehen des AG als falsch an. Einerseits sei die Eingruppierung in die S-Tabelle falsch, da meine Tätigkeiten nicht denen eines Sozialarbeiters entsprechen, sondern eines Therapeuten und somit die Eingruppierung in der E-Tabelle hätte vorgenommen werden müssen.
Außerdem scheint die Durchführungsverordnung des MF nicht richtig, da sie den Tarifvertrag punktuell aussetzt und das - meines Wissens nach - nicht rechtens ist.
Derzeit gibt es Schriftwechsel zwischen RA und AG. Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.

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