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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)
Franch:
--- Zitat von: Isie am 18.09.2020 10:50 ---
--- Zitat von: Franch am 17.09.2020 21:53 ---Hallo zusammen,
aufgrund von Mehrarbeitsstunden, die auf den o.g. Tagen geleistet worden sind, bestehen aktuell die Fragen bei der Auszahlung der Zuschläge:
1.) Können die Stunden nur 1:1 ausgezahlt werden? (Dann z.B. 120%/Std)
2.) Besteht die Möglichkeit, die Mehrarbeitsstunden aufs Gleitzeitkonto gutschreiben zu lassen und die anteiligen Prozente der Zeitzuschläge ausgezahlt zu bekommen? (Dann nur 20%/Std; Stunden bleiben auf dem Gzk)
Meine Verwirrung ist etwas groß, da ich zweiteres dachte. Allerdings wurde dies von der Personalabteilung verneint. Wenn ich die Zeitzuschläge möchte, gehen die Stunden, die u.a. über meiner Sollzeit liegen, vom Zeitkonto wieder runter und werden ausgezahlt - also ersteres. ???
Wie ist da der rechtmäßige Stand der Dinge?
--- End quote ---
Ich empfehle, den nach 2) folgenden Absatz Wort für Wort zu lesen, notfalls auch zweimal.
Daraus ergibt sich, dass diese Stunden keine Zahlung von Zeitzuschlägen bewirken, wenn sie ins Zeitguthabenkonto fließen. Und das halte ich für tarifwidrig.
--- End quote ---
Wenn beispielsweise meine Arbeitszeit regelmäßig als Nachtschicht geleistet werde, erhalte ich doch ab z.B. 21 Uhr den Nachtzuschlag!?
Das würde bei einem Stundenlohn von 10,00€, von dieser bsp. 10% Nachtzuschläge gewährt werden, zwischen 21:00 - 24:00 Uhr bedeuten: 10% von 10,00€ = 1,00€/h; 1,00€*3h = 3,00€; 10,00€*3h = 30,00€; 30,00€+3,00€ = 33,00€ für 3 Stunden Arbeit inkl. Nachtzuschläge erhalte.
Ob die Stunden als Mehrarbeit geleistet wurden, ist doch völlig unabhängig davon, dass Zuschläge gezahlt werden ... oder gehen meine Gedanken zu weit Richtung priv. Wirtschaft? ???
Denn in diesem Fall würden die Stunden, die über der Sollzeit liegen und dementsprechend als Mehrarbeit geleistet wurden, erhalten bleiben, OHNE das diese, wie zum aktuellen Zeitpunkt von meiner Personalabteilung argumentiert, 1:1 ausgezahlt werden.
Besten Dank für eure Hilfe! :)
Spid:
Was hat das mit der Privatwirtschaft zu tun? Tarifliche, betriebliche und einzelvertragliche Regelungen gibt es im öD wie auch in der Privatwirtschaft. Wenn die betriebliche oder einzelvertragliche Regelung zum Arbeitszeitkonto besagt, daß man buchungsfähige Stunden, für die Zeitzuschläge anfallen, entweder einschließlich der Zeitzuschläge auszahlen lassen oder sie mit faktorisierten Zuschlägen buchen lassen kann, was ja die Antwort Deines AG vermuten läßt, ist das völlig unabhängig davon, ob der AG privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert ist.
Franch:
Die priv. Wirtschaft nenne ich, da ich diese vorgehensweise nur so kenne und persönlich erfahren habe. Dahingehend auch die Eingangsfrage, ob das Tarifrechtlich geregelt wäre. Nichtdestotrotz verstehe ich deine Worte und ziehe zeitgleich den Schluss, das jede Behörde/Institution des öD nach eigener Nase praktizieren kann.
Mit dem wie meine Behörde verfährt, muss ich schlussendlich mit arbeiten.
Isie:
@Franch: Für die Nachtarbeit hast du auf jeden Fall Anspruch auf die Zuschläge, egal ob du deine normale Arbeitszeit in der Nacht ableistest oder ob es sich um Mehrarbeit handelt. Aber es ist möglich, dass diese Zuschläge nicht in Geld ausgezahlt, sondern in Arbeitszeit umgewandelt werden und auf dein Arbeitszeitkonto fließen.
Spid:
--- Zitat von: Franch am 18.09.2020 23:50 ---Die priv. Wirtschaft nenne ich, da ich diese vorgehensweise nur so kenne und persönlich erfahren habe. Dahingehend auch die Eingangsfrage, ob das Tarifrechtlich geregelt wäre. Nichtdestotrotz verstehe ich deine Worte und ziehe zeitgleich den Schluss, das jede Behörde/Institution des öD nach eigener Nase praktizieren kann.
Mit dem wie meine Behörde verfährt, muss ich schlussendlich mit arbeiten.
--- End quote ---
Du hast eine sehr merkwürdige Vorstellung von „Vereinbarung“, wen Du meinst, jede Behörde oder Institution könne nach Gutdünken verfahren, denn - wie nun schon mehrfach ausgeführt - ergibt sich das Verfahren aus der betrieblichen oder individuellen Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto, mithin also jener, die die Betriebsparteien oder die Arbeitsvertragsparteien miteinander geschlossen haben.
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