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Hilfe bei der Entscheidungsfindung PKV / GKV
Organisator:
--- Zitat von: Elur am 15.09.2020 20:02 ---Ich habe vor kurzem bei einem neuen Arzt als privat-+beihilfe-Versicherte eine größere Untersuchung machen lassen. Vor der Untersuchung hielt mir die Arzthelferin einen Zettel hin, auf dem ich unter anderem unterschreiben sollte, dass ich die Rechnung bezahle, auch wenn ich sie von weiterer Seite nicht erstattet bekomme. Diesen Passus habe ich explizit durchgestrichen und die Arzthelferin auch darauf hingewiesen, dass ich damit nicht einverstanden bin, dass ich Beamtin bin und keine Sonderbehandlung wünsche. Die Rechnung für diese Untersuchung kam nach kurzer Zeit. Es wurde der 3,2fache Satz abgerechnet. Ich rief bei der Abrechnungsstelle an. Sie sagte mir, der Arzt rechne immer mit dem 3,2 fachen Satz ab. Da fühle ich mich absolut ausgenommen. Ich muss zahlen, ob ich diesen 3,2 fachen Satz irgendwo erstattet bekomme oder nicht. Und so geht es mir immer wieder bei sehr vielen Ärzten. Ich betone immer wieder, dass ich keine spezielle Behandlung wünsche, ich warte teilweise auch 5 Monate auf Facharzttermine, aber erhalte immer wieder sehr hohe Rechnungen. Privatpatienten sind die Melkkühe der Ärzte.
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Wer es mit sich machen lässt. Üblicherweise unterschreibt man ein Formular, in dem die Abrechnung dargelegt wird. Diese richtet sich in der Regel nach der GOÄ / GOZ. Wenn man darüber hinausgehende Leistungen möchte, sind diese selbst zu bezahlen.
Der 2,3-fache und 3,5-fache Satz wird auch erstattet, jedoch mit einer entsprechenden Begründung (siehe Beitrag von w_g_d). Eine solche Begründung kann vom Arzt nachgefordert werden, wenn sie der KV / Beihilfe nicht ausreicht.
Daher bietet es sich an, wie bereits ausgeführt, die Rechnung erst nach Erstattung durch Beihilfe / KV zu bezahlen. Im Übrigen finde ich die Übersendung der Rechnung viel transparenter als bei der GKV, da man dadurch die berechneten und tatsächlich erbrachten Leistungen gut vergleichen kann.
So kommt es bei mir ab und zu vor, dass ich die Rechnungen von einem Arzt zur Korrektur zurückgehen lasse (z.B. wg. zu lang berechneten Beratungsgesprächen).
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2020 08:06 ---So kommt es bei mir ab und zu vor, dass ich die Rechnungen von einem Arzt zur Korrektur zurückgehen lasse (z.B. wg. zu lang berechneten Beratungsgesprächen).
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oder nicht stattgefundener Termine ::)
ok, ist erst einmal passiert.....die Hektik war aber sehr lustig.
Danach bin ich auch nie wieder bei dem Arzt gewesen, Betrüger unterstütze ich nicht.
Dr Bruce Banner:
Vielen Dank für diese mega interessanten Erfahrungsberichte, sowas hilft mir ungemein. Auch ich habe mich weiter schlau gemacht und kann auch eine gewisse Tendenz erkennen, dass es sich bei Problemen bzgl. der Erstattung oft dann doch um falsche oder sogar mutmaßlich betrügerische Rechnungslegung der Ärzte handelt, denn bei den PKV ist ja eigentlich alles vertraglich vereinbart...
Gerne mehr solcher Erfahrungsberichte...die Sache mit dem Arzt, der dann nach Griechenland abgehauen ist, ist natürlich heftig :-) Ich lobe mir da meine Rechtsschutzversicherung.
Organisator:
--- Zitat von: Dr Bruce Banner am 16.09.2020 11:24 ---Vielen Dank für diese mega interessanten Erfahrungsberichte, sowas hilft mir ungemein. Auch ich habe mich weiter schlau gemacht und kann auch eine gewisse Tendenz erkennen, dass es sich bei Problemen bzgl. der Erstattung oft dann doch um falsche oder sogar mutmaßlich betrügerische Rechnungslegung der Ärzte handelt, denn bei den PKV ist ja eigentlich alles vertraglich vereinbart...
Gerne mehr solcher Erfahrungsberichte...die Sache mit dem Arzt, der dann nach Griechenland abgehauen ist, ist natürlich heftig :-) Ich lobe mir da meine Rechtsschutzversicherung.
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Ja. Im Regelfall ist alles völlig unproblematisch. In ganz seltenen Ausnahmefällen konnte meine KV nicht den Begründungen des Arztes für einen höheren Faktor (3,5) folgen, da hat der Arzt Pech gehabt.
Und wenn sich ein Arzt ernsthaft mit mir streiten möchte, ists halt nicht mein Arzt (mehr).
Ansonsten kann ich 2strong bestätigen, wenn auch nicht über diese KV.
--- Zitat von: 2strong am 15.09.2020 01:15 ---Ich rate Dir unbedingt zur PKV. Sie ist preiswerter als die GKV, der umgehende Facharzttermin ist ein Segen (Orthopäde und MRT-Termin noch am Tag der Sportverletzung) und wenn Du sie nicht in Anspruch nimmst, gibt's noch ne Beitragsrückerstattung. Über die DeBeKa kann ich in diesem Zusammenhang nur positiv berichten. Auch die Abwicklung läuft mittlerweile komplett digital (Handyfoto) und die Erstattung erfolgt binnen weniger Tage.
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Schokobon:
--- Zitat von: Organisator am 15.09.2020 09:25 ---
--- Zitat von: Schokobon am 15.09.2020 08:42 ---Beamtin - Mitte 50 - ...
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Na das lässt sich ja ganz einfach heilen, wenn man nicht in Vorleistung geht PKV ist ja sehr schnell bei der Abrechnung. LVM z.B. innerhalb von 1 Tag bei unkomplizierten Fällen.
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Gleiche Kollegin war letzte Woche wegen einer Fußverletzung beim Arzt.
Sie erhielt dort eine orthopädische Schiene (direkt beim Arzt - nicht Apotheke) sowie Krücken.
Die Rechnung darüber beglich sie alsbald und reichte sie zur Erstattung bei der PKV ein. Nach ewigem Hin- und Her (als Versicherter musst du die Unterlagen bei der PKV einreichen und somit wiederholt beim Arzt aufkreuzen bzw. Schriftverkehr führen) dürfte Ende dieser Woche die Erstattung kommen. Dann noch den ganzen Kram zur Beihilfe für den Rest.
Zum Glück hatte sie die Woche Urlaub und konnte das dann gut erledigen.
Viele Beamte beneiden die GKV'ler um den Umstand, dass die einfach die Karte hinschmeissen und mit dem Rest nichts mehr zu tun haben.
Wie gesagt - bin TB - teile nur mir zugetragene persönliche Erfahrungsberichte mit.
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