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Falsch eingruppiert im TV-L

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Spid:

--- Zitat von: Winni am 31.08.2020 20:35 ---
--- Zitat von: Spid am 31.08.2020 19:42 ---Da der AG den AN nicht eingruppiert, sondern der AN aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert ist, zeigt Dein „Beispiel“ in erster Linie Deine völlig ungenügende Durchdringung der Thematik.

--- End quote ---

Ach was ........
Diese Antwort zeigt einen gewissen Charakter mit dem ich hier schon gerechnet habe.


Na Hauptsache unser Anwalt hat das durchdrungen. BTW: Bei einer in dem ganzen Verfahren stattgefunden Schiedsgerichtssitzung hat auch der vorsitzende Richtes des Arbeitsgerichtes den Argumenten der Schulbehörde nicht folgen können und hat dies auch deutlich gemacht.

UND laut Tarifvertrag TV-L sind Quereinsteiger mit Magister/Master, die an einer Grund-, Ober-, Real- oder Gesamtschule beginnen nach E10 einzugruppieren. Nur eben meine Frau zunächst nicht.

Zu einer Gerichtsverhandlung ist es dann im übrigen erst gar nicht gekommen. Und die Eingruppierung nehmen auch Menschen vor. Und diese können sich auch irren in der Auslegung des Tarifvertrages.

Kann da nur jedem raten sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung "Öffentlicher Dienst" zu suchen.

Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter darüber, ob jemand nach nach der tariflichen Regelung richtig eingruppiert ist oder nicht.

--- End quote ---

Q.E.D.

WasDennNun:

--- Zitat von: zimbolino am 31.08.2020 19:52 ---Danke, danke, danke! Das ist die Antwort, die ich verstehe und die mir was bringt.
Einen schönen Abend.

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--- Zitat von: Winni am 31.08.2020 20:35 ---Ach was ........
Diese Antwort zeigt einen gewissen Charakter mit dem ich hier schon gerechnet habe.
...
Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter darüber, ob jemand nach nach der tariflichen Regelung richtig eingruppiert ist oder nicht.

--- End quote ---
Tja das was Spid mit "nicht falsch eingruppiert" sagt stimmt nun mal,
dass was er nicht sagt ist, dass man oftmals das falsche Entgelt bekommt und viele halt Entgelt=Eingruppierung gleichsetzen.

Letztendlich stellt der Richter nur die Eingruppierung fest und entscheidet darüber, ob man das richtige Entgelt erhalten hat, oder ob der AG/AN sich bzgl. der Eingruppierung geirrt hat und dir das falsche Entgelt auszahlte.

Richtig eingruppiert war man trotzdem immer.  8)

cyrix42:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.09.2020 11:36 ---Richtig eingruppiert war man trotzdem immer.  8)

--- End quote ---

Was aber eher eine akademische Übung ist, da -- bis zur gerichtlichen Klärung -- die Einschätzung des Arbeitgebers zur Eingruppierung die für den Arbeitnehmer entscheidende ist, denn die wirkt sich auf den Lohnzettel aus...

Spid:
Inwiefern wäre dies hinsichtlich der Eingruppierung „entscheidend“? Und inwiefern ist ein tatsächlich existierender, gerichtlich durchsetzbarer Anspruch „akademisch“?

Isie:
Selbstverständlich ist die Einschätzung des Arbeitgebers entscheidend für die Entgelthöhe, aber nur so lange, bis der Arbeitnehmer mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage obsiegt.

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