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Corona - Homeoffice
Spid:
Ob ein Dienstherr das dürfte, hinge davon ab, ob es eine Ermächtigung zu diesem Grundrechtseingriff im jeweiligen Beamtenrecht gibt. Ein AG darf es nicht. Auch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dieses Inhalts wäre unwirksam.
Solitair:
--- Zitat von: Spid am 06.03.2021 15:26 ---Ob ein Dienstherr das dürfte, hinge davon ab, ob es eine Ermächtigung zu diesem Grundrechtseingriff im jeweiligen Beamtenrecht gibt. Ein AG darf es nicht. Auch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dieses Inhalts wäre unwirksam.
--- End quote ---
Im für uns maßgebenden Beamtenrecht für Hessen wüsste ich nicht, dass es eine Ermächtigung gibt. Das ganze wurde per Mail der Amtsleitung verkündet.
MH:
Wir sind ein Team mit ca. 30 MA und bei uns darf jeder seit 05/2020 im Homeoffice arbeiten, ohne Probleme. Hin und wieder verirren sich dann mal MAs ins Büro (wie ich.. :)) um alle wichtigen Dokumente drucken zu können. Hin und wieder "verabredet" man sich mit einer Kollegin, um sich einfach mal wieder zu sehen... Aber das wars dann auch. Dienstbesprächungen und Mitarbeitetgespräche finden alle per Skype statt. Ich lese immer wieder, dass manche hier ein richtiges Problem haben...., kann ich aus meiner Sicht "zum Glück" nicht bestätigen.
Ich hoffe nur, dass endlich mal wieder ein normales Arbeiten stattfinden kann, ohne all diese lästigen Regeln....
Dakmer:
Das Problem des HomeOffice ist bei uns die Technik. Es ist nämlich nicht für Jeden was da. Insofern habe ich zwar ein Home, aber kein Office. Ich kann mit Papier und Stift arbeiten, muss aber ins Amt, um mir neue Akten zu holen, Schreiben zu drucken und zu kopieren, E-Mails auszudrucken. Ein Jahr Corona und bei Vielen in "meiner" Behörde ist es noch wie Übergangslösung. Diensthandys sind übrigens auch fast nicht vorhanden. Wir wurschteln uns durch. ;)
Britta2:
Technik wird bei uns nur für Bereitsleiter gestellt, nicht für "Büromitarbeiter". Nach neuer Info gilt bei uns bis weit in den Sommer nun ganz offiziell Homeoffice weiter. Betreten der Gebäude nur per vorangegangener Anmeldung und erhaltener Erlaubnis möglich.
Darum meine prompte Frage - zur Einkommenssteuer. Wenn man nur bis 3 Monate Dauer Homeoffice steuerlich anrechnen darf - wie kann man die Wochen/Monate später eigentlich beim Finanzamt verrechnen? Zuschläge für die private Technik etc gibts ja vom Arbeitgeber nicht. Die Arbet wird also erledigt aber man ist der Depp weil "du darfst ja daheim bleiben".
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