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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)

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Spid:
Also neben Interpretationsgier auch noch Schwatzsucht.

Isie:
Nein, sondern Vermeidung von Fehlkommunikation. Dafür muss man allerdings den Gedanken zulassen, dass man etwas missverstanden haben könnte.

Spid:
Du vermeidest also Fehlkommunikation, indem Du schwatzsüchtig Informationen wiederholst, die bereits gegeben wurden? Oder indem Du einen Sinn in schriftlichen Aussagen suchst, den der Kommunikator seiner Botschaft nicht gegeben hat?

Franch:
Genau, es handelt sich nicht um eine Auszahlung der reinen Überstunden, sondern um Auszahlung der Zeitzuschläge. Laut § 8 Abs. 2 sollte dies geregelt sein: "Der Anspruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig von einem Freizeitausgleich.", wobei auch hier der Begriff "Überstunden" im Zusammenhang mit den Zeitzuschlägen fällt.

Beim § 8 Abs. 1 wird ganz klar zwischen "a) Überstunden; b) Nachtarbeit; c) für Sonntagsarbeit; e) bei Feiertagsarbeit (...)") unterschieden. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb man möchte, dass ich die Überstunden! 1:1 auszahlen lassen muss, wenn ich nur Nachtzuschläge ausgezahlt haben möchte. Mir ist klar, das die Stunden die in dem Bereich der Nachtarbeit fallen in diesem Zusammenhang 1:1 ausgezahlt werden.

Denn bislang wurden mir nur die reinen Überstunden (Mehrarbeitsstunden) ins Glz gutgeschrieben.

Beispiel:
Überstunden: 9,5h
davon Nachtarbeit: 3h
Auszahlung: 3h Nachtarbeit, 9,5h Überstunden bleiben bestehen

Ich werde das in meiner Behörde nochmals erörtern.

was_guckst_du:
...Loriot (falls jemand von Euch den noch kennt) hätte seine Freude an Eurem "Gespräch"... 8) ;D

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