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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)
Isie:
Es ist doch zutreffend, dass jede Behörde oder Institution nach Gutdünken verfährt, selbstverständlich unter Beachtung der tariflichen Regelungen. Wir beide haben übereinstimmend festgestellt, dass die tariflichen Regelungen mehrere Möglichkeiten zulassen, die aber teilweise eine entsprechende betriebliche Vereinbarung erfordern. Die von Franch geschilderte Variante erfordert eine betriebliche Vereinbarung. Also muss sie sich nach dieser erkundigen. Und wenn eine entsprechende existiert und die Zeitzuschläge tatsächlich faktorisiert werden, wie von dir vermutet, ist alles in Ordnung.
Spid:
Das ist nicht zutreffend. Weder bedarf es einer betrieblichen Vereinbarung, da eine individuelle genügte, noch ist das Verfahren nach den Normsetzungen einer Vereinbarung ein Handeln nach Gutdünken.
Isie:
Ich tippe eher auf betriebliche Vereinbarungen. Einzelvertragliche Vereinbarungen über die Einrichtung eines Arbeitszeitkonto halte ich bei tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich TV-L für unwahrscheinlich. Außerdem wüsste es die TE sicherlich, wenn sie eine solche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber geschlossen hätte.
Spid:
Und ich tippe überhaupt nicht.
Isie:
Du hast schon, und zwar daneben. Eine einzelvertragliche Vereinbarung reicht nicht. Für ein Arbeitszeitkonto ist mindestens eine betriebliche Vereinbarung erforderlich.
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