Hallo zusammen,
Ich benötige bitte eure Hilfe. Ich bin Beamter in der 2. QE, ehemals mD. Mein Dienstherr ist eine Landesbehörde des Freistaates Bayern.
Nun habe ich das Glück mit 40 Jahren noch einmal ein Studium als Inspektorenanwärter für den gehobenen Dienst bei der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu absolvieren.
Muss ich hierfür einen Antrag auf Entlassung bei meinem Dienstherrn stellen oder welche Möglichkeiten gibt es noch.
Ich würde meinen Beamtenstatus auf Lebenszeit ungern verlieren, da ich nicht weiß, ob ich das Studium erfolgreich abschließe. Hatte ich ggf. ein Rückkehrrecht zu meinen Dienstherrn in Bayern, falls ich das Studium nicht packe?
Hier der §22 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz
Satz1 Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.
Satz2 Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbveamter.
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG Muesli2