Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Vergabestelle
Summa summarum:
Hallo,
genau wie Schokobon es schreibt, ich bekommen keine Vorgaben und bin verantwortlich, dass die Vergaben laufen. Ich lerne nach jetzigem Stand niemanden an bzw. haben unterstellte Mitarbeiter. Für meine Tätigkeit sind gründliche und umfassende Fachkenntnisse nötig. Ich arbeite auch selbstständig. Weiterhin ist die Arbeit besonders wertvoll nach meiner Auffassung, da gerade bei Maßnahmen mit Fördermittel diese durch Vergabefehler gekürzt werden.
Die einzelenen Arbeitsvorgänge sind Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Submission, Auswertung und die Vergabe nach VOB, VOL, Planungsleistungen, UVgO und VgV. Die genannten Arbeitsvorgänge sind aber wieder in kleiner Vorgänge unterteilt.
Meteor:
--- Zitat von: Summa summarum am 04.09.2020 09:15 ---Ein Hallo in die Runde,
ich bin auf kommunaler Ebene im öD eingestellt. Mein Tätigkeitsbereich sind Vergaben im VOB, VOL, UVgO oder VgV-Bereich. Meine Stelle ist eine Stabsstelle und nur der Geschäftsleitung unterstellt. Ich bin auch der einzige Mitarbeiter der Vergabestelle, habe diese Stelle aufgebaut, strukturiert und leite sie.
Ich bereite Vergaben vor, erstelle Leistungsverzeichnisse (LVs), definiere Vertragshinhalte, erstelle Zeitschienen (Terminketten), prüfe LVs von IBs, prüfe nach Plausibilität, erstelle Bekanntmachung, prüfe die vergaberechtlichen Einhaltungen von Fördermittelbescheiden leite Submissionen, prüfe und werte Angebote, betrachte die Wirtschaftlichkeit, Entscheide über Ausschluss von Bieter, erstelle Beschlussvorlagen, ich habe fundiertes Fachwissen, besuche weiterhin Seminare & Schulungen, erstelle Statistiken, erstelle Vergabevorschläge, bin Admin der Vergabesoftware und vieles mehr.
Leider finde ich bisher noch keine ähnliche Stelle. Nun geht es um die Eingruppierung meiner Tätigkeiten. Dabei bitte ich um Mithilfe.
Viele Grüße und einen baldigen Start ins WE... :)...
--- End quote ---
Auf jeden Fall ein interessanter Aufgabenmix. Ich bin zufällig auch schon seit einigen Jahren im Vergabewesen unterwegs. Höchstwahrscheinlich wird das Arbeitsaufkommen überschaubar bleiben, wenn eine Person das gesamte Portfolio allein abdecken muss und kann.
Für die reine Sachbearbeitung in der Vergabestelle, sprich vorgekaute Unterlagen Veröffentlichen, Submission durchführen, formelle Prüfung und Abschluss bewegen sich in der Regel zwischen 9a und 9c (TVöD) bzw. 9a und 9b (TV-L). Das Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Verträgen sowie die rechnerische/fachliche Prüfung der Angebote und Verhandlungsführung für alle Sparten der Vergabe, erfordert ein hohes Maß an brachenübergreifendem Fachwissen, besonders in der Bau- und IT-Branche. In meinem Einzugsgebiet (Norddeutschland) befinden sich solche Stellen meistens auf E10-, in seltenen Fällen auf E11-Niveau.
Kaiser80:
--- Zitat von: Summa summarum am 07.09.2020 12:15 ---Die einzelenen Arbeitsvorgänge sind Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Submission, Auswertung und die Vergabe nach VOB, VOL, Planungsleistungen, UVgO und VgV. Die genannten Arbeitsvorgänge sind aber wieder in kleiner Vorgänge unterteilt.
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Also ich tu mir schwer einzuschätzen ob es sich hier um einen einzigen AV, nennen wir ihn mal "Vergabe", handelt aber ich tendiere zu nein. Wenn doch, wäre ich bei meiner Einschätzung bei 9c.
Wäre es nicht ein AV müssten man die Zeitanteile kennen. Ein Großteil der einzelnen AV dürfte gründliche, umfassende Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen erfordern. Da in einigen AV unmittelbare große (finanzelle) Auswirkung auf den AG zur besonders verantwortungsvolle Tätigkeit führen dürfte bei >50% auch die 9c zutreffend sein.
Noch ne off-topic Frage: Liegt beim BAG nicht derzeit ne Klage vor zur Bildung von AV? Ein mir bekannter Arbeitsrechtler meinte die Klage würde im September entschieden und könnte recht umfangreiche Auswirkung zur Bildung von AV haben. Jemandem was genaueres bekannt.
Spid:
Ich gehe ja auch von mehreren AV aus, und zwar mindestens parallel in unterschiedlicher Wertigkeit, je nach Ausgestaltung auch zeitlich nacheinander.
Wollte nicht die TdL die BAG-Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang vom BVerfG überprüfen lassen?
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 08.09.2020 07:53 ---
Wollte nicht die TdL die BAG-Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang vom BVerfG überprüfen lassen?
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Kann auch sein. ich sowohl beim BAG als auch beim BVerfG auch nix gefunden... Frag den Kollegen noch mal.
@TE: sorry fürs off-topic
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