Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona - Homeoffice
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Spid am 25.01.2021 16:29 ---Natürlich ist das problemlos möglich. Welches Hindernis bestünde denn?
Arbeitsplätze, die für mobiles Arbeiten infrage kommen, bieten üblicherweise Gefährdungen, die einer Beurteilung eines entsprechend geschulten Laien zugänglich sind.
--- End quote ---
Ich hatte ja schon gesagt, dass die Schwierigkeit sich im Wesentlichen daraus ergibt, dass der Ort der Arbeit unbekannt oder nicht zugänglich ist.
Sofern die von mobiler Arbeit betroffenen AN selber entsprechend befähigt werden und sich die Gefährdungsbeurteilung selber schreiben ist das sicher praktikabel, ob dies ausreicht wird sich erst zeigen, wenn es irgendwann irgendwo mal ernst wird.
Wenn die MA selber in de Lage sind eine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen, können sie es eigentlich auch lassen, weil es für sie ja keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn (mehr) bedeutet.
Ein gangbarer Weg wäre z.B. tatsächlich einfach die Verpflichtung zu einer standardisierten Schulung für MA die mobile Arbeiten wollen.
Spid:
Inwiefern wäre der Ort der Arbeitsleistung unbekannt oder unzugänglich? Mindestens ein AN des AG befindet sich doch vor Ort, sonst bedürfte es keiner Beurteilung.
Es geht ja weniger um das Verfassen als um das Vornehmen der Gefährdungsbeurteilung: die bewußte Auseinandersetzung mit Gesundheitsgefahren. Es ist nicht unüblich, daß ein AG sich seines Personals bedient, um Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen. Angesichts der Rechtsnatur der meisten AG überrascht das auch nicht.
Dienstbeflissen:
Wenn die Gefährdungsbeurteilung wie Land auf Land ab usus, durch eine zentrale Stelle des AG, vorgenommen oder zumindest kontrolliert wird, wird es schwer.
Schon klar, dass natürlich Personal des AG die Gefährdungsbeurteilung gewöhnlich durchführt, wenn er sich nicht externes Personal dafür einkauft. Ungewöhnlich ist aber schon, dass dies bei Euch quasi fast jeder für sich selber macht und dahingehend geschult werden. Ich finde dies ja gut, auch in Bezug auf Eigenverantwortung usw.. Ich bezweifle nur, dass die daraus entstehende Gefährdungsbeurteilungen eine hinreichende Qualität haben. Zumindest kann man da als AG bzw. für den Arbeitschutz Verantwortlicher nicht sicher sein.
Gute wäre eine eindeutige Regelung, die dies so zuließe. Am besten würde da dann der Wortlaut für sich sprechen.
Spid:
An den Arbeitsstätten macht das auch bei uns ein spezialisierter Dienstleister - was ich bislang nicht hinterfragt habe. Bei simplen Büroarbeitsplätzen ist das nämlich eher die Ebene dressierter Affe. Winkel, Beleuchtungsstärke und Entfernungen messen und bei einer Abweichung aus einem Katalog eine Ausgleichsmaßnahme treffen. Den AN in die Lage zu versetzen, steht genau in Einklang mit dem bereits genannten Gutachten des WD des Bundestages.
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Spid am 25.01.2021 18:13 ---An den Arbeitsstätten macht das auch bei uns ein spezialisierter Dienstleister - was ich bislang nicht hinterfragt habe. Bei simplen Büroarbeitsplätzen ist das nämlich eher die Ebene dressierter Affe. Winkel, Beleuchtungsstärke und Entfernungen messen und bei einer Abweichung aus einem Katalog eine Ausgleichsmaßnahme treffen. Den AN in die Lage zu versetzen, steht genau in Einklang mit dem bereits genannten Gutachten des WD des Bundestages.
--- End quote ---
Ja, schlimm genug, dass dafür ein Gutachten des WD benötigt wird. Die Regelungen sollten den Anspruch haben auch ohne Gutachten oder sonstige Krücken auf die moderne Arbeitswelt, von jedermann anwendbar zu sein. Erst recht, weil es so eine, wie von Die selbst behauptet, triviale Angelegenheit ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version