Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag Stufenvorgewährung
WasDennNun:
--- Zitat von: Sightus am 20.09.2020 21:10 ---Genau, also da ist alles ordentlich abgelaufen und man möchte mich (glücklicherweise) auch weiter halten. Die Idee mit der Verkürzung der Stufenlaufzeit klingt interessant. Dann bräuchte man "nur einen Sprung". Das würde dann ja tariflich geregelt sein und man hat vermutlich offizielle Wege wie das geht.
EDIT: Schonmal ein riesen Dank für eure Hilfe!
--- End quote ---
Relativ unwahrscheinlich, dass das die "Versager"truppe in deiner Personalabteilung macht. Denn in den Durchführungsrichtlinien zu §17(2) wird davon ausgegangen, dass man erst nach der Hälfte der Zeit in der Stufe ein überdurchschnittliche Leistung erkennen kann.
--- Zitat von: Sightus am 20.09.2020 16:53 ---Also für mich ist das schon eine Grundbedingung, weil ja auch ein Vergleichsangebot vorliegt. Nur wollte oder konnte die Personalabteilung mir da nicht weiterhelfen.
Mir widerstrebt ein wenig einen Vertrag zu unterzeichnen, um dann nachverhandeln zu können/müssen. Zumal ich ja die Rückendeckung vom Vorgesetzten habe, der aber auch nicht weiß, wie man das bestenfalls regelt.
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Allerdings kann ja die Zulage nach §16.5 relativ einfach gewährt werden.
Da schreibt bei uns der Vorgestzte eine kleine Begründung, warum man diese Person unbedingt halte oder haben will (da habt ihr ja quasi das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens) und dass ohne diese Zulage der Kollege (also du) abwandern wird (kannst ja sogar das Alternativangebot dabei packen, wenn du darfst). Und das daher eine Zulage in Höhe von zwei Stufen bis zum erreichen der Endstufe gewähren soll.
Das kann dann deine Personalabteilung lochen hefte und die Anweisung an die Kasse geben, dass du entsprechend entlohnt wirst.
So was läuft bei uns inzwischen innerhalb von 3-6 Wochen ab, aber nur, weil das FM da noch seine ok geben muss.
Alternative:
Wenn du den neuen Vertrag zur Unterschrift bekommst einfach entsprechend ergänzen, dass du eine entsprechende Zulage erhältst, dann muss die Personalstelle sich nicht bemühen, sondern nur unterschreiben ;D ???
GofX:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.09.2020 07:28 ---Denn in den Durchführungsrichtlinien zu §17(2) wird davon ausgegangen, dass man erst nach der Hälfte der Zeit in der Stufe ein überdurchschnittliche Leistung erkennen kann.
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Wobei ich mich frage, warum Durchführungsrichtlinien oft für den AN nachteilige Auslegungen des Tariftextes beinhalten.
Im Tariftext selbst steht jedenfalls nicht geschrieben, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit erst bei Halbzeit möglich sein soll und selbst Haufe schreibt dazu: "§ 17 enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden."
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html
Spid:
Weil sie von der AG-Seite einseitig festgelegt werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: GofX am 21.09.2020 08:01 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.09.2020 07:28 ---Denn in den Durchführungsrichtlinien zu §17(2) wird davon ausgegangen, dass man erst nach der Hälfte der Zeit in der Stufe ein überdurchschnittliche Leistung erkennen kann.
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Wobei ich mich frage, warum Durchführungsrichtlinien oft für den AN nachteilige Auslegungen des Tariftextes beinhalten.
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Weil der AG damit seinen Personaler etwas an die Hand geben wollen, wie die AG Seite es meint machen zu müssen. Und damit die AG mehr oder weniger im Gleichschritt marschieren.
Die Gewerkschaften könnten ja auch mal Durchführungsrichtlinien für den AN schreiben, die andere Auslegungen den AN an die Hand geben, damit sie sich leichter damit tun zu klagen oder den AG zu wechseln.
GofX:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.09.2020 09:05 ---Die Gewerkschaften könnten ja auch mal [...]
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Ich denke nicht, dass man die durch die Arbeitgeber in den Durchführungshinweisen eingeführte Willkür den Gewerkschaften ankreiden sollte. Dass der TV an manchen Stellen solch einen großen Interpretationsspielraum zulässt, könnte man den Gewerkschaften anmahnen. Aber selbst bei entsprechenden Korrekturen traue ich den AG'n noch genügend Erfindungsreichtum zu, ständig neue "Schlupflöcher" zu finden.
Das Konstrukt der mindestens zu absolvierenden Halbzeit in der Stufenlaufzeitverkürzung ist insgesamt unsinnig, da es ein Armutszeugnis für den AG darstellt, wenn dieser erst nach acht Jahren, anstatt nach sechs Jahren, bei einem AN eine überdurchschnittliche Leistung für die Verkürzung der Stufenlaufzeit in der Stufe 4 erkennen will. Denn anders als bei einer Höhergruppierung werden bei einem Stufenaufstieg keine höherwertigeren Aufgaben übernommen, mit denen man sich erst bewähren muss.
Andererseits aber könnte einem AN, der nach neun Jahren und elf Monaten intern auf eine neue gleich-eingruppierte Stelle versetzt wird, nach nur einem Monat in der neuen Funktion der Stufenaufstieg bereits ermöglicht werden. Mir ist bekannt, dass § 17 für solch einen Fall auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit ermöglichen könnte. Allerdings bezweifel ich, dass der AG jemandem, dem gerade ausreichende Kompetenz für eine neue Stelle bescheinigt wurde, zeitgleich unterdurchschnittliche Leistungen attestieren wird.
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