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Ein Fragenkatalog für alle? Warum wurde ich bloß eingeladen? Absage garantiert?

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Spid:
Dann weißt Du auch nicht, ob Du ein aufgezwungener Bewerber warst. Wenn man Dich ohnehin eingeladen hätte, war die Angabe der Behinderung ohnehin überflüssig. Wenn mir ein Bewerber aufgezwungen wurde, ist er halt da und ich habe Zeit, im Forum zu schreiben, denn was er im Vorstellungsgespräch veranstaltet, ist völlig egal, denn einstellen werde ich ihn nicht. Hätte ich seine Einstellung in Betracht gezogen, hätte ich ihn ja ohnehin eingeladen, auch wenn er seine Behinderung nicht angegeben hätte.

ars:

--- Zitat von: Spid am 16.09.2020 12:59 ---Dann weißt Du auch nicht, ob Du ein aufgezwungener Bewerber warst. Wenn man Dich ohnehin eingeladen hätte, war die Angabe der Behinderung ohnehin überflüssig. Wenn mir ein Bewerber aufgezwungen wurde, ist er halt da und ich habe Zeit, im Forum zu schreiben, denn was er im Vorstellungsgespräch veranstaltet, ist völlig egal, denn einstellen werde ich ihn nicht. Hätte ich seine Einstellung in Betracht gezogen, hätte ich ihn ja ohnehin eingeladen, auch wenn er seine Behinderung nicht angegeben hätte.

--- End quote ---

Man kanns auch so drehen, wies einem passt!

Sie also noch nie einen "aufgezwungenen" Bewerber eingestellt? Weil Sie von vornherein keine Lust auf diesen Bewerber hatten und anstatt sich auf dem im Gespräch zu konzentrieren, haben Sie mit dem Smartphone hier im Forum geschrieben?

Was ist für Sie "aufgezwungen"? Wo fängt das für Sie an? Wenn Sie einen Schwerbehinderten einladen müssen, der eben seine Schwerbehinderung im Anschreiben und, oder Lebenslauf angegeben hat und alle Anforderungen erfüllt?

Geben Sie also schwerbehinderten Bewerbern von Beginn an, also schon beim Lesen der Bewerbung und des Lebenslaufs keine Chance?

Ich kann die Reaktion zwar erahnen ("Ich befinde mich in einer solchen Position, in der man mich nicht mehr losbekommt und ich machen kann, was ich will und alle wissen das, ist mir aber egal, also tu ich das, was mir gefällt!"), aber haben Sie sich nie gefragt, was wäre, wenn Sie an der Stelle dieser schwerbehinderten Bewerber wären und Sie nur "aufgezwungen" wären?

Ich bin grad ein wenig fassungslos!

Organisator:
Das hier etwas drastisch formulierte Problem ist doch, dass zwar formell aber ansonsten ungeeignete Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen.

Die Unterstützung und Förderung von schwerbehinderten Personen ist zwar (leider) notwendig und gesellschaftlich anerkannt, es ist nur die Frage, ob ausgerechnet dieses Instrument zweckmäßig ist.

Spid:
Nein, ich habe noch nie einen aufgezwungenen Bewerber eingestellt - oder mir auch nur die Mühe gemacht, seinen Namen zu kennen oder irgendein Interesse an seinen Ausführungen gehabt. Ich habe allerdings eine überdurchschnittliche Zahl Schwerbehinderter eingestellt. Die Schwerbehinderung ist nämlich entgegen Deines Fehlschlusses nicht entscheidungserheblich, sondern der Umstand, ob mir jemand aufgezwungen wird. Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein, das ist mir egal. Der Rest ist Ausschuss - und der wird von Mitarbeitern nach solchen Bewerbern durchsucht, die wir dennoch - in unserem Fall nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, sondern aufgrund wirkungsähnlicher Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber - einladen müssen. Und Ausschuss ist keinerlei Mühe wert.

ars:

--- Zitat von: Spid am 16.09.2020 13:26 ---Nein, ich habe noch nie einen aufgezwungenen Bewerber eingestellt - oder mir auch nur die Mühe gemacht, seinen Namen zu kennen oder irgendein Interesse an seinen Ausführungen gehabt. Ich habe allerdings eine überdurchschnittliche Zahl Schwerbehinderter eingestellt. Die Schwerbehinderung ist nämlich entgegen Deines Fehlschlusses nicht entscheidungserheblich, sondern der Umstand, ob mir jemand aufgezwungen wird. Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein, das ist mir egal. Der Rest ist Ausschuss - und der wird von Mitarbeitern nach solchen Bewerbern durchsucht, die wir dennoch - in unserem Fall nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, sondern aufgrund wirkungsähnlicher Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber - einladen müssen. Und Ausschuss ist keinerlei Mühe wert.

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Und all die Bewerber, die sich hinter dieser überdurchschnittlichen Zahl von Schwerbehinderten, die Sie eingestellt haben, haben doch in der Bewerbung ihre Schwerbehinderung angegeben. Haben Sie ja selbst mit "... Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein ..." bestätigt, sonst wüssten Sie ja nicht, dass es sich um Schwerbehinderte handelt. Somit zwingen sich alle Schwerbehinderten, die ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angegeben haben und nicht offensichtlich ungeeignet sind, also dem AG im ÖD selbst auf, wenn man Ihren Ausführungen nachgeht. Eine (Nicht-)(Schwer-)Behinderung ist natürlich nicht entscheidungserheblich. Darüber verlor auch niemand ein Wort. Einzig Sie sind es, der dies mit "aufgezwungenen" Bewerbern, "Ausschuss" in Verbindung bringt.

Aber ich werde mich jetzt daran halten (Danke an die, die mich per Mitteilung über Sie aufgeklärt haben!): Don't feed the troll!

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