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Krankengeld Aufstockung

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gabrs:
Ich befinde mich aktuell in ähnlicher Situation - bin seit 4 Monaten krank . Ich  habe mir Informationen bei der zuständigen Bezügestelle eingeholt . Es gibt für 9 Monate Krankengeldzuschuss und der berechnet sich natürlich nach dem Gehalt und dem Krankengeld . In den hohen Bezügeklassen wird es dann keinen Zuschuss mehr geben .
Vom Krankengeldzuschuss wird zuerst der Beitrag der VBL ( also unsere Pflicht - Zusatzversicherung ) abgezogen . Leider  >:( , denn es ist genau der Beitrag , den man bei vollem Gehalt zahlen würde  und so bleibt oft nicht viel übrig , manchmal auch nix .
Zur Jahressonderzahlung : ja , die bekommt man . Eigentlich wird sie nach dem Septembergehalt berechnet . Bist du aber in diesem Monat noch krank bekommst du sie natürlich trotzdem .

TV-Ler:

--- Zitat von: gabrs am 05.09.2020 14:18 ---...
Vom Krankengeldzuschuss wird zuerst der Beitrag der VBL ( also unsere Pflicht - Zusatzversicherung ) abgezogen . Leider  >:( , denn es ist genau der Beitrag , den man bei vollem Gehalt zahlen würde  und so bleibt oft nicht viel übrig , manchmal auch nix .
...

--- End quote ---
Warum leider? Dem Beitrag steht dann schließlich auch ein entsprechender Rentenanspruch gegenüber.

manuel1980:
Hallo zusammen,

bei meiner Mutter liegt gerade ein ähnlicher Fall vor und ich habe mich schon mal in den §22 TVöD eingelesen.

Ich würde gerne schildern, wie ich den Paragraphen verstehe (wahrscheinlich verstehe ich da etwas falsch):
•   §22 (2) TVöD: Ich verstehe den Ausdruck „Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt“ so, dass jemand 60 Prozent Krankengeld bekommt und der Ausgleichsbetrag dann entsprechend auf 100 Prozent aufgestockt wird. So das jemand die Differenz zwischen eigentlichem Netto und dem Krankengeld erhält. Also das der /die Beschäftigte „keinen Verlust macht“.

Meine Mutter ist in Teilzeit mit 11 Wochenstunden in der EG5 des Landes Hessen eingruppiert.

Dazu folgende Fragen:
•   Meine Mutter ist seit vier Wochen krankgeschrieben und es zeichnet sich ab, dass die Krankheit länger dauern könnte. Sollte sie ihre Arbeitgeber/die Bezügestelle kontaktieren und das schildern?
•   Muss die Zahlung des Differenzbetrags beantragt werden oder bekommt man das Geld automatisch?

Könnte mir jemand den Sachverhalt in Inhalt des §22 TVöD in Bezug auf den Fall bitte erklären? Gerne in einfachen Worten damit ich verstehe, wo mein Denkfehler liegt.

manuel1980:
Ergänzend möchte ich noch mitteilen, dass meine Mutter seit 1987 im öD beschäftigt ist.

Spid:
Maßgeblich ist nicht die Beschäftigung im öD, sondern das ununterbrochene Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zum selben AG.

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