Technisch gesehen musst du "nur" wissen was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und zu welcher EG sie entsprechend der neuen EGO führen.
Praktisch kannst du deinen AG mal einfach unverbindlich fragen, was er denn für eine Meinung hat, wo deine aT in der neuen EGO sind.
Faktisch kannst du deinen AG mitteilen, dass du davon ausgehst, dass deine aT zu einer EG11 (oder E12) führen, falls nicht, soll er dir Tätigkeiten übertragen, die dahin führen, oder du bist gezwungen dir einen anderen AG zu suchen.
Unterm Strich kann man aber folgendes Feststellen:
Aktuelle EG:
Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt selbständig bearbeiten und deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebtDein AG nimmt also an dass du ein sonstige Beschäftigte bist und deine aT entsprechend sind.
In der neuen EGO bist du also auf alle Fälle E10 Fg1 oder mehr.
Fraglich ist nun, ab deine Tätigkeiten ur E11 führen, dazu müssen sie
sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. D.h. :
Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.fachliche Weisungsbefugnis bedeutet z.B. dass du externen Firmen sagst was sie zutun haben.
bzgl. besondere Leistungen etc:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf;jsessionid=0651642CB55119578C50DEFC74572EDE.intranet242?__blob=publicationFile&v=9Wobei ich persönlich immer den Weg wählen würde, den AG dahin zu drängen, dass er diese Chance nutzt und sich eine Rechtsmeinung bildet, die zu der höheren EG führt.