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Wann gilt Mail als zugestellt? Unterschied zu Brief? Wann läuft Frist ab?

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maramara:
Hallo,

wenn eine E-Mail am 6.8. versandt wurde, wann gilt diese eigentlich als zugestellt?

Bei einem Brief sind es ja wohl drei Tage.

Aber wie sieht es eben mit einer E-Mail aus?

Besonders dann, wenn man nach einer E-Mail zwei Monate Zeit hat, Ansprüche geltend zu machen. Wann läuft da die Frist ab?

Welche Gesetzesgrundlage greift da bitte?

Eine E-Mail kann man ja auch sehr viel später lesen, wenn diese z. B. im Spam-Ordner gelandet ist.

Danke.

LG

Max:

--- Zitat von: maramara am 07.09.2020 22:56 ---wenn eine E-Mail am 6.8. versandt wurde, wann gilt diese eigentlich als zugestellt?

--- End quote ---
Nie,  wenn der Empfänger sie ignoriert.

heretic:
Nun, ignorieren kann man einen Brief auch - der Zugang in den betreffenden Machtbereich ist ausschlaggebend. Wenn die Mail in den Posteingang des Empfängers gelandet ist, dann ist sie zugestellt - wird sich vom Absender aber nur schwer nachweisen lassen  ::)

Kaiser80:
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.  §130 BGB


--- Zitat von: Max am 07.09.2020 23:37 ---Nie,  wenn der Empfänger sie ignoriert.

--- End quote ---

Steht da was von "ignorieren verhindert Zugang"?

maramara:
Kurz zur Aufklärung:

eine Schwerbehinderte hat sich bei einer Behörde beworben, wurde aber nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, obwohl sie nicht offensichtlich ungeeignet ist, also zu einem Bewerbungsgespräch hätte eingeladen werden müssen, sie erhielt am 06.08. eine Absage per E-Mail. Die Schwerbehinderung wurde rechtskonform in den Unterlagen angegeben.

Jetzt überlegt die Schwerbehinderte, ob sie entsprechende Entschädigungen geltend macht.

Der Absender könnte ja max. dann belegen, dass die E-Mail in den Machtbereich der Empfängerin gelangt ist, wenn diese eine Lesebestätigung geschickt hat, oder!? Und wenn nicht, wann gilt eine E-Mail für den Absender als zugestellt? Ist eine E-Mail überhaupt ein rechtssicherer Weg für den Absender?

Bis wann hat sie also Zeit, Ansprüche anzumelden? Bis 05.10. oder 06.10. oder 07.10. oder auch bis zum Sankt Nimmerleinstag, wenn die E-Mail eben im Spamordner war und diese z. B. erst am 06.09. gesehen wurde? Dann bis zum 05.11. oder 06.11. oder 07.11.?

Wer hat hier die Beweispflicht? Der Absender, der belegen muss, dass die Mail direkt am 06.09.2020 zugestellt wurde und so sicherlich auch gleich gelesen wurde oder die Empfängerin, die die Mail erst Tage später gelesen hat und danach die Frist bemisst?

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