Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?
Schokobon:
Auf welcher Grundlage wurden dann die Einschätzungen in den ersten beiden Antworten abgegeben?
Spid:
Auf Grundlage der gegebenen Sachverhaltsschilderung.
Kaiser80:
--- Zitat von: Organisator am 26.08.2020 17:13 ---Das Problem ist, dass hier meistens Stellenausschreibungen zur Einschätzung vorgelegt werden. Diese sind in der Regel viel knapper als Tätigkeitsdarstellungen und geben so nur einen oberflächlichen Eindruck.
So ist in diesem Beispiel nicht erkennbar, ob selbständige Leistungen (die je nach Umfang für die Eingruppierung in E 7 - 9a erforderlich sind) vorliegen.
Und wenn etwas nicht zu erkennen ist, kann auch nicht entprechend darüber geurteilt werden.
--- End quote ---
So ist es leider. Stellenausschreibungen sind halt nur sehr begrenzt geeignet um eine solide Einschätzung abgeben zu können.
Ich hätte als erstes auch spontan EG5 gesagt, aber man müsste alles in AV mit Zeitanteilen zerlegen und dann wird, wie Spid schon ausführte, aus gFK EG 5 in Gesamtbetrachtung schnell gvFK EG 6. SL sind nun wirklich nicht zu erkennen, deshalb käme ich auch max bis EG6.
Insider2:
--- Zitat von: Majon am 26.08.2020 11:11 ---Bei uns, Kleinstadt in Schleswig-Holstein, werden diese Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 9a bezahlt...
--- End quote ---
Moin,
dann hat die Kleinstadt in SH wohl ein kleines Problem damit, die Tätigkeitsmerkmale der EGO entsprechend anzuwenden.
Lexi:
Auch in unserer Gemeinde sind die Tätigkeiten im Bereich Steuern und Abgaben mit 9a bewertet. In der aufgeführten Beschreibung der Stelle oben fehlt allerdings die Widerspruchsbearbeitung, die hier mit dazu gehört. Also Widerspruchsbearbeitung in Sachen Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Gewerbesteuer.
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