Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Falsch eingruppiert im TV-L
Winni:
Na ja.. das mit dem "nicht falsche Eingruppiert...." lassen wir mal im Raum stehen.
1.: Ein Beispiel: Meine frau hat als Quereinsteigerin im Schuldienst angefangen. Sie hat in Polen Lehramt bis zum Magister in Germanistik studiert. Alle Quereinsteiger in ihrem Kurs 8auch die mit ausländischem Abschluss) wurden in E10 eingruppiert. Meine Frau auf E9b. Die Sache ist zum Rechtsanwalt gegangen. Das Kultusministerium, das eigentlich für die Bewertung in Sachen Lehramt zuständig ist hat den Magister meiner Frau gleichwertig zur Lehrbefähigung Sek. II bewertet, natürlich nur für das Fach Deutsch. Sek. II seit einen Masterabschluss oder gleichwertiges voraus. Die Landesschulbehörde sah das anders und blieb bei E9b. Das Ganze ging dann zur Bewertung der KMK in Bonn. Die haben dann wie vom Kultusministerium erwartet den Abschluss als gleichwertig zum Master bescheinigt. Erst als das auf dem Tisch lag hat die Schulbehörde meine Frau auf E10 hochgruppiert, ABER auf Stufe2 statt die bisherige Stufe 3. Die Sache ist wieder beim Anwalt zur Prüfung.
2. Zitat aus §17, Abs. 4 TV-L. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2
Das ist meiner Meinung nach unmissverständlich.
Dann noch eine persönliche Bemerkung auch in Bezug Personen, die hier antworten:
Leider haben meine Frau und ich festgestellt, dass gerade im öffentlichen Behördendienst sehr viele unhöfliche Menschen arbeiten.
Spid:
Da der AG den AN nicht eingruppiert, sondern der AN aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert ist, zeigt Dein „Beispiel“ in erster Linie Deine völlig ungenügende Durchdringung der Thematik.
zimbolino:
--- Zitat von: KakPuh am 31.08.2020 19:09 ---Wenn wodurch auch immer Physiotherapeuten seit 2017 in der E9 sind, warst du auch seit 2017 darin.
Wenn sich seit 2015 deine Tätigkeiten aber nicht geändert haben, wärst du auch 2015 schon in der E9 gewesen.
Wenn man aber davon ausgeht, dass du tatsächlich (erst) seit 2017 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die zur E9 führen, wurdest du von E8 Stufe 3 in (hier muss jemand helfen, hab die Historie nicht parat) E9 Stufe 2 (?) höhergruppiert, hier hättest du also irgendwann 2019 Stufe 3 erreicht.
In 2019 hätte dann die auch Überführung in E9a z.B. von E9 Stufe 3 1. Jahr in E9a Stufe 4 1. Jahr stattgefunden.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Wenn du die genauen Daten nennst, kann dir Lars73 vielleicht helfen.
Dieses "sind durch die tariflichen Regelungen eingruppiert" oder "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert" ist halt die Standardantwort, die nur besagt, dass dein Arbeitgeber zwar eine Meinung zur Eingruppierung hat, aber eigentlich ist die nichts wert.
Es gibt auch keinen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung oder sowas.
Wenn du es genau wissen willst, hilft nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
--- End quote ---
Danke, danke, danke! Das ist die Antwort, die ich verstehe und die mir was bringt.
Einen schönen Abend.
Winni:
--- Zitat von: Spid am 31.08.2020 19:42 ---Da der AG den AN nicht eingruppiert, sondern der AN aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert ist, zeigt Dein „Beispiel“ in erster Linie Deine völlig ungenügende Durchdringung der Thematik.
--- End quote ---
Ach was ........
Diese Antwort zeigt einen gewissen Charakter mit dem ich hier schon gerechnet habe.
Na Hauptsache unser Anwalt hat das durchdrungen. BTW: Bei einer in dem ganzen Verfahren stattgefunden Schiedsgerichtssitzung hat auch der vorsitzende Richtes des Arbeitsgerichtes den Argumenten der Schulbehörde nicht folgen können und hat dies auch deutlich gemacht.
UND laut Tarifvertrag TV-L sind Quereinsteiger mit Magister/Master, die an einer Grund-, Ober-, Real- oder Gesamtschule beginnen nach E10 einzugruppieren. Nur eben meine Frau zunächst nicht.
Zu einer Gerichtsverhandlung ist es dann im übrigen erst gar nicht gekommen. Und die Eingruppierung nehmen auch Menschen vor. Und diese können sich auch irren in der Auslegung des Tarifvertrages.
Kann da nur jedem raten sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung "Öffentlicher Dienst" zu suchen.
Und in letzter Instanz entscheidet ein Richter darüber, ob jemand nach nach der tariflichen Regelung richtig eingruppiert ist oder nicht.
Winni:
--- Zitat von: zimbolino am 31.08.2020 19:52 ---
--- Zitat von: KakPuh am 31.08.2020 19:09 ---Wenn wodurch auch immer Physiotherapeuten seit 2017 in der E9 sind, warst du auch seit 2017 darin.
Wenn sich seit 2015 deine Tätigkeiten aber nicht geändert haben, wärst du auch 2015 schon in der E9 gewesen.
Wenn man aber davon ausgeht, dass du tatsächlich (erst) seit 2017 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die zur E9 führen, wurdest du von E8 Stufe 3 in (hier muss jemand helfen, hab die Historie nicht parat) E9 Stufe 2 (?) höhergruppiert, hier hättest du also irgendwann 2019 Stufe 3 erreicht.
In 2019 hätte dann die auch Überführung in E9a z.B. von E9 Stufe 3 1. Jahr in E9a Stufe 4 1. Jahr stattgefunden.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Wenn du die genauen Daten nennst, kann dir Lars73 vielleicht helfen.
Dieses "sind durch die tariflichen Regelungen eingruppiert" oder "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert" ist halt die Standardantwort, die nur besagt, dass dein Arbeitgeber zwar eine Meinung zur Eingruppierung hat, aber eigentlich ist die nichts wert.
Es gibt auch keinen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung oder sowas.
Wenn du es genau wissen willst, hilft nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
--- End quote ---
Danke, danke, danke! Das ist die Antwort, die ich verstehe und die mir was bringt.
Einen schönen Abend.
--- End quote ---
Kann da Zimbolino nur zustimmen. Such Dir (WICHTIG) eine Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Dich dort beraten (Rechtschutzversichert?).
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version