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Kinderkrank bei Beamten

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Knucki:
Hallo,
kann mir jemand erklären, wie das mit "Kinderkrank" bei Beamten (NRW) funktioniert? Als Angestellte habe ich die Krankschreibung des Kindes eingereicht und wurde ohne Bezahlung freigestellt. Die KV des Kindes hat dann bis zu 10 Tage/Jahr den Verdienstausfall ausgeglichen. Waren die 10 Tage verbraucht, bestand noch die Möglichkeit Sonderurlaub mit Bezahlung bis zu 4 Tage im Jahr zu beantragen.
Ist das bei Beamten genauso?

Lars73:
Siehe hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?print=1&anw_nr=7&vd_id=11050

Knucki:
das ist der normale Sonderurlaub, den auch Angestellte nach TVÖD haben. Dies hat aber nichts mit den 10 Kinderkranktagen nach § 45 SGB V zu tun. Ode gibt es das bei Beamten nicht?

Knucki:
ah wartet, meine Kinder sind weiterhin gesetzlich versichert und ich auch in der freiwilligen gesetzlichen KV. Damit müsste der § 45 SGB V auch bei mir gelten.

Gewerbeaufsichtbeamter:
Da unterläufst du leider einem Irrtum. Für Beamtinnen und Beamte sowie andere privat Krankenversicherte gilt die Regelung des § 45 SGB V nicht.

Hier findet die Sonderurlaubsverordnung anwednung. In deinem Fall diejenige für NRW.

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