Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung von S14 in S17
Spid:
Dann ist die Kommentierung falsch - oder veraltet. Siehe die PE zu §17 Abs. 4 ff.
Fragmon:
Tatsache, da unterscheidet sich der TVöD und TV-L. Danke für den Hinweis.
Mosati2019:
Habe am 01.04.2020 in S14 mit Berücksichtigung von 12 Monaten in Stufe 4 bei meinem neuen AG angefangen. Dann kann ich konkret vorschlagen: Führung auf Probe in S14 mit Zulage S15 von aktuell 13,39€ bis 31.03.2023 mit Höhergruppierung in S15 in Stufe 5 ab 01.04.2023, korrekt?
Spid du bist mein Held 🤩
Spid:
Ja.
Mosati2019:
Okay noch zwei Fragen dazu:
Was muss ich bei „Führung auf Probe“ berücksichtigen? Entstehen im Vergleich zur normalen Höhergruppierung irgendwelche Nachteile?
Angenommen die Stelle der Teamleitung würde innerhalb des Probezeitraums (bis 31.03.2023) neu bemessen werden und auf S17 geändert- ließe sich dann die „Führung auf Probe“ mit neuer Zulage S17 begründen und verlängern?
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