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Erste Anstellung im öffentlichen Dienst

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Spid:
Nach Ablauf der Zeitspanne, in der ein Beitrag editiert werden kann, überhaupt nicht - und das ist auch gut so!

Farbenschön:
Deine Schadenfreude kannst du für dich behalten. Und ich hoffe mal, dass die Mitarbeiter einer ganz bestimmten Behörde aus der bundesdeutschen Hauptstadt nicht hier reinschauen.

Spid:
Ich empfinde keine Schadenfreude. Das Forum dient ausweislich derErklärungen der Hausherren auch als Wissensspeicher. Eine Anfrage zu löschen, nachdem diese beantwortet wurde, läuft diesem Ziel zuwider.  Eine solche Handlung kann aber ungeachtet ihres asozialen Charakters individuell nutzenmaximierend sein, weshalb es begrüßenswert ist, daß einem solchen devianten Akt eine technische Vermeidungsmöglichkeit entgegengesetzt ist.

Phil:

--- Zitat von: Farbenschön am 20.09.2020 12:55 ---Was soll ich jetzt machen? Mich belastet das wirklich sehr, weil ich für diesen Job extra aus der Pfalz nach Berlin gezogen bin und mir eine Kündigung während der Probezeit nicht leisten kann. 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld kann ich auf keinen Fall stemmen, ich bin finanziell auf die Stelle angewiesen.

--- End quote ---
"12 Wochen ohne Arbeitslosengeld" blühen dir doch nur, wenn du selber kündigst.

Farbenschön:
Wenn ich kein ganzes Jahr am Stück beim letzten Arbeitgeber beschäftigt war, müsste diese Sperre auch gelten. Sollte mich die Behörde in der Probezeit kündigen, wäre ich nur maximal 6 Monate dort gewesen.

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