Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst
Organisator:
--- Zitat von: Muenchner82 am 09.09.2020 15:28 ---Sprungbeförderungen gibt es im Beamtenrecht nicht.
--- End quote ---
Nanu? Ich dachte, der Bundespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen?
Muenchner82:
Richtig, ich hätte meine Aussage mit "grundsätzlich" einschränken müssen. Aber wie oft kommt das denn in der Realität vor?
Feidl:
--- Zitat von: chriz86 am 08.09.2020 12:13 ---Da es keine Sprungbeförderung gibt, musst du es durchaus aushalten, zwar höherwertige Aufgaben zu machen, die Besoldung wird jedoch jedes Jahr um eine Stufe angehoben..... So kann es halt auch gehen. Ich war somit nicht länger als ein Jahr in einer A Besoldung Stufe.. Außer direkt nach Beendigung der Ausbildung..
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Das ist aber nicht der Regelfall. Auch wenn man einen höheren Dienstposten hat, heißt das nicht, dass man nach einem Jahr (oder der sonstigen Mindestwartezeit zur nächsten Beförderung) befördert wird.
NGS:
Hallo zusammen, danke, dass ihr eure Meinungen/Erfahrungen geteilt haben.
1) Kommunale Verwaltung: besser bei einer großen Stadt ( :)vielfältigere Aufgaben, :(mehr Konkurrenz) oder bei einer kleinen Stadt ( :(kleineres Tätigkeitsfeld, :) familiäre Stimmung) anzufangen
2) Kann man nach der Ausbildung (2QE oder 3QE), bzw nach den ersten 2/3 obligatorischen Jahrem im Eingangsamt die Behörde/Stadt wechseln? Ratsam?
3) Ist die Beförderung immer von einer Besoldungsgruppe auf die Nächste? Kommt man auf eine höhere Stufe nur nach gewissen Jahren/gewisser Erfahrung oder kann es schneller gehen?
4) Ist eine modulare Qualifizierung immer nur nach Absprache mit der Behörde/dem Vorgesetzten möglich oder kann man sich als Beamte auch privat anmelden (und die Kosten dafür tragen)?
Muenchner82:
zu 1. da ist Geschmacksache. mehr Möglichkeiten hat man in der Regel bei größeren Behörden.
zu 2. das kann man machen, BayBG 139 ist ggf. zu beachten.
zu 3. Wie oft noch. Es ist JEDES Amt zu durchlaufen! In den Stufen steigt man mit den Jahren automatisch auf. Art. 66 BayBesG ermöglicht die Gewährung einer sog. Leistungsstufe. hier mal die Frage an alle, hat das irgendjemand schon bei einer Dienststelle in Anwendung gesehen?
zu 4. Es geht nur mit Aufstiegsvermerk in der Beurteilung und die kommt vom Vorgesetzten!
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