Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
Fragmon:
Hallöchen,
es geht mir um die Eingruppierung E13 aufwärts und dem Merkmal wissenschaftliches Hochschulstudium.
Steht die Promotion einem wissenschaftlichen Hochschulstudium gleich? Also erfüllt bspw. eine Person mit Dipl. (FH) mit Promotion das Merkmal?
Spid:
Wann die Promotion einem wissenschaftlichen Hochschulstudium gleichsteht, ist jeweils in der entsprechenden PE zum Tätigkeitsmerkmal aufgeführt. Bereits das FH-Diplom kann aber eine wissenschaftliche Hochschulbildung darstellen, wenn die erteilende Fachhochschule nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt ist.
Fragmon:
In der Aktualisierung steht nun, dass es gleich steht, wenn die Ausbildungsordnung ein anderer Abschluss nicht vorsiehtt. Bedeutet das, dass Promotionsstudiengänge inbegriffen sind?
Spid:
Nein, nur dann, wenn es in dem Fach an der jeweiligen Hochschule keinen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss gibt. Die Aktualisierung betrifft nur den Magister, ansonsten ist die Regelung materiell unverändert.
Fragmon:
Achso, ich konnte mir keine praktischen Beispiele nennen, wo so etwas noch vorkommt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version