Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Falsch eingruppiert im TV-L
cyrix42:
Nun, ich gehe jedenfalls stark davon aus, dass der Großteil der AG-Einschätzungen zur Eingruppierung nicht gerichtlich überprüft wird. Dementsprechend dürfte für die meisten Beschäftigungsverhältnisse (im Anwendungsbereich des betroffenen TVs) gelten, dass allein die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung (und Einstufung) die Höhe der Lohnzahlungen bestimmt...
Aber warum diskutieren. Lohnt sich bei dem Gegenüber eh nicht...
Spid:
Da effektiver Rechtsschutz möglich ist, trägt Deine Vorbringung nicht.
Isie:
--- Zitat von: cyrix42 am 01.09.2020 18:32 ---Nun, ich gehe jedenfalls stark davon aus, dass der Großteil der AG-Einschätzungen zur Eingruppierung nicht gerichtlich überprüft wird. Dementsprechend dürfte für die meisten Beschäftigungsverhältnisse (im Anwendungsbereich des betroffenen TVs) gelten, dass allein die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung (und Einstufung) die Höhe der Lohnzahlungen bestimmt...
--- End quote ---
Diese Einschätzung teile ich. Entweder hält der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber genannte Entgeltgruppe für richtig oder die Hemmschwelle ist zu hoch, um den Arbeitgeber zu verklagen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 01.09.2020 18:49 ---Da effektiver Rechtsschutz möglich ist, trägt Deine Vorbringung nicht.
--- End quote ---
Allein es mangelt an fähigen Rechtsanwälten, deren man sich bedienen kann.
Spid:
Ich halte die Zahl an spezialisierten und qualifizierten Anwälten für durchaus hinreichend, um die Nachfrage zu bedienen. Man findet sie allerdings nicht auf jedem Dorf. In jeder Metropolregion Deutschlands ist mindestens eine größere Kanzlei vertreten, die mit Aussicht auf Erfolg eine Eingruppierungsfeststellungsklage vertreten kann.
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