Autor Thema: [Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst  (Read 11007 times)

gerzeb

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Es kommt halt immer darauf an, bei welcher Behörde du bist. Ein kurzes Beispiel wie es optimal laufen kann anhand von meiner Person:

09/2013 Ausbildung im mD
06/2015 Ausbildungsende
06/2016 Verbeamtung auf Lebenszeit (2 Jahre Dienstzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst wurden angerechnet)
06/2017 Beförderung nach A 7
06/2018 Beförderung nach A 8
09/2018 Beginn vom Aufstieg mD in den gD bei Fortzahlung der bisherigen Bezüge
(voraussichtlich) 08/2021 Ende des Aufstieges, Bezahlung nach A 9
08/2022 Beförderung nach A 10 (entsprechende Stellenbesetzungsvereinbarung wurde bereits unterschrieben)

Es kann also auch -je nach Behörde- alles sehr schnell gehen.

Muenchner82

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Es kommt halt immer darauf an, bei welcher Behörde du bist. Ein kurzes Beispiel wie es optimal laufen kann anhand von meiner Person:

09/2013 Ausbildung im mD
06/2015 Ausbildungsende
06/2016 Verbeamtung auf Lebenszeit (2 Jahre Dienstzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst wurden angerechnet)
06/2017 Beförderung nach A 7
06/2018 Beförderung nach A 8
09/2018 Beginn vom Aufstieg mD in den gD bei Fortzahlung der bisherigen Bezüge
(voraussichtlich) 08/2021 Ende des Aufstieges, Bezahlung nach A 9
08/2022 Beförderung nach A 10 (entsprechende Stellenbesetzungsvereinbarung wurde bereits unterschrieben)

Es kann also auch -je nach Behörde- alles sehr schnell gehen.

Diese Historie ist nur unter Missachtung des Art. 17 BayLlBG möglich (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17), davon darf also nicht ausgegangen werden (Grundsatz: Kene Gleichheit im Unrecht)


gerzeb

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Es kommt halt immer darauf an, bei welcher Behörde du bist. Ein kurzes Beispiel wie es optimal laufen kann anhand von meiner Person:

09/2013 Ausbildung im mD
06/2015 Ausbildungsende
06/2016 Verbeamtung auf Lebenszeit (2 Jahre Dienstzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst wurden angerechnet)
06/2017 Beförderung nach A 7
06/2018 Beförderung nach A 8
09/2018 Beginn vom Aufstieg mD in den gD bei Fortzahlung der bisherigen Bezüge
(voraussichtlich) 08/2021 Ende des Aufstieges, Bezahlung nach A 9
08/2022 Beförderung nach A 10 (entsprechende Stellenbesetzungsvereinbarung wurde bereits unterschrieben)

Es kann also auch -je nach Behörde- alles sehr schnell gehen.

Diese Historie ist nur unter Missachtung des Art. 17 BayLlBG möglich (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17), davon darf also nicht ausgegangen werden (Grundsatz: Kene Gleichheit im Unrecht)

Natürlich, die wichtigste Angabe vergessen... Bundesland NRW

Muenchner82

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Natürlich, die wichtigste Angabe vergessen... Bundesland NRW

Und das hilft dem TE, der nach der Situation in Bayern fragt jetzt genau wie weiter?