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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)

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Isie:

--- Zitat von: Franch am 17.09.2020 22:52 ---Vorallem im Bezug auf die Auszahlungsweise der Zuschläge, irrelevant, ob die Stunden als Mehrarbeit im Mehrarbeitskonto stehen bleiben oder aufs Gzk verschoben werden.

--- End quote ---

@ Spid: Gebärde dich nicht immer als der allwissende Platzhirsch, der alle anderen vertreiben muss, weil sie deinen Ansprüchen nicht genügen. Einem TE ist manchmal mehr damit geholfen, wenn ein freundlicher, aber nicht ganz so versierter User antwortet, als wenn du eine Textbaustein-Standardantwort dahinrotzt und den TE gleichzeitig verbal angreifst. Wir sind hier schließlich in einem Forum und nicht bei einer kostenpflichtigen Rechtsberatung.

Im übrigen verbitte ich mir, dass du mir einen festen Glauben an die Heiligkeit von Durchführungshinweisen unterstellst. Entgegen deiner sonst sehr am Buchstaben haftenden Auslegung von Sachverhaltsschilderungen und tariflichen Tatbeständen hast du anscheinend kein Problem damit, im Forum geäußerte Meinungen so auszulegen, wie es dir gerade in den Kram passt.

Spid:
Ich kann nichts dafür, daß Du ungenügend bist. Freundlichkeit ist tariflich unbeachtlich und hilft in keinster Weise - und schon gar nicht, wenn sie derart mit Halbwissen und Fehlinformationen einhergehen wie bei Dir - von der wissensbefreiten Behauptung, ein Arbeitszeitkonto bedürfte einer betrieblichen Vereinbarung bis hin zur fixen Idee, es sei egal, wenn die TVP Mist vereinbaren, die Durchführungshinweise der TdL würden es richten. Der TE wollte wissen, ob sein AG recht damit habe, wenn er bei Mehrarbeitsstunden, für die Zeitzuschläge anfielen, nur die Wahl zur Auszahlung oder zur Buchung mit Faktorisierung ließe. In Deiner typisch weibischen Interpretationsgier hast Du Dir was von entfallenden Zuschlägen zusammengereimt, obwohl derlei nicht geschildert wurde - und lagst damit mal wieder falsch. Dann versteigst Du Dich in rechtlich unhaltbare Behauptungen zur Notwendigkeit betrieblicher Vereinbarungen für Arbeitszeitkonten und zum Handeln nach Gutdünken durch Behörden und Institutionen - und das, obwohl die Frage bereits durch meine Ausführungen beantwortet war: es hängt von der betrieblichen oder individuellen Vereinbarung ab!

Isie:
Welche Ausführungen? Ich sehe keine hilfreichen in deinem ersten Beitrag. Zwischen "weibischer Interpretationsgier" und deiner am Buchstaben haftender Interpretation liegen Welten. Meistens ist der goldene Mittelweg das Richtige. Du bist nur zu verbohrt, um das zu begreifen. Oder ist das Forum dein Ventil für Aggressionen, die du sonst nicht ausleben kannst. Wär ja auch zu blöd, wenn du plötzlich ein Chef ohne Mitarbeiter wärst.

Spid:
Ich interpretiere nicht, ich nehme das als gegeben an, was geschrieben steht. Alles andere ist weibische Interpretationsgier. Die kann man an Gedichten ausleben.

Das
--- Zitat von: Spid am 17.09.2020 22:17 ---Das hängt maßgeblich von der betrieblichen oder einzelvertraglichen Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto ab.

--- End quote ---
ist schlicht das einzige, was es Sinnvolles zur Frage des TE zu schreiben gibt.

Isie:
Na dann sind mein erster und mein letzter Beitrag zur Frage der TE eben nur etwas ausführlicher als deiner und enthalten zusätzlich eine Interpretation der Fragestellung, die du nicht teilst.

--- Zitat von: Isie am 19.09.2020 09:12 ---
@Franch: Ich habe dich so verstanden, dass die Nachtarbeitsstunden zuzüglich Zeitzuschläge entweder komplett ausgezahlt oder die Stunden ohne Zeitzuschläge auf deinen Wunsch in dein Gleitzeitkonto übertragen werden und die Zeitzuschläge entfallen. Das wäre tarifwidrig. Wenn die Zeitzuschläge dagegen ebenfalls in Stunden umgewandelt werden, wie Spid es vermutet, wäre das zulässig, sofern eine wirksame Vereinbarung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos existiert.

--- End quote ---

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