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Arbeitnehmerverhältnis oder Verbeamten lassen?
Dave8466:
Ich möchte mich für euer Feedback bedanken.
Werde wohl im Angestelltenverhältnis aufgrund von Vorerkrankungen verbleiben.
Die voraussichtlichen Beiträge der PKV haben mir die Entscheidung recht einfach gemacht.
Vielen Dank für die rege Diskussion.
Pseudonym:
--- Zitat von: Dave8466 am 19.09.2020 09:30 ---Die voraussichtlichen Beiträge der PKV
--- End quote ---
Darf man nach der Höhe fragen oder hast Du Dich nur auf die hier genannten Beträge gestützt?
Tagelöhner:
Glückwunsch zur sicher nicht ganz einfachen Entscheidung.
Damit hast Du Deine Seele offiziell nicht an den Teufel, äh Verzeihung, Dienstherr verkauft. 8)
Pseudonym:
--- Zitat von: Tagelöhner am 19.09.2020 17:34 ---Damit hast Du Deine Seele offiziell nicht an den Teufel, äh Verzeihung, Dienstherr verkauft. 8)
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An sich ist das ein wirklich diskussionswürdiger Punkt. Meine Erfahrung: ich kenne keinen Beamten, dem es seelisch schlechter geht bzw. als TB besser erginge. Es mag diese Fälle ja geben. Sicher auch abhängig davon, welche Dienststelle und welche Laufbahn. In der Verwaltung und dem Vollzugsdienst sicher mehr als bei wissenschaftlich / technischen Laufbahnen. Vielmals ist das Beamtenverhältnis eine Art Prämie für den TB, dessen Komfortzone sich nicht negativ verändert.
Knucki:
Ich finde wegen den PKV Kosten eine Verbeamtung abzulehnen, schon etwas kurz gedacht. Ich werde jetzt auch verbeamtet und habe mich absichtlich für die freiwillige gesetzliche KV entscheiden, obwohl ich mit Höchstsatz knapp 800 EUR zahlen muss. Da ich aber Vorerkrankungen habe, wäre die PKV auch knapp 400 Euro geworden, zusätzlich müsste ich meine beiden Kinder ( eins davon ebenfalls mit Vorerkrankungen) privat versichern oder gesondert freiwillig gesetzlich versichern. Das hätte mehr oder weniger die gleichen Kosten verursacht. So können meine Kinder in der Familienversicherung bleiben.
Ich werde nach Abzug der Kosten für die GKV ungefähr das gleiche netto haben wie als Angestellte, bin aber für die Zukunft ganz anders abgesichert. Auch wenn der Beihilfeanspruch dann aufgrund der Leistungserbringung durch die GKV gegen null tendiert. Aktuell gibt es auch in NRW Bestrebungen, dass der Dienstherr als Beihilfe die Hälfte der GKV-Kosten bei Beamten übernimmt. Dann wäre das Modell für mich noch günstiger.
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