Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
Spid:
Die Möglichkeit zur grundständigen Promotion war früher ja schon selten. Je nach Bundesland besteht aber die Möglichkeit an einer Hochschule in einem Fach zu promovieren, für das an dieser Hochschule kein Diplom-/Magister-/Masterstudiengang angeboten wird.
Fragmon:
Kennst du eine Landesregelung die nach Hochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen differenziert. In Sachsen finde ich keine Regelung, dort wird nur die Anerkennung von Hochschulen allgemein geregelt.
Spid:
Mir ist keine bekannt. Ich weiß, daß NW es seit einigen Jahren nicht mehr tut. Bis 2014 gab es dort jedoch noch ein Gesetz über die Wissenschaftlichen Hochschulen. Wenn es noch eine solche Regelung gibt, würde ich auf süddeutsche Länder tippen.
Fragmon:
Ich habe es auch gelesen, dass es die Differenzierung schon lange nicht mehr gibt. Trotzdessen musste aber bei jeder Person mit Dipl. (FH) geprüft werden, ob es sich um einen ehemaligen wissenschaftlichen HSA an einer wissenschaftlichen HS gehandelt haben könnte.
Was schade ist, dass der Begriff wissenschaftliche Hochschulabschluss für die Eingruppierung genutzt wurde. Es ist externen schwer zu erklären, dass der höchste akademische Grad kein wissenschaftlicher HSA ist.
Wenn nein dann Eingruppierung in E12
Spid:
Dafür sollte aber die Bildung der Rechtsmeinung, daß es sich um einen sonstigen Beschäftigten handelt, doch relativ leicht fallen.
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