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Eingruppierung Vergabestelle

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Spid:

--- Zitat von: bactho am 05.09.2020 19:03 ---
--- Zitat von: Spid am 04.09.2020 09:31 ---Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.
--- End quote ---

Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.
--- End quote ---

Deine Kenntnisse diesbezüglich scheinen ähnlich ausgeprägt wie Deine Fähigkeiten, die Zitierfunktion korrekt zu bedienen - oder wie wäre Deine Vorbringung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BAG zu Leitungstätigkeiten, bei denen auch ungeachtet eigener Sachbearbeitertätigkeiten von einem einzigen großen Arbeitsvorgang auszugehen ist, zu rechtfertigen? Das ist Grundwissen, das man schon haben sollte, wenn man sich überhaupt zur Bildung von Arbeitsvorgängen äußern möchte, ohne sich zum Vollhorst zu machen.


--- Zitat von: bactho am 05.09.2020 19:03 ---
--- Zitat ---Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.
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Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

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Inwiefern stünde das im Widerspruch zueinander. Wenn die zu bildenden AV sich so zusammensetzen, daß das Merkmal überhaupt zu prüfen wäre, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch AV mit Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten zu mindestens der Hälfte der Arbeitszeit gegeben.

bactho:

--- Zitat von: Spid am 05.09.2020 19:48 ---
--- Zitat von: bactho am 05.09.2020 19:03 ---
--- Zitat von: Spid am 04.09.2020 09:31 ---Da entgegen der Sachverhaltsschilderung eine Leitungsfunktion in Ermangelung Anzuleitender nicht gegeben ist, kann nicht von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden.
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Warum nicht? Die Bildung der AV ist nicht von evtl. unterstellten MA abhängig.
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Deine Kenntnisse diesbezüglich scheinen ähnlich ausgeprägt wie Deine Fähigkeiten, die Zitierfunktion korrekt zu bedienen - oder wie wäre Deine Vorbringung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des BAG zu Leitungstätigkeiten, bei denen auch ungeachtet eigener Sachbearbeitertätigkeiten von einem einzigen großen Arbeitsvorgang auszugehen ist, zu rechtfertigen? Das ist Grundwissen, das man schon haben sollte, wenn man sich überhaupt zur Bildung von Arbeitsvorgängen äußern möchte, ohne sich zum Vollhorst zu machen.


--- Zitat von: bactho am 05.09.2020 19:03 ---
--- Zitat ---Die Angaben sind auch ansonsten unzureichend für eine präzise Einschätzung.
--- End quote ---

Und warum ist dann von einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit auszugehen?

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Inwiefern stünde das im Widerspruch zueinander. Wenn die zu bildenden AV sich so zusammensetzen, daß das Merkmal überhaupt zu prüfen wäre, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch AV mit Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten zu mindestens der Hälfte der Arbeitszeit gegeben.

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Da ich noch andere Lebensinhalte habe und nicht den ganzen Tag dieses Forum mit irgendwelchen Eitelkeiten und Weisheiten volltexten muss, kenne ich mich mit der technischen Handhabung nicht so gut aus wie Du...
Und warum überhaupt so dünnhäutig?
Lies Dir einfach mal die folgenden BAG-Urteile durch:
4AZR935/95
4AZR413/94 bzw. 4AZR685/94
4AZR32/81
4AZR139/88
4AZR762/79
4AZR322/84
4AZR666/96
4AZR497/77
dann wirst Du vielleicht verstehen was ich meinte. Die Bildung von nur einem AV kann sich auch aus der auf dem Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeit ergeben, Stichwort: Funktionscharakter!!!
Ohne hier die im einzelnen auszuübenden Tätigkeiten zu kennen, kann man auch keine Aussage zur Bildung der AV machen. Hier ist es also durchaus möglich, dass nur ein AV zu bilden ist.


Weiterhin finde ich es zumindest abenteuerlich, hier Aussagen zu evtl. erfüllten Tätigkeitsmerkmalen zu machen.

Spid:
Ich bin nicht dünnhäutig und ich brauche nicht zu lesen, was mir bereits bekannt ist. Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei, eine Unterstellung aber die Voraussetzung für eine Leitungsfunktion ist und eben eine solche entscheidenden Einfluß auf die Bildung von Arbeitsvorgängen hat.

Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

bactho:
Es handelt sich hier um eine Stabsstelle mit nur einem Mitarbeiter - da ist es absolut logisch, dass der hier Beschäftigte keine Leitungsfunktion im organisatorischen Sinne übernehmen kann. Der Fragesteller meinte sicherlich, dass er diese Stabsstelle "fachlich leitet" im Sinne einer Alleinzuständigkeit.


--- Zitat von: Spid am 06.09.2020 19:06 ---Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei

--- End quote ---
Bist Du also der Meinung, dass die Bildung von nur einem AV nur bei einer entsprechenden Unterstellung von MA möglich ist?


--- Zitat von: Spid am 06.09.2020 19:06 ---Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

--- End quote ---

Sag ich ja - dünnhäutig....



Übrigens...jetzt zufrieden mit meinen Zitierfähigkeiten???

Spid:

--- Zitat von: bactho am 07.09.2020 10:09 ---Es handelt sich hier um eine Stabsstelle mit nur einem Mitarbeiter - da ist es absolut logisch, dass der hier Beschäftigte keine Leitungsfunktion im organisatorischen Sinne übernehmen kann. Der Fragesteller meinte sicherlich, dass er diese Stabsstelle "fachlich leitet" im Sinne einer Alleinzuständigkeit.
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Was er meinte, ist unbeachtlich. Eine Leitungsfunktion habe ich ja aufgrund der Schilderung der tatsächlichen Umstände verneint.


--- Zitat von: bactho am 07.09.2020 10:09 ---
--- Zitat von: Spid am 06.09.2020 19:06 ---Nichts davon ist geeignet, Deine Aussage zu stützen, daß die Bildung von Arbeitsvorgängen nicht von evtl. unterstellten Mitarbeitern abhängig sei

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Bist Du also der Meinung, dass die Bildung von nur einem AV nur bei einer entsprechenden Unterstellung von MA möglich ist?
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Nein. Das wäre aber auch kein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen.


--- Zitat von: bactho am 07.09.2020 10:09 ---
--- Zitat von: Spid am 06.09.2020 19:06 ---Was Du findest, ist angesichts der bisherigen Güte Deiner Ausführungen unbeachtlich.

--- End quote ---

Sag ich ja - dünnhäutig....
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Nein, eine Feststellung mit wertendem Charakter.


--- Zitat von: bactho am 07.09.2020 10:09 ---Übrigens...jetzt zufrieden mit meinen Zitierfähigkeiten???

--- End quote ---

Durchaus.

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