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Corona - Homeoffice

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Spid:
Nein, das würde es nicht. Ein Arbeitsplatz ist entweder geeignet oder ungeeignet. Ob man ihn im Rahmen von Telearbeit oder mobilem Arbeiten oder als Arbeitsplatz beim AG nutzt, ist völlig unbeachtlich.

Dienstbeflissen:
Also für viele Arbeiten insb. dort wo es auf Denkleistung ankommt ist ein Klosett sogar besonders geeignet.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 22.01.2021 14:28 ---Nein, das würde es nicht. Ein Arbeitsplatz ist entweder geeignet oder ungeeignet. Ob man ihn im Rahmen von Telearbeit oder mobilem Arbeiten oder als Arbeitsplatz beim AG nutzt, ist völlig unbeachtlich.

--- End quote ---

Dann wäre demzufolge mobiles Arbeiten im Zug auch nicht möglich, da der Arbeitsplatz im Abteil nicht für Telearbeit geeignet ist?

Die Logik wäre dann, dass wo Telearbeit nicht möglich ist, Mobiles Arbeiten auch nicht möglich ist.

Spid:
Du hebst immer auf die Möglichkeit von Telearbeit ab. Das ist nicht der Ausgangspunkt. Ausgangspunkt sind die Anforderungen an alle Arbeitsplätze. Ein Arbeitsplatz ist geeignet oder nicht geeignet. Dafür macht man Gefährdungsbeurteilungen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann man problemlos zum Schluß kommen, daß die zweistündige, selten stattfindende Arbeit im Zug zu keiner Gesundheitsgefährdung führt - oder nur zu einer Gesundheitsgefährdung führt, wenn man im Anschluß daran keine Pause hinreichender Länge bei natürlichem Licht ohne BAP-Belastung bei ausreichender Bewegung macht.

Organisator:
Die Gefährdungsbeurteilungen finden doch beim mobilen Arbeiten durch die Beschäftigten statt? Dann könnte der Beschäftigte dabei auch dazu kommen, dass jeder x-beliebige Arbeitsplatz geeignet ist?

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