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Corona - Homeoffice
Spid:
Die Anforderungen an den Arbeitsplatz sind beim mobilen Arbeiten keine anderen als jene an einen Arbeitsplatz beim AG oder an einen Telearbeitsplatz. Wenn Telearbeit gesetzlich unzulässig ist, ist es mobiles Arbeiten auch. Lediglich die Verantwortlichkeiten verschieben sich leicht.
dregonfleischer:
--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 19:04 ---Ist der Anteil der Haushalte mit Festnetzanschlüssen nicht seit Jahren rückläufig?
--- End quote ---
internet habe ich aber kein telefon und ich habe auch keine drucker der wichtig wäre
WasDennNun:
--- Zitat von: dregonfleischer am 22.01.2021 12:48 ---
--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 19:04 ---Ist der Anteil der Haushalte mit Festnetzanschlüssen nicht seit Jahren rückläufig?
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internet habe ich aber kein telefon und ich habe auch keine drucker der wichtig wäre
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Tja, da kann man nur sagen:
Pech gehabt.
Was zahlst Du denn für dein Internet ohne Telefon?
Organisator:
--- Zitat von: Organisator am 22.01.2021 08:45 ---
Anonsten wurde vor langer Zeit das Handy erfunden. Und für 5 € im Monat gibts noch ne Flatrate dazu.
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Organisator:
--- Zitat von: Spid am 22.01.2021 12:11 ---Die Anforderungen an den Arbeitsplatz sind beim mobilen Arbeiten keine anderen als jene an einen Arbeitsplatz beim AG oder an einen Telearbeitsplatz. Wenn Telearbeit gesetzlich unzulässig ist, ist es mobiles Arbeiten auch. Lediglich die Verantwortlichkeiten verschieben sich leicht.
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Verstehe ich das richtig:?
Wenn ich in einer Einzimmerwohnung lebe und daher kein Platz für ein Telearbeitsplatz ist, wäre auch mobiles Arbeiten in dieser Wohnung unzulässig?
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