Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
Spid:
Man hat halt zunächst die gut ausgeurteilte BAT-Regelung übernommen.
Fragmon:
Also im Kern bezieht sich Satz 1 auf Abs. 1, aber man hatte den Verweis redaktionell wieder vergessen?
Spid:
Beide Absätze sind gemeinsam zu lesen - wie das BAG hinsichtlich der identischen Regelungen im BAT bereits gefestigt entschieden hatte - weshalb man sich wohl auch zur wortgleichen Übernahme entschlossen hat. Und auch bei der jüngsten Änderung hat man ja nur den Magister aufgewertet.
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